der Welt-Mädchentag ist kein Kinderschutz oder Ehrentag wie der Großelterntag. Vielmehr soll er auf die Ungleichhbehandlung und den Mißbrauch von Mädchen in der Welt aufmerksam machen.
Der Großelterntag hat sicher auch seine Berechtigung und das nicht nur als Ehrentag für geleistete Dienste, sondern auch, weil Großeltern nicht defacto ein Recht an ihren Enkeln haben.
Nach § 1685 Abs. 1 BGB besitzen auch die Großeltern das Recht zum Umgang mit ihren Enkelkindern. Voraussetzung dafür ist nur, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
_Der positive Einfluss der Großeltern auf ihr Enkelkind muss dabei festgestellt werden._ !!!!
Denn anders als beim Umgangsrecht der Eltern, wird beim Umgangsrecht der Großeltern nicht vermutet, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Es muss vielmehr festgestellt werden, ob die Aufrechterhaltung der Bindung zwischen Kind und Großeltern für seine Entwicklung förderlich ist (vgl. § 1626 Abs. 3 BGB).Dies ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht der Fall, wenn die einen Umgang ablehnenden Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt gerate oder zu befürchten sei, dass die Großeltern den Erziehungsvorrang der Eltern missachten (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.07.2017, Az. XII ZB 350/16).
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Dorothee 9 13. Oktober 2019, 14:31
besser ein Schützt-unsere-Kinder-Welttag als der bescheuerte Großelterntag, den es ab heute offiziell gibt