Eiffelturm-Fotos bei Nacht

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Christoph Jungbluth ChJ Christoph Jungbluth ChJ Beitrag 1 von 21
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Hallo liebe FCler/innen...
Hätte da mal ne Frage an euch...:
Ich weiss mittlerweile, dass man keine Fotos vom beleuchtetn Eiffelturm online stellen darf...
Aber gilt das ach bei schwarz-weiss Fotos?

Oder darf man die einstellen?

Auf Antwort per Quickmessage würd ich mich sehr freuen!

lg

euer
Christoph Jungbluth
Oliver Suhr Oliver Suhr Beitrag 2 von 21
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Äääh...

ich hoffe Du meinst die Frage nicht allzu ernst?

Fotos vom beleuchteten Eifelturm dürfen nicht nur nicht online gestellt werden, sie dürfen ohne Genehmigung auch auf sonstigen Medien nicht veröffentlicht werden.
Ob Farbe, S/W, IR oder gecrosst ist da wurscht....
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 3 von 21
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Du darfst den beleuchteten Eiffelturm nicht einmal anschauen, ohne einen entsprechenden Lizenzvertrag unterzeichnet zu haben, das wäre ja noch schöner! Allein schon der Gedanke bedeutet zwingend 1000 Jahre Fegefeuer!
Christian Schauer Christian Schauer Beitrag 4 von 21
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Paris Callenge !
( Nachtaufnahmen Lufre u. Eiffelturm )
Der mit den Besten zurück komt bekomt nen platz in der Galerie .



Nachricht bearbeitet (2:16h)
Christoph Jungbluth ChJ Christoph Jungbluth ChJ Beitrag 5 von 21
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Oh mein Gott...jetzt dachte ich , ich bekäme vernünftig geschrieben Antworten und dann kommt da so ne Kinderkacke bei raus!!!
Ich werd hier nix mehr fragen, dann bekomm ich auch keine blöden Antworten...
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 6 von 21
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Wird die Frage davon besser, daß Du sie in mehreren Foren gleichzeitig stellst?
Oder die Antworten? ;-)
Don Papparazzo Don Papparazzo   Beitrag 7 von 21
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schon die erste antwort hier von oliver war hilfreich und richtig!
und im anderen thread von mir.

reicht dir das nicht?
freemind1 freemind1 Beitrag 8 von 21
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Das habe ich an die Adresse: courrier@tour-eiffel.fr geschrieben:


To Whom it may concern:

Dear Ladies and Gentlemen,
I like to publish a photo (see attachment) from the illuminated Eiffel Tower on a non-commercial fotocommunity page. What are the steps to do this?

Best regards and thanks in advance,

Volker Banken



Antwort: Keine! Jetzt versuche ich es mal hier: contact@societetoureiffel.com

Andere Tips????
† Peter Gugerell † Peter Gugerell   Beitrag 9 von 21
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Du wirst wahrscheinlich von französischen Institutionen keine Antworten auf Anfragen bekommen, die in englischer Sprache verfasst sind.
Don Papparazzo Don Papparazzo   Beitrag 10 von 21
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@volker:
1. siehe peter

2. warum sollten die für dich eine ausnahme machen?
deren abmahnwelle geht soweit, dass bilder vom beleuchteten eiffelturm hier zb vom support umgehend gelöscht werden (sofern man sie bemerkt). der seitenbetreiber ist ja die erste adresse, sollte es probleme geben.

also, solltest du wirklich ne genehmigung bekommen, müsstest du diese in kopie an support und channelmanager schicken, am besten unter dem bild verlinken, damit es dir nicht gelöscht würde.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 11 von 21
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Peter Gugerell schrieb:

Zitat:Du wirst wahrscheinlich von französischen Institutionen keine
Antworten auf Anfragen bekommen, die in englischer Sprache
verfasst sind.



Aus der Wahrscheinlichkeit wird Gewissheit.

Keine Antwort habe ich noch nie bekommen. Dabei kann ich kein Wort französisch.

Ich bin kein Frankreich-Experte, war vielleicht ein halbes duzend mal dort. (Transit ausgenommen) Aus meiner bescheidenen Erfahrung kann ich die angebliche Aversion von Franzosen gegen die englische Sprache definitiv nicht bestätigen.


Die Société d'Exploitation de la Tour Eiffel hat vermutlich fertige Antwortschrieben in diversen Sprachen vorrätig, die es gestatten, auch den nächtlich ilumminierten Eiffelturm in nicht-kommerziellen Projekten zu veröffentlichen. Diese Anwortschreiben werden wohl auch erklären, daß nicht auf den beleuchtete Eiffelturm Rechte reklamiert werden sondern auf eine spezielle Illumination die nur zu bestimmten Zeiten gezeigt wird.
Wolfgang F.K. Schlick Wolfgang F.K. Schlick Beitrag 12 von 21
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... wie überhaupt das ganze Gebrabbel vom Pauschalverbot nur für die lizensierte Wikipedia-Welt gilt, die ohnehin ein recht kurioses Copyright-Verständnis hat ... ;-)

Wer sich ansonsten mit Verschlagwortung auskennt, hat keinerlei Probleme, im Netz deutsche oder französische Bildagenturen zu finden, wo er sich - durchaus in fc-Qualität und besser - käuflich eindecken oder Bilder einstellen kann ... ohne jedwede Copyright-Beschränkungen.

Selbst der Hersteller der Beleuchtungstechnik (Philips) bietet Nachtaufnahmen zum download ohne jedweden republishing Vorbehalt an ... simples Einhalten der Zitierrichtlinien langt !

so what ???

Das copyright gilt ausschließlich für das design der Beleuchtung und die technische Umsetzung ... Selbst die Wikipedia bringt (bei Tageslicht geschossene) D e t a i l aufnahmen der Installation, was bei kritischer Rechts-Auslegung mindestens so zweifelhaft wäre, wie die Nachtaufnahme selbst ...

Kommen wir zur fc-Praxis: Im Scotland Channel finden sich z i g Aufnahmen von Innenräumen des Stirling Castles oder der Rosslyn Chapel, obwohl das Fotografieren (rechtlich im Privatbesitz !!!) dort verboten ist ... kümmert a b s o l u t keinen Menschen ;-) ... nur beim Eiffelturm geht man ehrfürchtig in die Knie ... ganz so, als ob der Franzmann gleich wieder über die Grenze kommt. :-D

Hey Leuts, wir leben im 21. Jh., da hat sichs angesichts geltenden EU-Rechtes mit antiquierten Parolen zur begrenzten Panoramafreiheit etc. etc. etc.

cu
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 13 von 21
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Wolfgang,

weil es andere tun ist es ok?

Habe ich Dein Argumentationsmuster damit auf den Punkt gebracht?




Das EU-Recht kennt übrigens keine Panoramafreiheit. Das ist auch der Grund, weshalb sie in Frankreich nicht exisitiert.
Wolfgang F.K. Schlick Wolfgang F.K. Schlick Beitrag 14 von 21
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Nein Hermann,

es ist nicht ok, nur weil es andere tun.

Ich wollte damit nur darauf hingewiesen haben, dass es andere Rechtseinschätzungen gibt, als hier pauschal und ohne Beleg behauptet ... ;-)

zum 2. Teil: Das EU-Recht kennt keine Panoramafreiheit. Richtig. Ich formuliere jetzt mal vorsichtig: Die auf nationalem Recht basierende französische - einschränkende Rechtsauffassung - ist vor diesem Hintergrund nicht abschließend bestätigt. Die Tatsache, dass die EU /das EU Recht etwas "nicht kennt", impliziert nicht, dass ein expliziert formuliertes nationales Recht unumstößlich gilt ... Gott sei's getrommelt, gepriesen und gepfiffen.

Fazit:
Es liegt in der Verantwortung eines jeden Site-Betreibers, was er zulassen will oder nicht, was er macht oder nicht. Aber dazu langt die simple Erklärung des Site-Betreibers: Dies oder das WILL ICH NICHT !!!
Da muss man sich nicht hinter irgendwelchen zweifelhaften und nicht geprüften Behauptungen "verstecken" bzw. in Foren groß drüber diskutieren ... oder auch nur solche Diskussionen aufkommen lassen ... und endlose Wikipedia-Seiten übernehmen.

Hermann, es gibt admins und es gibt ne Löschtaste ... für den Eiffelturm wie für die Rosslyn Chapel.

Ich/wir wollen DAS nicht aus Ende ...

We all are democrats, but someone has to rule it out ... basta ... ;-)

cu W ;-)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 15 von 21
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Wolfgang,

auch der Umgang mit der Löschtaste liegt in der Verantwortung es Dienstanbieters.

Und eine Platform wie diese ist ein Dienst und keine Demokratie.


Du kommst auch von dem Thema, ob man das darf oder nicht, zu dem, ob die fc das zulässt oder nicht. Das sind, wie Du sehr richtig schreibst, zwei verschiedene Paar Schuhe.


Ich würde es auf meiner Seite veröffentlichen, das Bild aber nicht zum Kauf anbieten.
Wäre ich Betreiber eines kommerziellen Dienstes wie diesem, auf dem Mitglieder ihre Bilder mit oder ohne kommeziellem Hintergrund veröffentlichen können, dann würde ich es verbieten.
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