Patentierte Gegenstände fotografieren (micro stock)

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Sebastian_Schmidt Sebastian_Schmidt Beitrag 1 von 10
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Guten Tag,

Ich biete meine Bilder zum Teil auf Shutterstock an.

Nun habe ich Fotos von einem patentierten Gegenstand (https://de.wikipedia.org/wiki/Pürckhauer) gemacht und bin mir nicht sicher, ob ich die Fotos veröffentlichen darf.

Auf dem Foto ist weder Marke noch Hersteller zu sehen. Es ist lediglich der Bohrstock (Pürckhauer) zu sehen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich. :)
Albrecht D Albrecht D Beitrag 2 von 10
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Als Laie würde ich sagen, wenn man das nicht darf, dürfte man auch kein einziges Auto fotografieren und veröffentlichen.

Gruß
Albrecht
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 3 von 10
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Evt. hilft dir das weiter
https://www.alltageinesfotoproduzenten. ... schutz-um/
Albrecht D Albrecht D Beitrag 4 von 10
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Zitat: Sören Spieckermann 15.03.18, 15:04Zum zitierten BeitragEvt. hilft dir das weiter
https://www.alltageinesfotoproduzenten. ... schutz-um/
Nach diesem Artikel wäre es unzulässig, Autos zu fotografieren oder die Partnerin mit einem Kleidungstück einer bekannten Modemarke zu fotografieren. Kann das wirklich so sein?

Gruß
Albrecht
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 5 von 10
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Zitat: Albrecht D 15.03.18, 15:27Zum zitierten BeitragZitat: Sören Spieckermann 15.03.18, 15:04Zum zitierten BeitragEvt. hilft dir das weiter
https://www.alltageinesfotoproduzenten. ... schutz-um/
Nach diesem Artikel wäre es unzulässig, Autos zu fotografieren oder die Partnerin mit einem Kleidungstück einer bekannten Modemarke zu fotografieren. Kann das wirklich so sein?

Gruß
Albrecht

Evt. wird es mit diesem Artikel besser verständlich.
http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... 62149a.pdf
http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... fc6f7a.pdf

Es gibt mehrere "Problemstufen". Das eine ist das Urheberrecht (Schutz vor Vervielfältigung). Das andere das Markenrecht (Wenn der Fotograf mit der Marke im Bild das Bild "zielgerichtet" aufwertet) und das Dritte das Wettbewerbsrecht (ähnlich markenrecht).

Das was du ansprichts kollidiert mit höchstem dem urheberecht (Vervielfältigung). Und da gitb es einiges an Außnahmen. Jedoch im privaten Umfeld kollidierst du kaum mit dem Marken oder Wettbewerbsrecht.
Anders würde es aussehen wenn du die Partnerin mit einem Marken-T-Shit ablichtest und dann dieses Foto verwendest um den Eindruck zu erwecken du würdest als Fotograf für die Marke arbeiten um andere Aufträge zu bekommen. (==>markenmäßige Verwendung)
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 6 von 10
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Zitat: Sebastian_Schmidt 15.03.18, 12:14Zum zitierten BeitragGuten Tag,
Nun habe ich Fotos von einem patentierten Gegenstand ... gemacht und bin mir nicht sicher, ob ich die Fotos veröffentlichen darf ...

Theoretisch muss man vorsichtig sein, obwohl praktisch kaum von Streitigkeiten (außer z. B. bei Fotos vom ICE) zu hören ist.

Design-Objekte müssen nicht einmal unbedingt design-rechtlich oder geschmacksmusterrechtlich "patentiert" worden sein ("patentiert" in Gänsefüßchen weil im Gegensatz zum design-rechtlichen oder geschmacksmusterrechtlichen "Patent", welches die Gestaltung schützt, allein mit dem klassischen Patent Fotos nicht verhindert werden können).

Das Problem der Fotografen ist das BGH-Urteil Geburtstagszug vom 13.11.2013 - I ZR 143/12, mit der urheberrechtliche und der design-rechtliche bzw. geschmacksmusterrechtliche Schutz diesbezüglich auf gleiche Stufe gestellt wurde.

Genaueres siehe z. B. hier:

http://www.fotocommunity.de/forum/geset ... s---413245

Und zur Panoramafreiheit von Fahrzeugen siehe auch hier:

http://www.fotocommunity.de/forum/geset ... 9---425309

Und hier den Abschnitt Designrecht:

https://www.rechtambild.de/2014/02/jaeg ... aubereich/

MfG
Johannes
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 7 von 10
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Beim Fotos vom ICE braucht man praktisch (!) auch nicht vorsichtig zu sein, wenn man sie nicht gerade in einer Image-Broschüre verwendet und dabei den Eindruck macht, man sei an der Entwicklung des ICE beteiligt gewesen. Außerdem ging es um ein Gebrauchsmuster und nicht um ein Patent.

Ich würde mir wegen der Patente jedenfalls keinen Kopf machen.
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 8 von 10
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Zitat: Hermann Klecker 16.03.18, 17:06Zum zitierten BeitragBeim Fotos vom ICE braucht man praktisch (!) auch nicht vorsichtig zu sein, wenn man sie nicht gerade in einer Image-Broschüre verwendet und dabei den Eindruck macht, man sei an der Entwicklung des ICE beteiligt gewesen. Außerdem ging es um ein Gebrauchsmuster und nicht um ein Patent.
Ich glaub, hier meinst Du Geschmacksmuster. Siehe z. B. die Pressemitteilung des BGH:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm

Zitat: Hermann Klecker 16.03.18, 17:06Zum zitierten BeitragIch würde mir wegen der Patente jedenfalls keinen Kopf machen.

Das seh ich in Bezug auf Patent und Gebrauchsmuster genauso. Gebrauchsmuster ist das "kleine Patent":

siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster

MfG
Johannes
WKFoto WKFoto Beitrag 9 von 10
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Mal eine Frage an die Experten hier:

Tête-à-Tête der Busenschnecken Tête-à-Tête der B… WKFoto 22.03.18 1

Für die im Foto dargestellten Figuren gibt es ein eingetragenes Markenrecht. Man kann die Urkunde dazu auch ganz unten auf der in der Bildbeschreibung gezeigten Verlinkung nachlesen.
Ist das nun okay oder nicht, wenn ich das hier zeige?
Danke für Eure Hinweise und Tipps!
WKFoto WKFoto Beitrag 10 von 10
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Meine Frage hat sich erledigt, weil der Vorstand der Genossenschaft auf meine Anfrage dort so gar keine Vorbehalte gegen eine Veröffentlichung der Busenschnecke hat.
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