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Endlich wieder Frischfutter

Endlich wieder Frischfutter

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Robert Wohlgemuth


kostenloses Benutzerkonto, Eschborn

Endlich wieder Frischfutter

Eichhörnchen gelten in Deutschland gemäß der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) als besonders geschützte Tierart. In §41 ist geregelt, dass man ihnen weder nachstellen, noch sie fangen, verletzen, töten, noch ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur entnehmen, beschädigen oder zerstören darf.

Ich hoffe, das leise Anpirschen und der Abschuss mit dem Nikkor AF-S VR 70-300 fallen hierbei nicht unter § 41! ;-)

Nikon D50
300 mm, F 6,3 - 1/250 s

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