Ich möchte an der Stelle einmal kurz anmerken, daß es für dieses Thema vollkommen irrelevant ist, ob man selbst auch der Ansicht ist, daß es sich um ein temporäres Kunstwerk bzw. eine temporäre Kunstaktion handelt, und/oder diese Einschätzung/Bewertung nachvollziehen kann. Es zählt, daß die Stadt Hamburg dies so sieht - auch wenn man daran selbst seine Zweifel haben mag -, womit die Sache dementsprechend rechtlich klar ist: temporäres Kunstwerk, darf nicht lizenzfrei fotografiert werden.
Zitat: Heiko Vatterott 11.09.19, 13:44Zum zitierten Beitrag
Vgl. dazu auch https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... 86487.html
Kurz: nichtkommerzielle Veröffentlichung ist ohne Lizenzierung erlaubt; für kommerzielle Veröffentlichung muss man auch weiterhin Lizenzgebühren zahlen.
Zitat: Heiko Vatterott 11.09.19, 13:44Zum zitierten Beitrag
Vgl. dazu auch https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... 86487.html
Kurz: nichtkommerzielle Veröffentlichung ist ohne Lizenzierung erlaubt; für kommerzielle Veröffentlichung muss man auch weiterhin Lizenzgebühren zahlen.
Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass hier diskutiert und argumentiert werden kann. Was die Stadt Hamburg sagt, ist nicht automatisch auch Recht(ens). Und gerade gegen den im Spiegel zitierten Vergleich mit Christos Reichstagsverhüllung sehe ich sehr kritisch, meine Begründung steht ja oben. Wer darüber nicht diskutieren mag, kann sich doch einfach mal heraushalten, oder?
Zitat: Stefan Bar. ² 13.09.19, 12:56Zum zitierten Beitrag
Diskutieren können wir hier freilich über alles, aber es ändert sich an der Rechtslage - die Lichtinstallation wird als temporäres Kunstwerk bzw. temporäre Kunstaktion angesehen und demzufolge rechtlich entsprechend behandelt - nichts, auch wenn Du z.B. befindest, daß das für Dich mit Kunst nichts zu tun hat bzw. nicht auf eine Ebene mit Christos Reichstagsverhüllung gehört, und bspw. ich und/oder noch ein paar andere Leute hier Dir da durchaus zustimmen.
Daß die Sichtweise der Stadt Hamburg bzw. VG Bild-Kunst rechtens ist, wurde von einem im oben verlinkten Artikel zitierten Juristen bejaht - wiewohl er auch deutlich machte, daß man da keineswegs auf seinem Recht beharren muß und es eher pragmatisch handhaben kann. Und das ist ja wohl inzwischen auch offenbar die Linie: nichtkommerzielle Veröffentlichung ist OK, nur für kommerzielle Veröffentlichung bedarf es der Lizenzierung.
Diskutieren können wir hier freilich über alles, aber es ändert sich an der Rechtslage - die Lichtinstallation wird als temporäres Kunstwerk bzw. temporäre Kunstaktion angesehen und demzufolge rechtlich entsprechend behandelt - nichts, auch wenn Du z.B. befindest, daß das für Dich mit Kunst nichts zu tun hat bzw. nicht auf eine Ebene mit Christos Reichstagsverhüllung gehört, und bspw. ich und/oder noch ein paar andere Leute hier Dir da durchaus zustimmen.
Daß die Sichtweise der Stadt Hamburg bzw. VG Bild-Kunst rechtens ist, wurde von einem im oben verlinkten Artikel zitierten Juristen bejaht - wiewohl er auch deutlich machte, daß man da keineswegs auf seinem Recht beharren muß und es eher pragmatisch handhaben kann. Und das ist ja wohl inzwischen auch offenbar die Linie: nichtkommerzielle Veröffentlichung ist OK, nur für kommerzielle Veröffentlichung bedarf es der Lizenzierung.
Hallo zusammen,
zum Thema "Blue port" hat unser Anwalt Amin Negm-Awad einen Artikel im fotocommunity-Blog geschrieben:
http://www.fotocommunity.de/blog/fotogr ... urger-blau
LG!
Lars
zum Thema "Blue port" hat unser Anwalt Amin Negm-Awad einen Artikel im fotocommunity-Blog geschrieben:
http://www.fotocommunity.de/blog/fotogr ... urger-blau
LG!
Lars
Zitat: Tino Zeidler 13.09.19, 11:01Zum zitierten Beitrag
Nichts Anderes als dies wollte ich damit betonen.
Und selbstverständlich wird kein Betreiber einer dieser Plattformen ein Foto "einfach so verwenden" - das müssen sie ja auch nicht, denn ich räume ihnen mit der Mitgliedschaft und dem Upload ein Nutzungsrecht ein.
Das ist hier in der FC ja auch nicht anders, denn ohne dieses Nutzungsrecht dürfte das Bild auf der jeweiligen Plattform gar nicht angezeigt werden.
Da alle diese Plattformen aber werbefinanziert sind, nutzen diese Plattformen die ihnen von den Usern zur Verfügung gestellten Fotos auf eine gewisse Weise sehr wohl kommerziell - so jedenfalls mein (nochmal: komplett unprofessionelles) Verständnis.
Ich bin kein Jurist und erst recht kein Richter, aber es würde mich aus diesem Grund nicht wundern, wenn man als harmloser User dann am Ende doch "mit 'drin hängt".
Aber dazu müsste natürlich immer auch erst ein Kläger da sein, der seine Rechte bis auf's Letzte durchsetzen will.
Und in Sachen des Blue Port sind wir diesbezüglich hier ja nur noch am Theoretisieren, wie weiter oben bereits angemerkt wurde.
Nichts Anderes als dies wollte ich damit betonen.
Und selbstverständlich wird kein Betreiber einer dieser Plattformen ein Foto "einfach so verwenden" - das müssen sie ja auch nicht, denn ich räume ihnen mit der Mitgliedschaft und dem Upload ein Nutzungsrecht ein.
Das ist hier in der FC ja auch nicht anders, denn ohne dieses Nutzungsrecht dürfte das Bild auf der jeweiligen Plattform gar nicht angezeigt werden.
Da alle diese Plattformen aber werbefinanziert sind, nutzen diese Plattformen die ihnen von den Usern zur Verfügung gestellten Fotos auf eine gewisse Weise sehr wohl kommerziell - so jedenfalls mein (nochmal: komplett unprofessionelles) Verständnis.
Ich bin kein Jurist und erst recht kein Richter, aber es würde mich aus diesem Grund nicht wundern, wenn man als harmloser User dann am Ende doch "mit 'drin hängt".
Aber dazu müsste natürlich immer auch erst ein Kläger da sein, der seine Rechte bis auf's Letzte durchsetzen will.
Und in Sachen des Blue Port sind wir diesbezüglich hier ja nur noch am Theoretisieren, wie weiter oben bereits angemerkt wurde.
Nun, Herr RA Negm-Awad schreibt, dass es demnächst Regelungen der "Sozialen Medien" mit den entsprechenden Verwertungsgesellschaften geben muss und wird. Das betrifft ja zunächst nur das Verhältnis zwischen diesen Parteien. Im Grunde erschließt sich da eine neue Einnahmequelle für Mitglieder dieser VGs, die aber wieder als Kollateralschäden den "Verbraucher" treffen wird. Meine Frage geht in die Richtung, ob zum Beispiel dann eine fotocommunity GmbH die Mitgliedsbeiträge erhöhen muss, um eventuelle Abgaben zu entrichten. Aber wofür denn eigentlich, wo der Großteil des Contents ja nicht durch VG-Mitglieder gestaltet und geliefert wird.
Das ist wie die Abgabe auf Drucker, Festplatten etc., deren insgesamte Nutzung durch / mit Inhalten der durch die Abgaben bei Kauf auf diese Geräte erhobenden Geräte ja auch nicht überwiegend ist.
Kann man dann als Mitglied der fc beispielsweise automatisch auch Ansprüche auf Mitgliedschaft in den VGs erhalten?
Unabhängig davon hält sich mein Mitleid mit den Milliardenkonzernen wie facebook etc., an die sich die neuen Ansprüche der VGs wenden, natürlich arg in Grenzen, schränkt aber imho wieder den Aufbau von Wettbewerb in dieser Branche ein, je nach dem, wie groß der technisch-bürokratische Aufwand und dann halt auch die finanziellen Beiträge sind. Einer fotocommunity GmbH könnte das u. U. gefährlich werden, wenn Lobbyisten und Politiker nur auf Größen wie facebook etc. schauen.
Allerdings verdient die fc als Verlagstochter der WEKA ja auch wiederum an den Ausschüttungen. Wird sie dass dann auch direkt durch die Beiträge der in Form von Bildern der Nutzer, die dann vielleicht Ansprüche der VGs begründen?
Das Leben wird wieder komplizierter.
Das ist wie die Abgabe auf Drucker, Festplatten etc., deren insgesamte Nutzung durch / mit Inhalten der durch die Abgaben bei Kauf auf diese Geräte erhobenden Geräte ja auch nicht überwiegend ist.
Kann man dann als Mitglied der fc beispielsweise automatisch auch Ansprüche auf Mitgliedschaft in den VGs erhalten?
Unabhängig davon hält sich mein Mitleid mit den Milliardenkonzernen wie facebook etc., an die sich die neuen Ansprüche der VGs wenden, natürlich arg in Grenzen, schränkt aber imho wieder den Aufbau von Wettbewerb in dieser Branche ein, je nach dem, wie groß der technisch-bürokratische Aufwand und dann halt auch die finanziellen Beiträge sind. Einer fotocommunity GmbH könnte das u. U. gefährlich werden, wenn Lobbyisten und Politiker nur auf Größen wie facebook etc. schauen.
Allerdings verdient die fc als Verlagstochter der WEKA ja auch wiederum an den Ausschüttungen. Wird sie dass dann auch direkt durch die Beiträge der in Form von Bildern der Nutzer, die dann vielleicht Ansprüche der VGs begründen?
Das Leben wird wieder komplizierter.
Zitat: TLK 13.09.19, 14:03Zum zitierten Beitrag
Was landläufig als gegeben angesehen und eventuell schließlich höchstrichterlich als Recht entschieden wird, nachdem sich viele Leute darüber Gedanken und ausgetauscht haben, könnte sich voneinander unterscheiden.
Was landläufig als gegeben angesehen und eventuell schließlich höchstrichterlich als Recht entschieden wird, nachdem sich viele Leute darüber Gedanken und ausgetauscht haben, könnte sich voneinander unterscheiden.
Zitat: Lars Ihring 13.09.19, 15:31Zum zitierten Beitrag
Anmerkung zum Satz: "Immerhin stellen sie einem Motive in die Landschaft und sollten dafür auch entlohnt werden."
Mit diesem Satz könnte man auch die Abschaffung der Panoramafreiheit für die "bleibend" an öffentlichen Plätzen platzierten Werke begründen.
Ich würde eher sagen: "Immerhin wird den Künstlern erlaubt, ihre Motive in die Landschaft zu stellen. Da ist der Verzicht auf die Entlohnung ein angemessener Deal."
In einem Fall, in dem die Panoramafreiheit greift, hat "der Berechtigte das Werk der Öffentlichkeit durch die Aufstellung an einem öffentlichen Ort für die Zeit seiner natürlichen Lebensdauer gewidmet (BGH Verhüllter Reichstag)." Mit dieser Auffassung hätte der BGH den verhüllten Reichstag m. E. durchaus auch als "bleibend für die Zeit seiner natürlichen Lebensdauer" einstufen können. Denn nach dem Abbau war das Kunstwerk ja nicht mehr da.
Siehe auch:
https://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#schneemann
Wer ist die traurigste Figur im Urheberrecht?
MfG
Johannes
PS: Der Punkt 3 in der Stellungnahme von Amin Negm-Awad hat mich überrascht: "Gleiches gilt für die Teilnahme am Fotowettbewerb und zwar auch dann, wenn die Fotografie mittelbar oder unmittelbar kommerziellen Zwecken dient, etwa weil der Teilnehmer ein Profi ist."
Anmerkung zum Satz: "Immerhin stellen sie einem Motive in die Landschaft und sollten dafür auch entlohnt werden."
Mit diesem Satz könnte man auch die Abschaffung der Panoramafreiheit für die "bleibend" an öffentlichen Plätzen platzierten Werke begründen.
Ich würde eher sagen: "Immerhin wird den Künstlern erlaubt, ihre Motive in die Landschaft zu stellen. Da ist der Verzicht auf die Entlohnung ein angemessener Deal."
In einem Fall, in dem die Panoramafreiheit greift, hat "der Berechtigte das Werk der Öffentlichkeit durch die Aufstellung an einem öffentlichen Ort für die Zeit seiner natürlichen Lebensdauer gewidmet (BGH Verhüllter Reichstag)." Mit dieser Auffassung hätte der BGH den verhüllten Reichstag m. E. durchaus auch als "bleibend für die Zeit seiner natürlichen Lebensdauer" einstufen können. Denn nach dem Abbau war das Kunstwerk ja nicht mehr da.
Siehe auch:
https://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#schneemann
Wer ist die traurigste Figur im Urheberrecht?
MfG
Johannes
PS: Der Punkt 3 in der Stellungnahme von Amin Negm-Awad hat mich überrascht: "Gleiches gilt für die Teilnahme am Fotowettbewerb und zwar auch dann, wenn die Fotografie mittelbar oder unmittelbar kommerziellen Zwecken dient, etwa weil der Teilnehmer ein Profi ist."
Zitat: Johannes Röhnelt 14.09.19, 12:20Zum zitierten BeitragZitat: Lars Ihring 13.09.19, 15:31Zum zitierten Beitrag
Anmerkung zum Satz: "Immerhin stellen sie einem Motive in die Landschaft und sollten dafür auch entlohnt werden."
Mit diesem Satz könnte man auch die Abschaffung der Panoramafreiheit für die "bleibend" an öffentlichen Plätzen platzierten Werke begründen.
Ich würde eher sagen: "Immerhin wird den Künstlern erlaubt, ihre Motive in die Landschaft zu stellen. Da ist der Verzicht auf die Entlohnung ein angemessener Deal."
In einem Fall, in dem die Panoramafreiheit greift, hat "der Berechtigte das Werk der Öffentlichkeit durch die Aufstellung an einem öffentlichen Ort für die Zeit seiner natürlichen Lebensdauer gewidmet (BGH Verhüllter Reichstag)." Mit dieser Auffassung hätte der BGH den verhüllten Reichstag m. E. durchaus auch als "bleibend für die Zeit seiner natürlichen Lebensdauer" einstufen können. Denn nach dem Abbau war das Kunstwerk ja nicht mehr da.
Siehe auch:
https://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#schneemann
Wer ist die traurigste Figur im Urheberrecht?
MfG
Johannes
PS: Der Punkt 3 in der Stellungnahme von Amin Negm-Awad hat mich überrascht: "Gleiches gilt für die Teilnahme am Fotowettbewerb und zwar auch dann, wenn die Fotografie mittelbar oder unmittelbar kommerziellen Zwecken dient, etwa weil der Teilnehmer ein Profi ist."
Vor allem nachdem ich die Seite "Schmunzelkunst" gelesen habe, muss ich Dir widersprechen. Ein Kreativer der Kunst, Musik, Design, Text, Filme, etc. erschafft und über die Veröffentlichung vermarktet, muss von seiner Arbeit leben können! Das kann er nur, wenn seine Werke durch das Urheberrecht geschützt sind und die Werke über Lizensierung vermarktet werden können. Und da ist es vollkommen unerheblich, ob es die Werke eines schon fast Milliardärs Paul McCartney, die Rolling Stones, Gerhard Richter, Andreas Gursky, oder ein Kreativer ist, der eher nur wenig Geld mit seiner Arbeit verdient und gerade so über die Runden kommt.
Wie soll ein Kreativer von seiner Arbeit leben, wenn Musik oder Literatur frei über das WWW als CCC verbreitet werden? Konzerte und die Tickets noch teurer machen? Autorenlesungenals als besonderes Ereignis und noch mehr Ausstellungen von Bildern und Designobjekten, die dann verkauft werden?
Da Du den verhüllten Reichstag erwähntest:
Dieses und auch alle anderen Projekte haben Christo und Jeanne-Claude ausschließlich selbst bezahlt und alle damit zusammenhängende Werke, Entwurfsskizzen und spätere Fotografien, selbst vermarktet bzw. lizensiert. Da der "Wrapped Reichstag" ein temporäres Kunstwerk war, galt die Panoramafreiheit nicht! Gegen unautorisierte Verwertung Dritter wurde und wird immer noch rechtlich vorgegangen, was ich absolut nachvollziehen kann! Die von Christo und Jeanne-Claude vorfinanzierten 12 Mio DM (6 Mio €) müssen über den Verkauf der Vorskizzen und Bilder des Kunstwerks "Wrapped Reichstag" refinanziert werden. Und das soll nicht legitim sein?
Da ich selbst fotografiere, vor allem offizeill bei Konzerten, bin ich strickt gegen eine Abschaffung des Urheberrechts und würde mich auch gegen eine unautorisierte Nutzung meiner Bilder wehren!
Anmerkung zum Satz: "Immerhin stellen sie einem Motive in die Landschaft und sollten dafür auch entlohnt werden."
Mit diesem Satz könnte man auch die Abschaffung der Panoramafreiheit für die "bleibend" an öffentlichen Plätzen platzierten Werke begründen.
Ich würde eher sagen: "Immerhin wird den Künstlern erlaubt, ihre Motive in die Landschaft zu stellen. Da ist der Verzicht auf die Entlohnung ein angemessener Deal."
In einem Fall, in dem die Panoramafreiheit greift, hat "der Berechtigte das Werk der Öffentlichkeit durch die Aufstellung an einem öffentlichen Ort für die Zeit seiner natürlichen Lebensdauer gewidmet (BGH Verhüllter Reichstag)." Mit dieser Auffassung hätte der BGH den verhüllten Reichstag m. E. durchaus auch als "bleibend für die Zeit seiner natürlichen Lebensdauer" einstufen können. Denn nach dem Abbau war das Kunstwerk ja nicht mehr da.
Siehe auch:
https://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#schneemann
Wer ist die traurigste Figur im Urheberrecht?
MfG
Johannes
PS: Der Punkt 3 in der Stellungnahme von Amin Negm-Awad hat mich überrascht: "Gleiches gilt für die Teilnahme am Fotowettbewerb und zwar auch dann, wenn die Fotografie mittelbar oder unmittelbar kommerziellen Zwecken dient, etwa weil der Teilnehmer ein Profi ist."
Vor allem nachdem ich die Seite "Schmunzelkunst" gelesen habe, muss ich Dir widersprechen. Ein Kreativer der Kunst, Musik, Design, Text, Filme, etc. erschafft und über die Veröffentlichung vermarktet, muss von seiner Arbeit leben können! Das kann er nur, wenn seine Werke durch das Urheberrecht geschützt sind und die Werke über Lizensierung vermarktet werden können. Und da ist es vollkommen unerheblich, ob es die Werke eines schon fast Milliardärs Paul McCartney, die Rolling Stones, Gerhard Richter, Andreas Gursky, oder ein Kreativer ist, der eher nur wenig Geld mit seiner Arbeit verdient und gerade so über die Runden kommt.
Wie soll ein Kreativer von seiner Arbeit leben, wenn Musik oder Literatur frei über das WWW als CCC verbreitet werden? Konzerte und die Tickets noch teurer machen? Autorenlesungenals als besonderes Ereignis und noch mehr Ausstellungen von Bildern und Designobjekten, die dann verkauft werden?
Da Du den verhüllten Reichstag erwähntest:
Dieses und auch alle anderen Projekte haben Christo und Jeanne-Claude ausschließlich selbst bezahlt und alle damit zusammenhängende Werke, Entwurfsskizzen und spätere Fotografien, selbst vermarktet bzw. lizensiert. Da der "Wrapped Reichstag" ein temporäres Kunstwerk war, galt die Panoramafreiheit nicht! Gegen unautorisierte Verwertung Dritter wurde und wird immer noch rechtlich vorgegangen, was ich absolut nachvollziehen kann! Die von Christo und Jeanne-Claude vorfinanzierten 12 Mio DM (6 Mio €) müssen über den Verkauf der Vorskizzen und Bilder des Kunstwerks "Wrapped Reichstag" refinanziert werden. Und das soll nicht legitim sein?
Da ich selbst fotografiere, vor allem offizeill bei Konzerten, bin ich strickt gegen eine Abschaffung des Urheberrechts und würde mich auch gegen eine unautorisierte Nutzung meiner Bilder wehren!
Eure ewigen Argumente mit dem wer das bezahlt hat nervt. Kleinbürgerlicher Horizont. Kunst hat nichts damit zu tun wer Kunst bezahlt. Die Rechte an der Kunst können weiterhin am Künstler liegen, auch wenn er für die Erschaffung bezahlt wurde. Sagt mal Leute, habt ihr hier, seit es dieses Unterforum gibt, rein gar nichts gelernt?
Genauso sehe ich das auch, Alice.
Die Betreiber/Verwertungsgesellschaft vom "Blue Port Hamburg" macht urheberrechtliche Ansprüche an dem Werk von Michael Batz geltend.
Nun gestattet Michael Batz als Urheber den Hobbyfotografen, dass diese ihre Fotoaufnahmen vom "Blue Port Hamburg" in ihren Social-Media-Media-Kanälen nutzen dürfen. Also auf Facebook, Instagram, Blogs und Co.
Allerdings ist jede Form von kommerzieller Nutzung weiterhin gestattungs/honorarpflichtig. Will beispielsweise Facebook das Bild eines Nutzers für eigene Werbezwecke verwenden, muss Facebook dafür Lizenzgebühren an Batz bzw. dessen Verwertungsgesellschaft zahlen. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem Facebook Bildwerke ihrer Nutzer weiter verwertet hat. Meines Erachtens hat die Rechteübertragung der Nutzer an Facebook den Sinn, dass sich die Nutzer nicht gegenseitig abmahnen (lassen), weil jemand Bilder innerhalb der Community "teilt".
Ob "Blue Port Hamburg" überhaupt eine künsterlisch schützendwerte Schöpfungshöhe besitzt, kann ja gerne mal jemand vor Bericht ausfechten. Ich denke aber auch in Hinblick auf die Illumination des Eifelturms bei Nacht, dass Urheberrechtsansprüche an der Illumination des Hamburger Hafens durchgehen.
Die Betreiber/Verwertungsgesellschaft vom "Blue Port Hamburg" macht urheberrechtliche Ansprüche an dem Werk von Michael Batz geltend.
Nun gestattet Michael Batz als Urheber den Hobbyfotografen, dass diese ihre Fotoaufnahmen vom "Blue Port Hamburg" in ihren Social-Media-Media-Kanälen nutzen dürfen. Also auf Facebook, Instagram, Blogs und Co.
Allerdings ist jede Form von kommerzieller Nutzung weiterhin gestattungs/honorarpflichtig. Will beispielsweise Facebook das Bild eines Nutzers für eigene Werbezwecke verwenden, muss Facebook dafür Lizenzgebühren an Batz bzw. dessen Verwertungsgesellschaft zahlen. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem Facebook Bildwerke ihrer Nutzer weiter verwertet hat. Meines Erachtens hat die Rechteübertragung der Nutzer an Facebook den Sinn, dass sich die Nutzer nicht gegenseitig abmahnen (lassen), weil jemand Bilder innerhalb der Community "teilt".
Ob "Blue Port Hamburg" überhaupt eine künsterlisch schützendwerte Schöpfungshöhe besitzt, kann ja gerne mal jemand vor Bericht ausfechten. Ich denke aber auch in Hinblick auf die Illumination des Eifelturms bei Nacht, dass Urheberrechtsansprüche an der Illumination des Hamburger Hafens durchgehen.
Die Illumination des Eiffel-Turms unterliegt französischem Recht, ist eine permanente Installation, welche technisch speziell für den Turm entwickelt wurde.
Das französische Recht, speziell die Panoramafreiheit, unterscheidet sich von der Situation in D.
Wie ich schon sagte - den Künstlern ihre Vergütung, hier sehe ich aber keine Kunst (die Begründung habe ich ja schon geschrieben) und ich habe Branchenkenntnisse der Lichttechnik. Und der Organisator ist von der Stadt bezahlt worden.
Das französische Recht, speziell die Panoramafreiheit, unterscheidet sich von der Situation in D.
Wie ich schon sagte - den Künstlern ihre Vergütung, hier sehe ich aber keine Kunst (die Begründung habe ich ja schon geschrieben) und ich habe Branchenkenntnisse der Lichttechnik. Und der Organisator ist von der Stadt bezahlt worden.
Er beschreibt es mE recht gut: https://www.dirks.legal/2019/09/11/hamb ... htsschutz/
Allerdings dürfte sich das Thema Blue Port an sich ab heute ja erledigt haben...
Allerdings dürfte sich das Thema Blue Port an sich ab heute ja erledigt haben...
@Stefan Bar.²: Berühmte Architekten sind von ihren Auftraggebern bezahlt worden. Trotzdem haben sie die Rechte an ihrem Werk. Hör bitte mal auf mit diesem Blödsinn wer das bezahlt hat. Das hat nämlich absolut nichts zu bedeuten. Handwerker haben auch Insiderwissen im Handwerk und wenn sie dir diesen Blödsinn erzählen, dass der Bauherr die Rechte hat, stimmt das genau so wenig wie dein Palaver mit Elektroinsiderwissen über Blue Port Hamburg. Aber Du darfst dich ja gerne mit den Gerichten beschäftigen, wenn Du das nicht als Kunst siehst. Das interessiert nämlich keinen was Du für Kunst hälst. Das wird man dir einfach auf sehr teure Art sagen.
Du liest Texte auch nur so, wie Du sie verstehen willst, wie es scheint. Ich habe keinem Architekten irgendwelche Rechte abgesprochen, keinem Künstler die Rechte an seinen Werken, weil er für die Erschaffung von Kunst bezahlt wird. Wenn Du mich anders interpretierst, liegt der Fehler bei Dir.