Auslandsflug: Der Zoll und das Equipment

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Christian Strohmayr Christian Strohmayr Beitrag 1 von 8
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Hi.

Ich fliege nächste Woche nach Ägypten und nehm mein Notebook, meine DSLR und meinen Camcorder mit.

Wie sieht es mit dem Zoll aus - ich will bei der Rückflug-Einreise keine Probleme haben. Wo und wann muss ich mein Equipment anmelden bzw. registrieren lassen?

THX
Don Papparazzo Don Papparazzo   Beitrag 2 von 8
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Vor der Reise bei der Zollbehörde. Gibts extra Formulare dafür. Mit Kaufbeleg und Seriennummer alles registrieren lassen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 8
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Das nächste Hauptzollamt hilft da weiter.
Sie nennen das eine Nämlichkeitsfeststellung.
Karsten R Karsten R Beitrag 4 von 8
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Hallo zusammen,

hier http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044

gibt es eine gute Hilfe dafür.
Harry C. Harry C. Beitrag 5 von 8
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Dieses ist von der Seite der Zollverwaltung:

"Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?


Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden."

link:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/aus ... #ausreise2

Hier der Link zu dem Verfahren:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html

Den Vordruck INF.3 (0329)gibt es leider nicht im Netz, da dieser nummeriertist und drei Durchschläge hat. Das Original verbleibt beim Ausfuhrzoll, die beiden gestempelten Durchschläge verbleiben bei dem Reisenden bis zur Wiedereinfuhr. Die Einfuhrzollstelle in Deutschland (oder der EG) gleicht das Dokument mit der Ausfuhrzollstelle ab (kann ja verschieden sein). Das war es dann schon.

In der Regel wird man oft belächelt, wenn man diese Sachen bei der Ausfuhr so anmelden will. Besteht auf dieses Verfahren. Denn bei der Einfuhr, wenn die Steuern und Zölle erhoben werden sollen, dann lacht nur noch der Zoll, wenn man den Nachweis nicht an Ort und Stelle erbringen kann.



Nachricht bearbeitet (13:24h)
Harry C. Harry C. Beitrag 6 von 8
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Hier mal ein link zu einem Bericht über einen Promi, der hat bluten müssen:

http://www.br-online.de/bayern-heute/ar ... /index.xml

Kann schon ganz schön teuer werden.


Hier hat jemand alles u diesem Thema verständlich zusammengetragen:

http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044



Nachricht bearbeitet (12:40h)
Günter Semmler Günter Semmler Beitrag 7 von 8
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Ja, stimmt, ich denke auch das jeder den gleichen Verdienst hat wie ein Herr Ballack!
In Deutschland richten sich Strafen immer an der Straftat (Anzahl der Tagessätze) und am Verdienst (Höhe des Tagessatzes). Zu diesem Fall kommt auch noch der Promi-Faktor um Normalsterbliche abzuschrecken, also ist es nicht ganz auf uns „Normalos“ anzuwenden.

Gruß Günter
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 8
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Hab bei meinem Rueckflug dem Zollamt am Flughafen in Muenchen die Kopien der Rechnungen meiner Ausruestung vorgezeigt und damit waren sie zufrieden.
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