Einverständnisserklärung der Eltern

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Fabio Viento del Verano Fabio Viento del Verano Beitrag 1 von 41
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Ich habe die Suche benutzt - keine Panik ...

Suche eine Vorlage für eine Einverständnisserklärung, die man den Eltern einer minderjährigen Person vorlegen kann, damit man abgesichert ist.
Meines Wissens nach darf man von 16jährigen Fotos in Wäsche machen ... das wurden wir grade gefragt und würden halt nur gerne diese Einverständnisserklärung möglichst Lückenlos und korrekt verfasst wissen - gibt es irgendwo eine Vorlage, die man anpassen kann?

Danke und Gruß
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 2 von 41
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Fabian M. III schrieb:

Zitat:Suche eine Vorlage für eine Einverständnisserklärung, die man
den Eltern einer minderjährigen Person vorlegen kann, damit man
abgesichert ist.


Nimm einen normalen, handelsüblichen Model-Vertrag, und ergänze ihn um die Klausel, daß die Erziehungsberechtigten ihn für den/die Abgebildete unterzeichnen. Laß am besten beide Eltern unterschreiben, wenn bei das Sorgerecht haben.

Zitat:Meines Wissens nach darf man von 16jährigen Fotos in Wäsche
machen ...


Du kannst 16jährige genauso wie 6jährige auch splitternackt fotografieren, wenn Du magst.

Du solltest nur aufpassen, daß es keine "pornographischen Darstellungen" werden, sonst hast Du zumindest bei unter 14jährigen (rechtlich: Kinder) schnell ein Problem mit dem Staatsanwalt.

Zitat:gibt es irgendwo eine Vorlage, die man anpassen kann?


-> Google, "Model-Release"
-> www.fotorecht.de
-> www.freelens.com
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 3 von 41
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Zitat:Du solltest nur aufpassen, daß es keine "pornographischen
Darstellungen" werden,

Was für manchen Staatsanwalt schon aus der Kopfhaltung hervorgehen kann. Ist das ein normaler oder erotischer Blick? Wie ist das Umfeld? Ein Schlafzimmer gar?
Genau definierte Regeln nach dem Motto "ab 16 darf das, das und das" gibt es nicht, es ist wie immer beim Recht und auf hoher See ...
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 41
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Ich verwende folgenden Vertrag:

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, alle Nutzungsrechte einschliesslich Veröffentlichung, Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustandegekommenen Bildmaterial uneingeschränkt und ohne zeitliche Beschränkung an den nachstehend genannten Fotografen zu übertragen.

Name und Anschrift des Fotografen

Das Urheberrecht (Copyright) an den Aufnahmen ebenso wie die Negative bzw. die Original-Bilddateien verbleiben beim obengenannten Fotografen. Die dem Modell überlassenen Aufnahmen oder Beleg-Fotos dürfen für private Zwecke verwendet werden, unter Angabe des Copyright auch für die Eigenwerbung und Selbstdarstellung, z.B. für eine Sedcard, Vorstellungsmappe oder Internetpräsenz, nicht jedoch für den Verkauf oder eine sonstige kommerzielle Nutzung, weder durch das Modell selbst noch durch Dritte. Eine kommerzielle Verwendung der Aufnahmen durch das Modell oder Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Copyright-Inhabers.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung. Mit dem vereinbarten Bar- oder Sach-Honorar sind meine Ansprüche abgegolten. Ich bin volljährig, also mindestens 18 Jahre alt, oder aber mein gesetzlicher Vertreter erklärt durch seine Unterschrift auf diesem Vordruck sein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung.

Datum: Unterschrift Modell:

Zusatzerklärung bei minderjährigen Modellen: Als gesetzlicher Vertreter erkläre ich hiermit mein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung.

Datum: Unterschrift gesetzlicher Vertreter:

Gruss, Michael
Marc Schlueter Marc Schlueter Beitrag 5 von 41
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Nimm den von FreeLens [fc-info: Modelrelease]
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 41
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Ich persönlich halte von dem Freelens Vertrag nichts, aber das muss jeder selbst entscheiden.

Wichtig: Um rechtlich abgesichert zu sein brauchst Du die Unterschrift von BEIDEN Erziehungsberechtigten, sofern es zwei gibt.
Marc Schlueter Marc Schlueter Beitrag 7 von 41
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Lars Mielke schrieb:

Zitat:Ich persönlich halte von dem Freelens Vertrag nichts, aber das
muss jeder selbst entscheiden.



Warum?
Horst-W. Horst-W.   Beitrag 8 von 41
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Lars Mielke schrieb:

Zitat:Ich persönlich halte von dem Freelens Vertrag nichts



Warum?

(Ich suche auch grad nach vernünftigen Musterverträgen)
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 9 von 41
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Die Formulierung "Nutzungsrechte" ist im Zusammenhang mit der Übertragung von "Veröffentlichungsrechten" leicht suboptimal -
mit "Nutzungsrechten" werden im Kontext mit Fotos üblicherweise "Nutzungsrechte am Urheberrecht" bezeichnet.

...........................

"Das Model räumt dem Fotografen das zeitlich unbeschränkte Recht ein, die angefertigten Aufnahmen in jeder
beliebigen Form und zu jedem beliebigen Zweck in Print-Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Postern,
Kalendern, Postkarten und allen anderen Druckwerken) und digitalen und allen anderen Medien (Fernsehen, Rundfunk,
Internet, CD-ROM, Video, Film und alle anderen Medien bzw. Datenträger) zu veröffentlichen und Dritten diese
Veröffentlichungsrechte zu überlassen"
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 10 von 41
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Falsches Forum oder was hat das mit kreativer Fotografie zu tun?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 11 von 41
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S. J. schrieb:

Zitat:Falsches Forum oder was hat das mit kreativer Fotografie zu
tun?


zumindest all deine Hinweise in den verschiedensten Treads sind nicht kreativ.

ok
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 12 von 41
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Wenn man kreativ ist und einen Minderjährigen fotografieren und dieses Foto veröffentlichen möchte, hat das alles miteinander zu tun...
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 13 von 41
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Fra Diabolo schrieb:

"Die Formulierung "Nutzungsrechte" ist im Zusammenhang mit der Übertragung von "Veröffentlichungsrechten" leicht suboptimal -
mit "Nutzungsrechten" werden im Kontext mit Fotos üblicherweise "Nutzungsrechte am Urheberrecht" bezeichnet."

Danke für Deinen Hinweis (dessen Richtigkeit ich auch an anderer Stelle bestätigt gefunden habe). Ich habe meinen Vertrag entsprechend umformuliert.

Gruss, Michael
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 14 von 41
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Marc S. schrieb:


Zitat:Warum?


Auszug aus dem Freelens Vertrag:

"wird vereinbart, daß unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am...................................von dem Modell angefertigte Aufnahmen auf den Fotografen übertragen werden. Der Fotograf darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden."

Wegen genau diesen Sätzen halte ich von dem Freelens Vertrag nichts.

Der Vertrag mag OK sein zwischen "Supermodel/Profimodel" und Profifotograf.

Aber mal ehrlich... welches Model würde hier einem Fotografen die absolut uneingeschränkten Rechte an den Fotos geben? Um das ganze mal deutlich zu sagen... der Fotograf hat mit diesem Vertrag das Recht die Fotos an Schmuddelmagazine bzw. entsprechende Internetseiten zu verkaufen... das Model könnte dagegen rein gar nichts tun.

(Der Vertrag ist natürlich toll für den Fotografen. Gratulation einem jeden, der einen solchen Vertrag unterschrieben bekommt.)
Fra Diabolo Fra Diabolo Beitrag 15 von 41
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Freelens ist ja auch eine Vereinigung von Berufsfotografen...

Die arbeiten zwar auch nicht immer nur mit Profi-, geschweige denn mit Supermodels. (Die teilweise übrigens wieder ganz andere Verträge haben - eine Claudia Schiffer unterschreibt sowas nämlich nicht...;-] )

Aber sie brauchen die entsprechende Absicherung, um ihre Fotos kommerziell ungehindert nutzen zu können.

Was mich übrigens am Freelens-Mustervertrag stört, ist genau dieser Punkt - der ist zu pauschal.

"unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung"

Das wird in dieser "Totalität" selbst bei Profi-Models im Streitfall vor Gericht nicht immer halten...

Wenn Du z.B. versuchst, auf dieser Vertragsgrundlage ein Foto von einem Model für die Werbung einer 0190-Sex-Hotline oder gar eines Edel-Bordells zu verwenden, wirst Du Dir vor Gericht in vielen Fällen eine blutige Nase holen - das wird man als Verletzung der Persönlichkeitsrechte ansehen.

Bei einem Profi-Model wird man sicherlich sagen können: wenn Akt-Fotos auf einer Erotik-Website auftauchen, ist das zulässig bei diesem Vertrag. Da muß ein Profi-Model, das Aktfotos macht, eben selber aufpassen, bevor es sowas unterschreibt.

Handelt es sich um ein Amateur-Gelegenheits-Model, wird man diesen Freelens-Vertrag vor Gericht mit guten Chancen anfechten können - man kann ihn als eine massive Benachteiligung eines Vertragspartners ansehen und er läuft daher Gefahr, als sittenwidrig und damit nichtig beurteilt zu werden.

Die Benachteiligung liegt dabei gar nicht in dem Umfang der Rechte-Übertragung. Sondern darin, daß ein "Amateur-Model" sich nicht unbedingt über die vollen Konsequenzen im Klaren sein kann.

Grundsätzlich kann nahezu alles vertraglich vereinbaren, und zwar so, daß es nicht anfechtbar ist. Aber umso "extremer" ein Vertragsgegenstand ist (also z.B.: Fotos gezielt für "Schmuddel-Werbung" oder "Porno"), desto ausdrücklicher und präziser sollte man das in einen Vertragstext hineinschreiben.

Wenn ich nämlich vertraglich vereinbare: "Die Fotos können auch für Erotik-Werbung und Werbung für erotische Dienstleister wie Bordelle verwendet werden" - dann wird es für das Model schwierig, sich hinterher rauszuwinden.

Und wenn ich hineinschreibe: "Zu den Fotos darf erfundene Berichterstattung veröffentlicht werden, die der Abgebildeten persönliche Erlebnisse jeglicher, auch sexueller und strafbarer Art, zuschreiben" - DANN bin ich mit ziemlicher Sicherheit sogar auf der sicheren Seite, wenn das Foto dann als Illustration zur Blitz-Illu-Story "Ich war die perverse Kinderschänderin von Zutzenhausen!" verwendet wird...
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