Zitat: Albrecht D 14.03.19, 21:00Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 14.03.19, 19:06Zum zitierten BeitragRein gefühlsmäßig ist aber ein Unterschied zwischen einem Schlossspark und einem Naturschutzgebiet mit Ferienwohnungen, Stränden und einer 7 km langen Mautstraße.
https://www.stern.de/reise/sylt-erlaess ... 71722.html
Zitat: "Wer Fotos oder Videos am Strand machen möchte, muss ebenfalls aufpassen: Sollen sie gewerblich genutzt werden, muss vorher eine schriftliche Genehmigung beim Tourismus-Service beantragt werden."
Siehe aber auch "Sternstunde!?" zum Thema Fake News: https://www.heise.de/foto/galerie/foto/ ... 873dc1de0/
https://www.stern.de/reise/sylt-erlaess ... 71722.html
Zitat: "Wer Fotos oder Videos am Strand machen möchte, muss ebenfalls aufpassen: Sollen sie gewerblich genutzt werden, muss vorher eine schriftliche Genehmigung beim Tourismus-Service beantragt werden."
Siehe aber auch "Sternstunde!?" zum Thema Fake News: https://www.heise.de/foto/galerie/foto/ ... 873dc1de0/
Zitat: Johannes Röhnelt 15.03.19, 11:49Zum zitierten BeitragInteressanterweise bezieht sich die erforderliche Genehmigung auf Sylt allgemein, also das Gebiet der Gemeinde Sylt und nicht speziell auf den in Privatbesitz befindlichen "Ellenbogen".
Das wäre so, als wenn die Stadt Rothenburg ob der Tauber für den historischen Stadkern eine Fotografier- und Veröffentlichungs-Erlaubnis verlangen würde. Vieleicht ist das schon so, ich war schon lange nicht mehr dort.
Andererseits gibt es an anderen Stränden ebenfalls Regeln, die von der Kommunalverwaltung erlassen wurden, auch bei relativ kleinen Gewässern wie Weihern.
Gruß
Albrecht
Das wäre so, als wenn die Stadt Rothenburg ob der Tauber für den historischen Stadkern eine Fotografier- und Veröffentlichungs-Erlaubnis verlangen würde. Vieleicht ist das schon so, ich war schon lange nicht mehr dort.
Andererseits gibt es an anderen Stränden ebenfalls Regeln, die von der Kommunalverwaltung erlassen wurden, auch bei relativ kleinen Gewässern wie Weihern.
Gruß
Albrecht
Zitat: Albrecht D 15.03.19, 13:01Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 15.03.19, 11:49Zum zitierten BeitragInteressanterweise bezieht sich die erforderliche Genehmigung auf Sylt allgemein, also das Gebiet der Gemeinde Sylt und nicht speziell auf den in Privatbesitz befindlichen "Ellenbogen".
Das wäre so, als wenn die Stadt Rothenburg ob der Tauber für den historischen Stadkern eine Fotografier- und Veröffentlichungs-Erlaubnis verlangen würde. Vieleicht ist das schon so, ich war schon lange nicht mehr dort.
Andererseits gibt es an anderen Stränden ebenfalls Regeln, die von der Kommunalverwaltung erlassen wurden, auch bei relativ kleinen Gewässern wie Weihern.
Bitte nicht missverstehen. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass mit Hilfe von Ortssatzungen für das Gebiet einer Gemeinde bestimmte Schrankenregelungen des UrhG ( z. B. die Panoramafreiheit des § 59) mit verbindlicher Wirkung gegenüber jedermann außer Kraft gesetzt werden können.
Deshalb auch der Vergleich mit den Fake News ;-).
Das wäre so, als wenn die Stadt Rothenburg ob der Tauber für den historischen Stadkern eine Fotografier- und Veröffentlichungs-Erlaubnis verlangen würde. Vieleicht ist das schon so, ich war schon lange nicht mehr dort.
Andererseits gibt es an anderen Stränden ebenfalls Regeln, die von der Kommunalverwaltung erlassen wurden, auch bei relativ kleinen Gewässern wie Weihern.
Bitte nicht missverstehen. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass mit Hilfe von Ortssatzungen für das Gebiet einer Gemeinde bestimmte Schrankenregelungen des UrhG ( z. B. die Panoramafreiheit des § 59) mit verbindlicher Wirkung gegenüber jedermann außer Kraft gesetzt werden können.
Deshalb auch der Vergleich mit den Fake News ;-).