Urheberrecht, Modelrelease, Agenturverträge – hier geht es um alle Rechtsfragen, die einem Fotografen begegnen können. Diskutier mit und erhaltet wertvolle Tipps von anderen Mitgliedern. (Keine verbindliche Rechtsberatung!)
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Milenka L.

Gewerbe angemeldet... nächste Schritte

Hey. Also ich habe auch einen Gewerbeschein (Neben-oder Kleingewerbe) in fotogr. Tätigkeit. Das wurde automatisch der HW.Kammer gemeldet,d. h. Beitrag wird fällig. Auch stand unangemeldet die Papiergenossenschaft vor der Tür und hält jetzt jährl. die Hände auf - Pflichtversichert. Den Hwk.beitrag konnte mein Steuerberater senken, bei der PG. war nichts möglich. Auch eine andere Berufsbezeichnung, z. B. im künstlerischen oder journal. Bereich war nicht möglich. Weiß jetzt nicht mehr warum, wirklich mal Fachleute oder richtige Fotografen fragen. Allerdings kann es passieren, daß die Fotogr., so wie bei mir, keine Auskunft geben, weil die verärgert sind, daß in deren Augen jetzt "jeder" einen Gewerbeschein erlangen kann, seit Fall des Meisterzwangs. Ich mache die einfache Buchführung, d.h. Ausgabe/Einnahmen-Gegenüberstellg. Ich schreibe Rechnungen ohne Mwst., kann aus Eingangsrechng. aber auch keine Steuer absetzen. Ich bin für 5 Jahre an diese Abrechnungsart gebunden. Mein Steuerberater berechnet incl. meines Lst.ausgleichs ca. 100 - 150 Euro. LG Jan
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Ehemaliges Mitglied

24 stunden verstoß gegen.....

jo, zustimm
18.02.08, 20:34
jo, zustimm
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Fotofreund0815

An die lieben Fotografen

Hi,

Ich lese nicht so lange diesen Forum aber es gibt immer und immer Fragen über Verträge..

Es gibt KEIN STANDARD VERTRAG ! (kommerziel, TFP, Hochzeit,,...)

Jeder sollte so ein Unterschreiben (Kunde) oder machen lassen (Fotograf) das passt zum Arbeit.

Habe auch mein erstes mit einer grossen Firma jetzt gemacht, und wir haben mit dem DA (Artistic Director) zusammen geredet was sollte drin sein (Was, wie, wo, wann, wieveil, Rechte und Plichte, Uhrhaberechte,...) und alles ist am bestens gelaufen.

Jetzt spezial Hochzeitsfotografie:

Es gibt leider so viele "Falsche Fotografen" oder die die Kunden komplett ausnutzen, dass mann sollte immer beim Hochzeitsfotografie ein Vertrag machen und alles verstehen was drinnen steht. Wenn nicht selber Schuld.

Und wieder alles sollte drin stehen was sollte geliefert sein.

FotoCD bedeutet gar nicht: konnte fotos im 400 pixel Höhe oder 3 mio pixels sein.
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MoMA Peter

Hotelzimmershooting Property Release notwendig

Für ein kommerzielles Fotoshooting würde ich auch nicht von vornherein davon ausgehen, daß wenn ich in einem Hotel ein Zimmer miete dort alles tun und lassen kann was mir gefällt.
Grundlegend sollte man davon ausgehen, daß man sich auf bzw. in Privatbesitz und in einem nicht öffentlichen Raum aufhält. Hier gilt es in jedem Fall besondere rechtliche Aspekte zu beachten (einige wurden ja schon angesprochen, wie AGB, Hausrecht etc.).

Warum also unnötig Ärger provozieren? Ganz alleine schon zur eigenen Absicherung wegen würde ich die jeweilige Hotelleitung mit Beschreibung des Vorhabens um schriftliche Genehmigung, bzw. um ein Propertyrelease anfragen und entsprechend informieren. Ich denke für einen professionell arbeitenden Fotografen sollte dies auch kein wirkliches Problem darstellen im Zusammenhang der gesamten Organisation, über das er ewig nachdenkt oder herumdiskutiert ;-)
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