Urheberrecht, Modelrelease, Agenturverträge – hier geht es um alle Rechtsfragen, die einem Fotografen begegnen können. Diskutier mit und erhaltet wertvolle Tipps von anderen Mitgliedern. (Keine verbindliche Rechtsberatung!)
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Carmen Hoechst

Vertrag bei Business-shooting??

Carmen Hoechst schrieb:

Zitat:@ Michael:

was meinst du mit den "angeforderten Formalien"?


Ohne Kenntnis speziell dieser Firma lässt sich dazu nichts sagen. Aber, wenn es wirklich eine - wie Du schreibst - sehr grosse Firma ist, dann ist derjenige, mit dem Du den Auftrag besprochen hast und der auch das Honorar abgenickt hat, möglicherweise nicht tatsächlich der Auftraggeber, sondern nur aufgrund seiner Fachkompetenz oder auch nur Zuständigkeit der, mit dem Du Art und Umfang des Auftrags besprichst und der später die Erfüllung des Auftrags bestätigt. Bei grossen Firmen wird's ein Auftrag üblicherweise erst dann, nachdem Deine Kontaktperson als Projektverantwortlicher das Projekt im System etabliert hat. Und dann bekommst Du von irgendeiner Stelle dieser Firma den Auftrag, zusammen mit all den Details, die Du auf der Rechnung aufführen musst, damit sie zuordenbar ist und verarbeitet werden kann, z.B. die Auftragsnummer, den zu nennenden Adressat, die Adresse, an die die Rechnung tatsächlich zu schicken ist, etc. Du kannst natürlich auf all diese Details pfeifen, aber das wäre genauso dumm, als würdest Du Deine Bankverbindung nicht angeben.

Vielleicht ist ja in diesem Laden alles ganz einfach. Mein Rat ist nur, dass Du Dich nach dem genauen Prozedere erkundigst.

VG, Michael
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Ehemaliges Mitglied

Fotoraub!

Daylight- Photo schrieb:

Zitat:...
habe zwar die betroffenen bilder hier heraus genommen, aber das
kann ja nicht sinn und zweck sein. das würde ja heißen, dass
ich zustimme, wenn ich hier bilder veröffentliche, dass diese
von jederman verbreitet und kopiert werden dürfen. ...


NEIN - Mit der Veröffentlichung stimmst Du eben nicht zu, dass jederman diese verbreiten (veröffentlichen) darf.

Nur verhindern kannst Du es nicht. Du kannst nur die rechtlichen Konsequenzen daraus ziehen. Und wie diese aussehen (könnten), habe ich ja schon weiter oben beschrieben.

Es ist nun mal leider so, dass Du damit rechnen musst, dass die Sachen die Du leicht zugänglich und öffentlicht ausstellst auch leicht "geklaut" werden. Willst Du diese verhindern, darfst Du die Sachen nicht im "Selbstbedienungsladen" (hier Internet) ausstellen.

LG Manfred
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Daniel Bachler

Hochzeits- & Portraitaufträge im Ausland - Arbeitsbewilligun

Ehrlich Gegenfrage; schon mal bei Botschaften oder Konsulate der entsprechenden Länder nachgefragt?

Zum Themea Einkommenssteuer:
Wie es in anderen Ländern gehandhabt wird, weiß ich nicht. In Deutschland ist es so, dass Du Dein Einkommen (ob im Aus- oder Inland erzielt) in Deutschland angeben und versteuern musst. So weit ich weiß, gibt es aber mit einigen Ländern einen sogenannten Steurausgleich; d. h. dort gezahlte Steuern, kannst Du hier von Deiner Steurschuld abziehen. Ist zwar so nicht korrekt steuerrechtlich ausgedrückt, entpricht aber weitestgehend der praktischen Handhabung.

Ansonsten empfehle ich bei dieser steurlichen Situation immer einen Steuerberater zu befragen.

LG Manfred
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Ehemaliges Mitglied

fremdes internet designe auf eigener seite nutzen

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Nachricht bearbeitet (16:10h)
15.01.08, 16:37
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Nachricht bearbeitet (16:10h)
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infinity

Frage zu Vorgehensweise bzgl. Fotorechten

Wenn die mündliche Vereinbarung sich wirklich nur auf die Nutzung des Kalenders beschränkt hat (den Beweis dafür zu führen ist schwer), könntest du höchsten die weitergehende Nutzung "verbieten" bzw. dir gesondert bezahlen lassen (z.B. Nutzung auf Website oder Zeitungswerbung etc.).

Aber wie oben mehrfach geschrieben: schwierige Ausgangslage für dich, weil die Fotos ja - wahrscheinlich - während der Arbeitszeit entstanden sind, was zwar nicht automatisch bedeutet, dass der Arbeitgeber alle Nutzungsrechte erhält, aber trotzdem können die Gerichte dahingehend entscheiden.

Und wenn du schon warten möchtest, solltest du nicht auf die Abrechnung warten - das Gehalt steht dir so oder so zu - sondern eher auf dein Zeugnis ;-)

Aber ein Tipp: eine Trotzreaktion hat noch niemandem etwas genutzt in der Situation - man sieht sich immer zweimal.
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A-tom

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verkauf sie, aber mit deinen schutzkopien!
13.01.08, 05:02
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