Gewerbeanmeldung als Fotograf

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Albrecht D Albrecht D Beitrag 31 von 36
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Zitat: slart 29.01.18, 15:07Zum zitierten BeitragDie Angeklagten im Fall Preußische Schlösser und Mannheimer Museum wußten es aber besser und mußten ihr Lehrgeld zahlen.Jetzt hast du dich endgültig disqualifiziert! Angeklagte in einen Zivilprozess??? In einem Zivilprozess gibt es definitiv keine Angeklagten!

Az. V ZR 44/10: Das "ZR" im Aktenzeichen bedeutet Zivilrecht und nicht Strafrecht! Den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht sollte man eigentlich kennen, wenn man sich zu Rechtsthemen äußert.
slart slart Beitrag 32 von 36
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Ui. Albrecht D. Jetzt haste es mir aber gegeben. "Beklagte" *richtigstell*.
Oder dachtest du ich bin Krösus?

Dennoch werde ich Recht behalten. Wer einen "Foto kaufen" Button neben den eigenen Fotos zu stehen hat, benötigt eine Gewerbeanmeldung als Fotograf. Hier scheint sich aber keiner weiter zu kümmern, dass das problematisch sein kann.

Warum ihr euch an dem Gedankengang mit der Werbung festbeißt bleibt mir ein Rätsel. Werden da böse Absichten verfolgt? Um jeden Preis diskreditieren? Nach meinen Infos wird Affiliate Marketing (Google Anzeigen) nur im Forum betrieben. Bei den Fotos erscheint nur Werbung für Premium-Accounts bei FC, also Werbung in eigener Sache. Man nimmt dadurch also nicht an Werbemaßnahmen teil, da man eh schon Teilnehmer ist (Free-Member). Man ist nur Teilnehmer der FC. Anders ist es, wenn man eine eigene Webseite betreibt, bei der neben den eigenen Fotos Werbung aus der eigenen Teilnahme an einem Affiliate Programm angezeigt wird. Und genau hier setzt die Frage an, die ihr so mutwillig ignoriert. Was für eine Tätigkeit muss in der Gewerbeanmeldung stehen, wenn auf der eigenen Webseite Werbung neben den eigenen Fotos erscheint? "Fotograf"? Und da ist das Problem, weil Fotograf eben meist "Handwerk" ist. Es werden aber so gesehen gar keine Fotos (Lizenzen) verkauft.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 33 von 36
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Gewerbesteuer muss man nur zahlen, wenn die Einkünfte pro Jahr über 24.500 Euro liegen. Dies gilt für "Einzelunternehmen". Ob ein Gelegenheitsfotograf diese Betrag erreicht bezweifle ich. Von Steuerhinterziehung kann da als keine Rede sein.

Die Herstellung von "Stockfotos" gilt als freiberufliche Tätigkeit und hierzu ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Wer also in Bilderdatenbanken Fotos auch zu Verkauf anbietet, betreibt kein Gewerbe.

Dass man Nebeneinkünfte bei der Steuererklärung (Einkommensteuer) angeben muss, versteht sich von selbst.

So sehe ich es als Laie mit hoffentlich einigermaßen vorhandenen "gesunden Menschenverstand".

Gruß
Albrecht
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 34 von 36
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Zitat: slart 29.01.18, 15:07Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 29.01.18, 13:02Zum zitierten BeitragKein Gewerbe anzumelden, obwohl man müsste, ist nicht das gleiche, wie die Einnahmen nicht zu versteuern.

(Ganz schön viel dummes Zeug...)



Red einfach keinen Mist mehr und wir vertragen uns wieder. OK?
Puravida Puravida   Beitrag 35 von 36
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Hallo,
also ich arbeite auch freiberuflich als Fotografin.
Freiberufler benötigen grundsätzlich kein Gewerbe.
Solange man den Betrag von 17.500 Euro Einnahmen im Jahr nicht überschreitet,
reicht eine Anmeldung beim Finanzamt und eine einfache Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung
bei der Steuererklärung.
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 36 von 36
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Die 17.500, wenn sie im letzten Jahr erwirtschaftet wurden und man im laufenden Jahr 50.000 überschreitet, sind die Grenze für die Umsatzsteuer. Ob man Freiberufler ist, entscheidet das Finanzamt anhand deiner Tätigkeitsbeschreibung, denn Freiberufler ist ein sogenannter Katalogberuf und der ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Ob ein Fotograf als gewerblich oder als Freier Fotograf eingestuft wird, wurde ja schon beschrieben und hängt auch davon ab welche Jobs überwiegen. Als Hochzeitsfotograf ist man auf alle Fälle gewerblich. Es kann aber auch passieren, dass man von einem weniger versierten Finanzbeamten trotzdem als Freier Fotograf eingestuft wird. Wenn das bei einer Prüfung aber heraus kommt, dass man falsch eingestuft wurde, wird man dann entsprechend umgestuft. Seid euch also dessen nicht sicher, dass die Einstufung von eurem Finanzamt absolut sicher ist, nur weil es bei euch so ist. Das kann sich gleich wieder ändern, wenn man falsch eingestuft wurde. Am besten man hängt es nicht an die große Glocke.
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