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Dienstflagge des Bundes

Dienstflagge des Bundes

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Hans J. Mast


Premium (Pro), Bad Teinach-Zavelstein

Dienstflagge des Bundes

oder auch "Bundesdienstflagge der Republik Österreich".
'Das Führen der Dienstflagge des Bundes steht dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates, dem Vorsitzenden des Bundesrates, dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Rechnungshofes, den Mitgliedern der Bundesregierung, den Staatssekretären, den Mitgliedern der Volksanwaltschaft, dem Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung, den Behörden, Ämtern, Anstalten und sonstigen Dienststellen des Bundes, den Österreichischen Bundesforsten, dem Bundesheer, sowie den Universitäten und Hochschulen zu.
Das unberechtigte Führen (Verwenden) der Dienstflagge des Bundes ist eine Verwaltungsübertretung, die mit Verwaltungsstrafe bis zu 3.600 Euro bestraft werden kann.'
[Wikipedia]

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Exif

Kamera NIKON D90
Objektiv 70.0-300.0 mm f/4.5-5.6
Blende 11
Belichtungszeit 1/500
Brennweite 240.0 mm
ISO 200