komische Geräusche beim Zoomen-gebrauchtes Objektiv gekauft

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Katzenriegel Katzenriegel Beitrag 1 von 10
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Hallo zusammen,
Ich habe eine gebrauchtes Canon EF 70-200 mm f/2,8L USM erstanden welches als "Technisch arbeitet das Objektiv einwandfrei" beschreiben wurde. Jedoch macht das Objektiv komische knarrende oder ratternde Geräusche beim Zoomen. Da ich das sonst von keinem Objektiv kenne und mich diese Geräusche doch verunsichern, wollte ich nachfragen, ob jemand von euch schon Erfahrung mit so etwas hatte. Ist das ein Zeichen für das baldige "Auseinanderfallen" des Objektivs oder ist das normal bei älteren Objektiven (auch wenn nicht mal die von meinem Opa so klingen)?
Kann man in einem solchen Fall das Objektiv zurück schicken auch wenn es ich um einen Ebay Kauf handelt?

Danke schonmal im Voraus.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 2 von 10
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Es arbeitet definitv nicht einwandfrei.
2wheel 2wheel Beitrag 3 von 10
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Beim Ebay-Kauf stehen da so Sätze dabei bezüglich Garantie/Gewährleistung ........
EinerderFotografen EinerderFotografen Beitrag 4 von 10
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Also wenn der Artikel nicht als defekt verkauft wurde und auf diese Fehlfunktion nicht hingewiesen wurde, würde ich dem Verkäufer aufs Dach steigen. Wenn er das Objektiv nicht zurücknehmen will, wende Dich an Ebay. Solange Du das Geld nicht überwiesen hast, stehen die Chancen gar nicht mal so schlecht es wiederzusehen.

LG
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 10
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die sache ist extrem ärgerlich.

Zitat: EinerderFotografen 23.02.17, 12:52Zum zitierten BeitragAlso wenn der Artikel nicht als defekt verkauft wurde und auf diese Fehlfunktion nicht hingewiesen wurde, würde ich dem Verkäufer aufs Dach steigen. Wenn er das Objektiv nicht zurücknehmen will, wende Dich an Ebay.

mal als tipp von mir: mach zur beweissicherung vor deinem gebot ein bildschirmbild der artikelbeschreibung. und zwar nicht über "FN+s-abf", sondern mit einer kamera im RAW. das ist als fälschungssicherer beweis zulässig und anerkannt.

also wie jetzt weiter?:

1.: verkäufer sofort kontaktieren, mangel beschreiben und rückabwicklung fordern, frist setzen.
2.: parallel ebay in kenntnis setzen
3.: wenn dein browser ne chronik anlegt, ruf die seite noch mal auf und mach das RAW. wenn du glück hast, dann geht es noch (funktioniert ja nicht bei allen seiten).
4.: greift das alles nicht, androhung von rechtsmitteln.
5.: anwalt einschalten. die meisten knicken dann ein.
Katzenriegel Katzenriegel Beitrag 6 von 10
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Danke für die Antworten. Der Verkäufer wurde kontaktiert, meint jedoch dass es klar sei bei einem gebrauchten Objektive das es nicht funktioniert wie ein neues und zudem handle es um einen Privatverkauf und somit sei es von der Rücknahme ausgeschlossen. Habe jetzt nochmals geschrieben das ich es lieber auf den persönlichen weg regeln würde falls dies nichts bringt werde ich nächste Woche das Geld von Paypal zurückziehen lassen und Ebay einschalten.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 10
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Zitat: Katzenriegel 23.02.17, 15:47Zum zitierten BeitragDer Verkäufer wurde kontaktiert, meint jedoch dass es klar sei bei einem gebrauchten Objektive das es nicht funktioniert wie ein neues

das ist schlicht käse!

Zitat: Katzenriegel 23.02.17, 15:47Zum zitierten Beitragund zudem handle es um einen Privatverkauf und somit sei es von der Rücknahme ausgeschlossen

der anbieter ist aber für eine korrekte, der wahrheit entsprechenden artikelbeschreibung zuständig. wenn er also schreibt "artikel ist gebraucht, aber in der funktion nicht eingeschränkt .. " (oder so ähnlich). denn wenn sich im nachhinein erweisen sollte, dass es eine diskrepanz zwischen zustand und beschreibung gibt, handelt es sich um eine sgn arglistige täuschung, womit ein neuer rechtstatbestand eintritt. der gearschte ist der käufer immer dann, wenn die beschreibung unvollständig ist (in solchen fällen biete ich gar nicht erst!). also z.b. zustand "gebraucht". i.o. - das kann alles sein, von einmal benutzt bis totalschaden. denn eine vollständige artikelbeschreibung ist, soweit ich weiß, bei privatverkäufen nicht verpflichtend (nur bei gewerblichen anbietern). es muss nur das, was drin steht auch stimmen.

wenn du das angebot als seite noch mal aufrufen kannst, kopiere doch die beschreibung mal (ohne nutzer-nicks o.a. angaben, die auf die person schließen lassen!) und stell die hier ein. dann wissen wir vllt mehr.
Katzenriegel Katzenriegel Beitrag 8 von 10
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Also neuster Stand: Der Verkäufer wird das Objektiv zurück nehmen (auch wenn nur wiederwillig und mit Drohung einer Anzeige sollte das Objektiv nicht mehr funktionieren wie zuvor). Habe auch Ebay kontaktiert, durch die Zahlung mit Paypal ist mein Geld abgesichert und ich werde es auf jeden Fall zurück bekommen. Ich muss nun lediglich auf die Adresse des Verkäufers warten.

Zitat: Photonenbändiger 23.02.17, 16:19Zum zitierten Beitragder anbieter ist aber für eine korrekte, der wahrheit entsprechenden artikelbeschreibung zuständig. wenn er also schreibt "artikel ist gebraucht, aber in der funktion nicht eingeschränkt .. " (oder so ähnlich). denn wenn sich im nachhinein erweisen sollte, dass es eine diskrepanz zwischen zustand und beschreibung gibt, handelt es sich um eine sgn arglistige täuschung, womit ein neuer rechtstatbestand eintritt.


Das habe ich dem Verkäufer genauso geschildert woraufhin er dann der Rückgabe wie beschrieben zugestimmt hat ;)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 10
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Zitat: Katzenriegel 24.02.17, 13:16Zum zitierten Beitragauch wenn nur wiederwillig und mit Drohung einer Anzeige sollte das Objektiv nicht mehr funktionieren wie zuvor

da ist er aber in der beweispflicht, das es vorher funktioniert hat. wird schwer für ihn, diesen beweis zu führen.
ewaldmario ewaldmario Beitrag 10 von 10
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hab da mal ein wenig mitgelesen,
schliesse mich dem bändiger an

lass knurren den halbseriösen verkäufer,
letzten endes wir der die rücknahme schlucken
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