Endlich wieder Frischfutter
Eichhörnchen gelten in Deutschland gemäß der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) als besonders geschützte Tierart. In §41 ist geregelt, dass man ihnen weder nachstellen, noch sie fangen, verletzen, töten, noch ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur entnehmen, beschädigen oder zerstören darf.
Ich hoffe, das leise Anpirschen und der Abschuss mit dem Nikkor AF-S VR 70-300 fallen hierbei nicht unter § 41! ;-)
Nikon D50
300 mm, F 6,3 - 1/250 s
Marcus Pick 3. Februar 2012, 19:07
Ich liebe Eichhörnchen - Tolle Aufnahme!Gruß
Marcus
Robert Wohlgemuth 10. April 2007, 7:48
@GerhardDanke für die Genehmigung!
@Matthias
Nein, kein Lockmittel. Selbstinitiative des Hörnchens! ;-)
@Karin
Finde ich auch. Da hat es was mit mir gemeinsam! ;-)
@all
Danke für die Komplimente!
Karin St. 2. April 2007, 7:09
Der kleine kann das Mäulchen aber schön weit aufreißen!lg Karin
Angela Di M. 1. April 2007, 22:12
Schöne Aufnahme!LG
Angela
Matthias Pahl 1. April 2007, 21:52
War die Nuß Lockmittel gemäß §41? ;-))Tolle Aufnahme!
Gerhard Kupfner 1. April 2007, 21:42
Super erwischt.Dieser Abschuss ist genehmogt.
Tolle Aufnahme
LG
Gerhard
Marco Pagel 1. April 2007, 21:39
Wer weiss, wer weiss :-)Beindruckend scharf jedenfalls!
GrMP