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Vorfahrtregel "rechts vor links"

Vorfahrtregel "rechts vor links"

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Rossiol


kostenloses Benutzerkonto, Horn-Bad Meinberg

Vorfahrtregel "rechts vor links"

Gem. § 8 StVO hat an Kreuzungen und Einmündungen generell Vorfahrt, wer von rechts kommt, es sei denn, dass das Vorfahrtrecht durch Verkehrszeichen (Z. 205, 206, 301, 306) gesondert geregelt ist, oder dass es sich bei der von rechts einmündenden oder kreuzenden Straße nur um einen Feld- oder Waldweg handelt. Auch der aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommende Fahrzeugführer sowie derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, kann die Rechts-vor-Links-Regel nicht für sich in Anspruch nehmen.

DIESE REGEL MUSS NOCH ERWEITERT WERDEN!

VORSCHLÄGE?

Kommentare 4

  • gabi44 10. April 2010, 15:12

    Bild und Kommentare bilden eine Einheit. Einfach Klasse,
    das Ganze. Vorschlag: Wenn der Reiher von re. kommt, flach hinlegen. Kommt er von links: erst umdrehen und
    dann flach hinlegen.
    LG gabi 44
  • Harald Meierjohann 25. Februar 2010, 22:33

    Neues Bild von Rossi! Allein das ist schon ein Grund,einen positiven Kommentar zu geben. Mit einem Reh ist mir das vor vielen Jahren auch schon mal passiert. Es flog allerdings tiefer und kam von links!!!
  • Steffen Walther 24. Februar 2010, 20:19

    tolle aufnahme!

    grüße, steffen
  • Rossiol 24. Februar 2010, 19:47

    Es gibt eben auch Flugschneisen... die sind selten asphaltiert!