Ethik Leitfaden für Kinderfotos

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Manfred Wenzel Manfred Wenzel   Beitrag 16 von 45
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Zitat: lenmos 28.11.18, 12:14Zum zitierten BeitragÜber die Gesetzesgrundlage zu diskutieren, ist ja wohl eher sinnlos, oder?

na ja, nicht ganz. Es gibt zwar einerseits die Fälle bzw. Situationen, die klar geregelt sind (also entweder in ein Verbot fallen oder eindeutig erlaubt sind), aber es gibt auch eine "Grauzone" in der die rechtliche Bewertung nicht eindeutig sondern Auslegungssache ist. (Dies liegt in der Natur von allen Rechtssystemen - sie sind immer inkonsistent.) Wo die Grenzen dieser Grauzone liegen und wie man sich selbst innerhalb dieser Grenzen verhält, darüber kann man durchaus kontrovers diskutieren, wobei hier auch ethisch/moralische und nicht nur juristische Argumente ins Feld geführt werden dürfen. In praktischen Streitfällen muss von den Gerichten entschieden werden.

Aber selbst bei den rechtlich eindeutig unbedenklichen Fällen gibt es ja z.B. die von Hermann oben erwähnten Shit-Stürme auf facebook, verursacht von Menschen die der Meinung sind, die Veröffentlichung eines Bildes, auf dem ein Kind zu erkennen ist sei per se verwerflich. Dies ist es nicht (siehe mein Beispiel oben - ein Bild, das aus moralisch/ethischen Gründen veröffentlicht werden musste, das mit dazu beigetragen hat den Vietnamkrieg zu beenden). Eine solche Haltung steckt voller Ignoranz um nicht zu sagen Dummheit.
_visual_notes_ _visual_notes_ Beitrag 17 von 45
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Zitat: Munjina 28.11.18, 13:42Zum zitierten BeitragRichtig, über die Gesetzesgrundlage zu diskutieren ist sinnlos. Die gilt.
So einfach ist das auch nicht.

In jedem Staat gelten ja individuelle Gesetze.

Was ist, wenn ein Schweizer Fotos von irakischen Kindern in Georgien macht und sie dann in den USA zeigt, sie daraufhin von einem Mexikaner, der in Argentinien lebt, geteilt werden und auf einem Server gespeichert, der auf den Philippinen steht?
Josefka Josefka Beitrag 18 von 45
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Zitat: Munjina 28.11.18, 10:51Zum zitierten Beitrag...Allerdings halte ich Kinder für besonders schutzbedürftig da sie sich weder wie Erwachsene wehren können, leicht manipulierbar sind und besonders anfällig für Übergriffe...***Munjina
Ausgehend davon wäre es vielleicht ein Ansatz, sich zu überlegen, ob das Kinderbild auch zustande käme, wenn eine "zu differenziertem, kritischem Urteil fähige Kindsvertretung" (vulgo: Elternteil) dabei anwesend wäre und um Erlaubnis gefragt würde - oder auch nicht gefragt....
Beispiel: Auf einem Spielplatz voller Kinder im Kindergartenalter ohne Elternpräsenz (ja, das war in meiner Kindheit der Normalfall ;-) kann ich mich mitten rein stellen und die Kleinen formatfüllend ablichten, ohne Widerspruch zu erfahren. Wären die Eltern anwesend (ich gehe hier eben von Eltern mit den o.g. Eigenschaften aus; mir ist auch klar, dass es andere Fälle gibt), dann würde ich mich das sicher nicht trauen bzw. beim Versuch, es zu tun, eines schnellen Todes sterben ;-)
Aber eigentlich ist das alles nur eine Abwandlung der ja bereits von Gusti ins Feld geführten "Goldenen Regel". Was Du nicht willst...
LG Josefka
_visual_notes_ _visual_notes_ Beitrag 19 von 45
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Zitat: Hermann Klecker 27.11.18, 15:03Zum zitierten BeitragOder ob es dem Kind einmal peinlich sein könnte, wenn es erwachsen wird oder ist.
Als ich Teenager war, fand ich meine Eltern immer peinlich. Wir nannten das damals nicht peinlich, sondern "uncool".
N. Nescio N. Nescio   Beitrag 20 von 45
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munjina, ich rate dir, deine eigenen Kinder nicht zu fotografieren, denn andernfalls gewöhnen sie sich daran, daß fotografiert werden harmlos ist die dummen lassen sich dann auch noch vom Ehemann fotografieren, sogar angezogen, allerdings ohne gesichtsschleier.
der herr hat gesagt: "du sollst dir kein bild von deinem Gott machen". ist denn dein Kind dein Gott?

oder sollen wir diskutieren, wie man Gesetze anders auslegen kann, als ein gericht?

oder lernen wir Gesetze buchstabieren?

das gesetz gilt. und es hat seinen grund, warum es im zivilisierten, weltlichen mitteleuropa nicht rigoroser ist. und das haben armeen von jusristen, Psychologen, Eltern, firmen diskutiert und begutachtet. jahrelang. klar bin ich nicht so gescheit wie all diese zusammen, allerdings du auch nicht. also, was willst du mir übers gesetz hinaus verbieten wollen?

lg gusti
Josefka Josefka Beitrag 21 von 45
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Ich denke trotzdem, dass nicht die Gesetzeslage (so auslegungsfähig wie -bedürftig sie auch ist) hier das Thema ist, sondern eben, wie dem Titel der Diskussion zu entnehmen ist, "Ethik" und die Frage, welche Regeln sich jede fotografierende Person beim Anfertigen von Bildern anderer Menschen/Kinder selbst auferlegt. Oder eben auch nicht....
Der Hinweis auf Gesetzeslagen reicht da sicher nicht; was nicht verboten ist, ist deshalb noch lange nicht wünschenswert, "gut", nachahmenswert usw. usw. Nirgends ist mir verboten, die Automatiktür zufallen zu lassen, wenn hinter mir für mich erkennbar eine gehbehinderte Person mit Rollstuhl oder Rollator dieselbe Tür benutzen will. Auf die Gesetzeslage beschränkt ist mein Verhalten völlig in Ordnung und bedarf keiner Diskussion...
Aber genau dahin will die TO ja nicht...
LG Josefka
Petrosilius Krallemann Petrosilius Krallemann Beitrag 22 von 45
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So ganz grundsätzlich sollte sich jeder, der Fotos, egal welche, sonst wo hoch lädt mal fragen, was die Triebfeder für diesen offenbar als unbändig zu beschreibenden Zwang dies zu tun ist.
Josefka Josefka Beitrag 23 von 45
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Wenn schon die Frage nach der Triebfeder aufgeworfen wird, wäre konsequenterweise die nach der Motivation für die Fotografie überhaupt zu stellen. Warum mache ich Bilder? Nur, um sie hernach selbst im stillen Kämmerchen betrachten zu können? Wohl eher nicht und jeder, der das hier liest, ist selbst aus freien Stücken Teil einer Gemeinschaft, deren ureigenster Zweck es ist, nicht nur anderer Leute Bilder zu betrachten, sondern auch die eigenen zu veröffentlichen. Darüber herrscht also bei den Mitgliedern (stillschweigendes) Einverständnis, weshalb ich hier auch nicht darüber diskutieren würde.
LG Josefka
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 24 von 45
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Zitat: Munjina 28.11.18, 11:24Zum zitierten BeitragMir scheint, einen ethischen Leidfaden zu diskutieren ist schwierig, wenn die ganz banalen rechtlichen Grundlagen offensichtlich nicht bekannt sind.

Woraus gewinnst Du den Eindruck, sie seien nicht bekannt?

Ich hatte den Eindruck, es ginge Dir eher um ethische als juristische Bewertungen.
Josefka Josefka Beitrag 25 von 45
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Sehe ich wie Hermann Klecker: Die juristischen Bewertungen stehen gar nicht zur Debatte, sie zu erstellen ist Sache der Rechtsprechung und ob wir sie gut oder schlecht finden, bleibt dahingestellt. Gültig sind sie allemal. Worum es hier geht, ist es, dass innerhalb der gegebenen Legalitäten persönliche Grenzen definiert werden sollen.
LG Josefka
lenmos lenmos Beitrag 26 von 45
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Charming Photographs Capture the Daily Life of Three Daughters Growing Up in Kamakura, Japan:

https://www.thisiscolossal.com/2018/11/ ... n-noguchi/

Und die Serie als Ganzes auf der Webseite von Shin Noguchi: http://www.shinnoguchiphotography.com/p ... two_three/

Wäre ich eines der abgebildeten Kinder, ich wäre wohl stolz darauf, auch noch als Erwachsener.
N. Nescio N. Nescio   Beitrag 27 von 45
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die ethische Bewertung ist: was einem paßt, das paßt dem anderen nicht. und mir will hier jemand sagen, was ihm nicht paßt.
wenn der jenige nicht will, daß er bilder sieht, dann soll er halt nicht schauen.
wenn derjenige meint, noch ethische Erziehung zu benötigen, dann kann ich ihm helfen.
mein Weltbild ist ein abendländisch-christliches, westliches. meine werthaltungen sind christliche Nächstenliebe und Liberalismus, Respekt vorm anderen.
ich bin mein richter in ethischen geschmacks- und erziehungsfragen. aber ich könnte auch meine lehren weitergeben, wenn jemand meint, bedarf zu haben.
lg gusti
Manfred Wenzel Manfred Wenzel   Beitrag 28 von 45
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Zitat: Josefka 29.11.18, 00:27Zum zitierten BeitragWorum es hier geht, ist es, dass innerhalb der gegebenen Legalitäten persönliche Grenzen definiert werden sollen.
LG Josefka


Das heißt: Du möchtest dir genehme "persönliche Grenzen" definieren, die für alle verpflichtend sind und die über dem Gesetz stehen. Woher nimmst du dieses Recht ? Denk doch mal zu Ende, was das bedeutet ! Ansonsten kann ich Gusti hier nur beipflichten.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 29 von 45
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Zitat: Manfred Wenzel 29.11.18, 00:54Zum zitierten BeitragZitat: Josefka 29.11.18, 00:27Zum zitierten BeitragWorum es hier geht, ist es, dass innerhalb der gegebenen Legalitäten persönliche Grenzen definiert werden sollen.
LG Josefka


Das heißt: Du möchtest dir genehme "persönliche Grenzen" definieren, die für alle verpflichtend sind und die über dem Gesetz stehen. Woher nimmst du dieses Recht ? Denk doch mal zu Ende, was das bedeutet ! Ansonsten kann ich Gusti hier nur beipflichten.


Welchen Teil von "persönliche Grenzen" hattest Du jetzt nicht verstanden?
N. Nescio N. Nescio   Beitrag 30 von 45
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das Wörtchen "deine" bei den persönlichen grenzen.

der to sagte ja, daß er meint, daß du die gesetzeslage nicht verstanden hast und indirekt auch, daß du bei der allgemeingültigen Ethik verständnisprobleme hast.
lg gusti
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