Patentierte Gegenstände fotografieren (micro stock)
Guten Tag,
Ich biete meine Bilder zum Teil auf Shutterstock an.
Nun habe ich Fotos von einem patentierten Gegenstand (https://de.wikipedia.org/wiki/Pürckhauer) gemacht und bin mir nicht sicher, ob ich die Fotos veröffentlichen darf.
Auf dem Foto ist weder Marke noch Hersteller zu sehen. Es ist lediglich der Bohrstock (Pürckhauer) zu sehen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich. :)
Ich biete meine Bilder zum Teil auf Shutterstock an.
Nun habe ich Fotos von einem patentierten Gegenstand (https://de.wikipedia.org/wiki/Pürckhauer) gemacht und bin mir nicht sicher, ob ich die Fotos veröffentlichen darf.
Auf dem Foto ist weder Marke noch Hersteller zu sehen. Es ist lediglich der Bohrstock (Pürckhauer) zu sehen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich. :)
Als Laie würde ich sagen, wenn man das nicht darf, dürfte man auch kein einziges Auto fotografieren und veröffentlichen.
Gruß
Albrecht
Gruß
Albrecht
Evt. hilft dir das weiter
https://www.alltageinesfotoproduzenten. ... schutz-um/
https://www.alltageinesfotoproduzenten. ... schutz-um/
Zitat: Sören Spieckermann 15.03.18, 15:04Zum zitierten BeitragNach diesem Artikel wäre es unzulässig, Autos zu fotografieren oder die Partnerin mit einem Kleidungstück einer bekannten Modemarke zu fotografieren. Kann das wirklich so sein?
Gruß
Albrecht
Gruß
Albrecht
Zitat: Albrecht D 15.03.18, 15:27Zum zitierten BeitragZitat: Sören Spieckermann 15.03.18, 15:04Zum zitierten BeitragNach diesem Artikel wäre es unzulässig, Autos zu fotografieren oder die Partnerin mit einem Kleidungstück einer bekannten Modemarke zu fotografieren. Kann das wirklich so sein?
Gruß
Albrecht
Evt. wird es mit diesem Artikel besser verständlich.
http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... 62149a.pdf
http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... fc6f7a.pdf
Es gibt mehrere "Problemstufen". Das eine ist das Urheberrecht (Schutz vor Vervielfältigung). Das andere das Markenrecht (Wenn der Fotograf mit der Marke im Bild das Bild "zielgerichtet" aufwertet) und das Dritte das Wettbewerbsrecht (ähnlich markenrecht).
Das was du ansprichts kollidiert mit höchstem dem urheberecht (Vervielfältigung). Und da gitb es einiges an Außnahmen. Jedoch im privaten Umfeld kollidierst du kaum mit dem Marken oder Wettbewerbsrecht.
Anders würde es aussehen wenn du die Partnerin mit einem Marken-T-Shit ablichtest und dann dieses Foto verwendest um den Eindruck zu erwecken du würdest als Fotograf für die Marke arbeiten um andere Aufträge zu bekommen. (==>markenmäßige Verwendung)
Gruß
Albrecht
Evt. wird es mit diesem Artikel besser verständlich.
http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... 62149a.pdf
http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... fc6f7a.pdf
Es gibt mehrere "Problemstufen". Das eine ist das Urheberrecht (Schutz vor Vervielfältigung). Das andere das Markenrecht (Wenn der Fotograf mit der Marke im Bild das Bild "zielgerichtet" aufwertet) und das Dritte das Wettbewerbsrecht (ähnlich markenrecht).
Das was du ansprichts kollidiert mit höchstem dem urheberecht (Vervielfältigung). Und da gitb es einiges an Außnahmen. Jedoch im privaten Umfeld kollidierst du kaum mit dem Marken oder Wettbewerbsrecht.
Anders würde es aussehen wenn du die Partnerin mit einem Marken-T-Shit ablichtest und dann dieses Foto verwendest um den Eindruck zu erwecken du würdest als Fotograf für die Marke arbeiten um andere Aufträge zu bekommen. (==>markenmäßige Verwendung)
Zitat: Sebastian_Schmidt 15.03.18, 12:14Zum zitierten Beitrag
Theoretisch muss man vorsichtig sein, obwohl praktisch kaum von Streitigkeiten (außer z. B. bei Fotos vom ICE) zu hören ist.
Design-Objekte müssen nicht einmal unbedingt design-rechtlich oder geschmacksmusterrechtlich "patentiert" worden sein ("patentiert" in Gänsefüßchen weil im Gegensatz zum design-rechtlichen oder geschmacksmusterrechtlichen "Patent", welches die Gestaltung schützt, allein mit dem klassischen Patent Fotos nicht verhindert werden können).
Das Problem der Fotografen ist das BGH-Urteil Geburtstagszug vom 13.11.2013 - I ZR 143/12, mit der urheberrechtliche und der design-rechtliche bzw. geschmacksmusterrechtliche Schutz diesbezüglich auf gleiche Stufe gestellt wurde.
Genaueres siehe z. B. hier:
http://www.fotocommunity.de/forum/geset ... s---413245
Und zur Panoramafreiheit von Fahrzeugen siehe auch hier:
http://www.fotocommunity.de/forum/geset ... 9---425309
Und hier den Abschnitt Designrecht:
https://www.rechtambild.de/2014/02/jaeg ... aubereich/
MfG
Johannes
Theoretisch muss man vorsichtig sein, obwohl praktisch kaum von Streitigkeiten (außer z. B. bei Fotos vom ICE) zu hören ist.
Design-Objekte müssen nicht einmal unbedingt design-rechtlich oder geschmacksmusterrechtlich "patentiert" worden sein ("patentiert" in Gänsefüßchen weil im Gegensatz zum design-rechtlichen oder geschmacksmusterrechtlichen "Patent", welches die Gestaltung schützt, allein mit dem klassischen Patent Fotos nicht verhindert werden können).
Das Problem der Fotografen ist das BGH-Urteil Geburtstagszug vom 13.11.2013 - I ZR 143/12, mit der urheberrechtliche und der design-rechtliche bzw. geschmacksmusterrechtliche Schutz diesbezüglich auf gleiche Stufe gestellt wurde.
Genaueres siehe z. B. hier:
http://www.fotocommunity.de/forum/geset ... s---413245
Und zur Panoramafreiheit von Fahrzeugen siehe auch hier:
http://www.fotocommunity.de/forum/geset ... 9---425309
Und hier den Abschnitt Designrecht:
https://www.rechtambild.de/2014/02/jaeg ... aubereich/
MfG
Johannes
Beim Fotos vom ICE braucht man praktisch (!) auch nicht vorsichtig zu sein, wenn man sie nicht gerade in einer Image-Broschüre verwendet und dabei den Eindruck macht, man sei an der Entwicklung des ICE beteiligt gewesen. Außerdem ging es um ein Gebrauchsmuster und nicht um ein Patent.
Ich würde mir wegen der Patente jedenfalls keinen Kopf machen.
Ich würde mir wegen der Patente jedenfalls keinen Kopf machen.
Zitat: Hermann Klecker 16.03.18, 17:06Zum zitierten Beitrag
Ich glaub, hier meinst Du Geschmacksmuster. Siehe z. B. die Pressemitteilung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm
Zitat: Hermann Klecker 16.03.18, 17:06Zum zitierten Beitrag
Das seh ich in Bezug auf Patent und Gebrauchsmuster genauso. Gebrauchsmuster ist das "kleine Patent":
siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster
MfG
Johannes
Ich glaub, hier meinst Du Geschmacksmuster. Siehe z. B. die Pressemitteilung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm
Zitat: Hermann Klecker 16.03.18, 17:06Zum zitierten Beitrag
Das seh ich in Bezug auf Patent und Gebrauchsmuster genauso. Gebrauchsmuster ist das "kleine Patent":
siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster
MfG
Johannes
Mal eine Frage an die Experten hier:
Tête-à-Tête der B… WKFoto 22.03.18 1
Für die im Foto dargestellten Figuren gibt es ein eingetragenes Markenrecht. Man kann die Urkunde dazu auch ganz unten auf der in der Bildbeschreibung gezeigten Verlinkung nachlesen.
Ist das nun okay oder nicht, wenn ich das hier zeige?
Danke für Eure Hinweise und Tipps!
Tête-à-Tête der B… WKFoto 22.03.18 1
Für die im Foto dargestellten Figuren gibt es ein eingetragenes Markenrecht. Man kann die Urkunde dazu auch ganz unten auf der in der Bildbeschreibung gezeigten Verlinkung nachlesen.
Ist das nun okay oder nicht, wenn ich das hier zeige?
Danke für Eure Hinweise und Tipps!
Meine Frage hat sich erledigt, weil der Vorstand der Genossenschaft auf meine Anfrage dort so gar keine Vorbehalte gegen eine Veröffentlichung der Busenschnecke hat.