Model Release bei Körperteilen.
Hallo,
wenn ich einBild mache, auf dem z.B. nur die Hände einer Person zu sehen sind, brauch in dann ein Model Release wenn ich das Bild verkaufen will?
Alex
Nachricht bearbeitet (27.05.2004 - 16:16h)
wenn ich einBild mache, auf dem z.B. nur die Hände einer Person zu sehen sind, brauch in dann ein Model Release wenn ich das Bild verkaufen will?
Alex
Nachricht bearbeitet (27.05.2004 - 16:16h)
...ist in jedem fall sicherer....und ja auch nicht kompliziert....
Auf jeden Fall mit Vertrag: wenn Du das Bild verkauft hast und die betr. Person untersagt es Dir im nachhinein, wirds ohne vertragliche Regelung kompliziert, auch im Hinblick auf den Käufer.
Wenn du bei Zefa.de reinschaust, sobald da auch nur der kleine finger drauf ist, haben die ein Modelrelease. Und können daher auch richtig Kohle fürs Bild kommen, weil professionelle bildkäufer kein risiko eingehen.
Zitat:
Ja, wenn die Person, zu der die Hände gehören, erkennbar ist.
Dabei reicht es, wenn nahe Bekannte oder Verwandte dieser Person sie an besonderen Eigenheiten erkennen können.
Beispiel: Du veröffentlichst ein Foto, das einen Hintern mit einem Tattoo zeigt. Wenn Dritte, die den Hintern kennen, die abgebildete Person am Tattoo erkennen können, reicht das für eine Verletzung des "Recht am eigenen Bild".
Wenn tatsächlich die dazugehörige Person anhand der Körperteile NICHT wiedererkennbar ist, dann brauchst Du kein Modelrelease.
Mit anderen Worten: sicherer is...
Ja, wenn die Person, zu der die Hände gehören, erkennbar ist.
Dabei reicht es, wenn nahe Bekannte oder Verwandte dieser Person sie an besonderen Eigenheiten erkennen können.
Beispiel: Du veröffentlichst ein Foto, das einen Hintern mit einem Tattoo zeigt. Wenn Dritte, die den Hintern kennen, die abgebildete Person am Tattoo erkennen können, reicht das für eine Verletzung des "Recht am eigenen Bild".
Wenn tatsächlich die dazugehörige Person anhand der Körperteile NICHT wiedererkennbar ist, dann brauchst Du kein Modelrelease.
Mit anderen Worten: sicherer is...
will heissen, jeder, der meine meine hände (haben keine auffällige merkmale) fotografierte, könnte dann legal ohne mein wissen verkaufen etc ? *skeptischäug*
@Catharina
legal nicht, aber illegal ohne dass Du eine Möglichkeit hast dagegen vorzugehen. Denn: die Nachweispflicht (Beweislast) liegt bei Dir
legal nicht, aber illegal ohne dass Du eine Möglichkeit hast dagegen vorzugehen. Denn: die Nachweispflicht (Beweislast) liegt bei Dir
Zitat:
Von der Seite des "Recht am eigenen Bild" aus betrachtet: ja, solange Dich niemand an Deinen Händen, so wie sie abgebildet sind, erkennen kann.
Das ist ja aber auch logisch: stell Dir mal vor, Du siehst ein Foto veröffentlicht, von dem Du annimmst, es zeige Deine Hände. Also verklagst Du den Fotografen. Daraufhin sagt der: Nö, das sind nicht die Hände von der Frau X.
Wenn man Deine Hände dann nicht an irgendetwas überzeugend identifizieren kann, dann kannst Du eh nicht beweisen, daß es Deine Hände sind.
Gibt es aber etwas, anhand dessen die Identifikation möglich ist, dann kann man auch argumentieren: wer Dich näher kennt, kann Dich anhand des Hände-Fotos erkennen. Und das verletzt dann ggf. das "Recht am eigenen Bild".
Entscheidend ist immer die (Wieder-)Erkennbarkeit, und da verlangt die gängige Rechtsprechung nicht sehr viel. Es reicht eben, daß einige Leute wiedererkennen können.
Von der Seite des "Recht am eigenen Bild" aus betrachtet: ja, solange Dich niemand an Deinen Händen, so wie sie abgebildet sind, erkennen kann.
Das ist ja aber auch logisch: stell Dir mal vor, Du siehst ein Foto veröffentlicht, von dem Du annimmst, es zeige Deine Hände. Also verklagst Du den Fotografen. Daraufhin sagt der: Nö, das sind nicht die Hände von der Frau X.
Wenn man Deine Hände dann nicht an irgendetwas überzeugend identifizieren kann, dann kannst Du eh nicht beweisen, daß es Deine Hände sind.
Gibt es aber etwas, anhand dessen die Identifikation möglich ist, dann kann man auch argumentieren: wer Dich näher kennt, kann Dich anhand des Hände-Fotos erkennen. Und das verletzt dann ggf. das "Recht am eigenen Bild".
Entscheidend ist immer die (Wieder-)Erkennbarkeit, und da verlangt die gängige Rechtsprechung nicht sehr viel. Es reicht eben, daß einige Leute wiedererkennen können.