Also mir wäre es viel wichtiger, mich über die Nutzungsrechte der Bilder zu einigen bzw. diese dann auch im Vertrag präzise zu beschreiben, als die Bilder selber zu beschreiben. Nach den eingeräumten Nutzungsrechten richtet sich das Honorar. Für die Beschreibung der Bilder kann man Kontaktabzüge, Auflistung der EXIF-Daten usw. als Vertragsanlagen nutzen.
Aber wenn ihr noch gar nicht so genau darüber gesprochen habt, würde ich dieses doch erst einmal nachholen. Nicht das hinterher jeder von anderen Voraussetzungen ausgegangen ist und man sich dann streitet. ;-)
LG Manfred
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