Zeitung nutzt Foto ungefragt und Redakteur als Urheber

Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Frankygrafie Frankygrafie Beitrag 1 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Hallo mal wieder,
ich war am Freitag in Basel, um ein letztes Mal die Band Eluveitie in ihrer ursprünglichen Besetzung zu fotografieren.
Meine Cousine hat mir beim Kaffee die basler Zeitung hingelegt und mir einen Artikel über das Konzert am Abend gezeigt.
Ich musste zwei Mal hinschauen, denn das Bild was verwendet wurde, kannte ich doch - das habe ich im März ebenfalls bei Eluveitie in Olten gemacht.
Ich hätte jetzt kein großes Problem damit, wenn zumindest mein Name dabei stehen würde, stattdessen steht über dem Foto "Foto: HO". Bin deswegen echt ein bisschen sauer.
Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass ich das Foto mit Erlaubnis dem Veranstalter für das Programmheft zur Verfügung gestellt habe - da steht aber mein Name als Copyright drunter.
Da ich den Veranstalter kenne und er auch weiß, dass ich Werbung brauche, wird er es definitiv nicht an die Zeitung gegeben haben, er hätte mich zumindest vorher gefragt.

Wie würdet ihr vorgehen?
Habe mir gedacht, dass ich als erstes mal die Zeitung anschreibe und frage, wo sie das Bild herhaben und warum sie einen anderen Urheber genannt haben.

Vielleicht habt ihr ja noch eine Idee.

Schönes Wochenende :)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Frankygrafie 05.06.16, 16:24Zum zitierten BeitragDa ich den Veranstalter kenne und er auch weiß, dass ich Werbung brauche, wird er es definitiv nicht an die Zeitung gegeben haben, er hätte mich zumindest vorher gefragt.

das würde ich erst einmal abklären.

Was bedeutet "HO"?
Sarah Weinert Sarah Weinert Beitrag 3 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
ruf da einfach mal an und frag,was da los ist.
das würde ich mir nicht gefallen lassen.
xxx xxx Beitrag 4 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
In der Schweiz ist eh fast alles erlaubt... von daher würde ich nix machen.
TLK TLK   Beitrag 5 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Falko Sieker 15.06.16, 09:50Zum zitierten BeitragIn der Schweiz ist eh fast alles erlaubt...

Das stimmt so freilich nicht: was das Urheberrecht angeht, gibt es in der Schweiz einen entscheidenden Unterschied bspw. zum deutschen Urheberrecht, nämlich daß das Urheberrecht unter Lebenden übertragbar ist (und damit übrigens bspw. auch vererbt werden kann) und darüberhinaus sogar darauf verzichtet werden kann. Dies geht jedoch mW stets vom Urheber selbst aus (z.B. vertraglich für eine Übertragung) und geschieht keinesfalls automatisch (wäre ansonsten ja auch blödsinnig, dies überhaupt noch gesetzlich zu regeln). Abgesehen davon unterscheiden sich ansonsten auch das Urheberrecht in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland gar nicht so stark wie mitunter angenommen wird - vgl. dazu bspw. auch https://www.rechtambild.de/2014/07/foto ... r-schweiz/ (auch wenn der Artikel bereits aus 2014 ist)

Beim konkreten Fall kann i.d.S. schon eine Verletzung des Urheberrechts seitens der Zeitung vorliegen, wobei zunächst aber zu klären ist - wie bereits angemerkt:
Zitat: o_ke 05.06.16, 17:10Zum zitierten BeitragZitat: Frankygrafie 05.06.16, 16:24Zum zitierten BeitragDa ich den Veranstalter kenne und er auch weiß, dass ich Werbung brauche, wird er es definitiv nicht an die Zeitung gegeben haben, er hätte mich zumindest vorher gefragt.
das würde ich erst einmal abklären.

Ich schätze aber, hier liegt der Fall etwas anders - Stichwort: Programmheft...

Zitat: o_ke 05.06.16, 17:10Zum zitierten BeitragWas bedeutet "HO"?

Das ist mW - bitte um Korrektur, falls ich mich irre - in Zeitungsredaktionen üblich bei Verwendung von Fremdbildern/-fotos und bedeutet "handout". Dies ist gewöhnlich der Fall, wenn ein Bild einem Informationsmaterial, einer Präsentationsunterlage, einem Werbeprospekt o.dgl. (Programmheft wäre mE auch so ein Fall) entnommen worden ist. Daran ist rechtlich nichts zu beanstanden - und durchaus gängige Praxis -, und wenn z.B. der Veranstalter mit der Zeitung ein entsprechendes Agreement o.ä. hat, daß diese Bilder aus dem Programmheft verwenden darf. Dann kannst Du Dich nur ärgern, daß Deine Urheberschaft lediglich anonymisiert und eben nicht mit namentlicher Nennung geschehen ist.



Ich persönlich würde ansonsten darüber nachdenken - so die Zeitung tatsächlich das Foto ohne Genehmigung o.dgl. verwendet haben sollte (unbedingt abklären, siehe vorige Anmerkungen!) -, mich mit der Zeitung einmal in Verbindung zu setzen und höflich nachzufragen, woher sie denn dieses Bild haben und was sie sich mit der Veröffentlichung ohne namentliche Nennung des Urhebers gedacht haben.



DISCLAIMER: Bin selbst kein Jurist, deswegen auch für meinen Beitrag keinerlei Gewähr. Im Zweifelsfall immer eine professionelle Rechtsberatung suchen.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 6 von 8
2 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: TLK 15.06.16, 13:52Zum zitierten BeitragWas das Urheberrecht angeht, gibt es in der Schweiz einen entscheidenden Unterschied bspw. zum deutschen Urheberrecht, nämlich daß das Urheberrecht unter Lebenden übertragbar ist (und damit übrigens bspw. auch vererbt werden kann) und darüberhinaus sogar darauf verzichtet werden kann.

Erkenne die Widersprüche :)
TLK TLK   Beitrag 7 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Hermann Klecker 15.06.16, 17:52Zum zitierten BeitragZitat: TLK 15.06.16, 13:52Zum zitierten BeitragWas das Urheberrecht angeht, gibt es in der Schweiz einen entscheidenden Unterschied bspw. zum deutschen Urheberrecht, nämlich daß das Urheberrecht unter Lebenden übertragbar ist (und damit übrigens bspw. auch vererbt werden kann) und darüberhinaus sogar darauf verzichtet werden kann.

Erkenne die Widersprüche :)

Ich formuliere es noch einmal anders: in der Schweiz ist es möglich - im Gegensatz zu Deutschland und Österreich -, das Urheberrecht auch unter Lebenden zu übertragen. Ebenso kann das Urheberrecht grundsätzlich vererbt werden - hierin unterscheiden sich Deutschland, Österreich und Schweiz nicht!
Darüberhinaus ist das Urheberrecht in der Schweiz nicht nur übertragbar und vererblich, sondern es kann auch gänzlich darauf verzichtet werden (vom Urheber selbst per entsprechendem Vertrag o.dgl.).

Du hast recht, daß mir da mit dem Vererben ein Lapsus unterlaufen war - vielen Dank für Deinen Hinweis.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 8 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Jo, ich fands nur lustig, dass man unter Lebenden überträgt, indem man vererbt.

Effektiv verzichten kann man auch in DE, zumindest auf Nutzungsrechte, auch wenn man ewig der Urheber bleiben wird.
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben