Vertrag für einen Fotoauftrag

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Sarah Weinert Sarah Weinert Beitrag 1 von 20
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Hallo.

Ich habe bald einen Fotoauftrag.
Den bekam ich über einen Bekannten der eine Werbeagentur hat.
Ich habe selbst noch kein Gewerbe angemeldet und mir geht es bei dem Auftrag nciht um Geld verdienen,sondern mehr um die Referenz.
Mein bekannter sagte nun, dass ich die Fotos dann nutzen darf von dem Geschäft.

Jetzt würde ich aber gerne dazu noch einen Vertrag machen.
Ich habe leider nur einen tfp Vertrag.
Kann ich den auch nutzen?
Und bräuchte ich von allen Angestellten einen Vertrag bzw eine Unterschrift?

Würde die Fotos eben gern als Referenz nehmen,aber auch so, dass nicht irgendwann mal was sagen kann....
Vertrauen ist gut,Kontrolle ist besser richtig?
Mein Bekannten kenne ich auch noch nicht so lange.


Ode schreibe ich lieber einen neuen Vertrag,aber wie sollte der dann sein bzw was für einer?
Da die das ja mit ihm abquatschen und über seine Agentur regeln.
paulharris paulharris Beitrag 2 von 20
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Wenn ich das richtig verstehe, bekommst Du den Auftrag von Deinem Bekannten. Also machst Du keinen (eigenen) Vertrag mit dem Kunden sondern mit Deinem Bekannten bzw. seiner Werbeagentur als Deinem Auftraggeber und der wiederum mit seinem Kunden als seinem Auftraggeber.

PaulHarris
Sarah Weinert Sarah Weinert Beitrag 3 von 20
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Genau, nur, dass ich jetzt an keinen Vertrag mit meinem Bekannten gedacht habe.
Also weil wir das so regeln wollten....

Ich hätte lieber nochmal was von den Kunden für mich in der Hand, da ich ja wie freiberuflich bin
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 20
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Welche Rolle spielen die Angestellten dabei?

Hast Du uns die nicht ganz unwichtige Information vorenthalten, dass diese abgebildet werden und Du deren Abbild zur Eigenwerbung nutzen möchtest?
Sarah Weinert Sarah Weinert Beitrag 5 von 20
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Dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt,sorry.

Also Laden von Innen mit allen Angestellten.

Ich kenne den bekannten mit der Werbeagentur noch nicht lange,ist unser erster Auftrag zusammen.
Muss den auch erstmal etwas kennenlernen und denke, das der keinen Vertrag mit mir macht.
Von daher will ich dennoch eine Absicherung meiner seits,falls ich die Fotos hochladen würde!
paulharris paulharris Beitrag 6 von 20
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Die Konstellation kommt mir gerade etwas seltsam vor. Wie sieht eure Vereinbarung denn genau aus?
Ist der Laden Kunde der Werbeagentur und die beauftragt Dich mit der Durchführung oder hat der Laden bei der Werbeagentur angefragt, der ist z.B. das Budget zu klein und der Auftrag wird quasi nur an Dich vermittelt?
Im ersten Fall bist Du Auftragnehmer der Werbeagentur und die ist Dein Ansprechpartner, im zweiten Fall bist Du Auftragnehmer des Ladens und deren Vertragspartner.
Im ersten Fall dürfte Dir die Genehmigung des Ladens und der Angestellten zur Veröffentlichung nur dann was nutzen, wenn Du genau das vertraglich auch mit der Werbeagentur, dem eigentlichen Vertragspartner des Ladens und Deinem Auftraggeber, geregelt hast.

Ach ja, gerade wenn man sich noch nicht gut kennt und Geschäfte miteinander macht, kann ein Vertrag nichts schaden. Vielleicht lernt man sich ohne besser kennen, als man möchte...

PaulHarris
Sarah Weinert Sarah Weinert Beitrag 7 von 20
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Die Werbeagentur hat den Auftrag, der hat mich nun kennengelernt und wollte das ich die Fotos mache.
Ich würde die für 0 euro machen und lieber das als Referenz nutzen.

Ja,einen Vertrag mit der Werbeagentur stand jetzt nicht zur Frage.
Das wäre noch eine Option.
paulharris paulharris Beitrag 8 von 20
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Na bitte. Dann machst Du einen Vertrag mit der Werbeagentur. Darin wird festgelegt, was Du liefern sollst und daß Du die Fotos als Referenz nutzen darfst. Die entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden der Werbeagentur ist deren Problem, sollen die sich entsprechende Rechte einräumen lassen. Bekanntlich soll jeder sein Vertrauen da suchen, wo er es verloren hat.

Aber Obacht: Nimm den Auftrag nur an wenn Du Dir zu 250 % sicher bist, daß Du ihn auch wirklich ausführen kannst. Auch wenn Du nichts dafür nimmst (warum eigentlich nicht, die Agentur nimmt den Auftrag auch nicht für Null an?) verpflichtest Du Dich, eine bestimmte Leistung abzuliefern. Wenn Du das nicht bringst, können Dir ggfs. (Mehr)kosten auferlegt werden, wenn die Agentur z.B. gegen Bares einen anderen Fotografen beauftragen muß, der dann an Deiner Stelle die Fotos macht oder der Laden Ausfälle hat, weil er etwa während der Geschäftszeiten für Deine Fotos (die nicht den Ansprüchen genügen) geschlossen hat.

Ich würde da nicht allzu blauäugig rangehen.

PaulHarris
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 9 von 20
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Und woher bekommt Sarah dann das Einverständis der Menschen auf den Fotos, wenn Sarah diese Referenzen auch "hochladen" möchte, also vermutlich auf Webseiten u.ä. öffentlich zeigen möchte?
paulharris paulharris Beitrag 10 von 20
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In dem Vertrag mit ihrem Auftraggeber, der Werbeagentur müssen solche Eckpunkte vereinbart werden. Es ist Aufgabe der Agentur, also Sarahs Auftraggeberin, das Einverständnis mit der Veröffentlichung abzuklären und vertraglich nach beiden Seiten zu fixieren. Getreu der alten Weisheit "das Vertrauen da suchen, wo es verloren wurde". Aber mir scheint die ganze Angelegenheit ziemlich unausgegoren.

PaulHarris
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 11 von 20
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Zitat: paulharris 19.02.16, 23:05Zum zitierten BeitragIn dem Vertrag mit ihrem Auftraggeber, der Werbeagentur müssen solche Eckpunkte vereinbart werden. Es ist Aufgabe der Agentur, also Sarahs Auftraggeberin, das Einverständnis mit der Veröffentlichung abzuklären und vertraglich nach beiden Seiten zu fixieren. Getreu der alten Weisheit "das Vertrauen da suchen, wo es verloren wurde". Aber mir scheint die ganze Angelegenheit ziemlich unausgegoren.

PaulHarris


nicht ganz. Wenn Sarah ihrerseits die Bilder irgendwo zur Eigenwerbung nutzen möchte, dann braucht sie selbst in jedem Fall das Einverständnis der abgebildeten Personen. Dieses Einverständnis kann durch eine Genehmigung der Agentur nicht ersetzt werden. Durch eine von Sarah vorgenommene Veröffentlichung entsteht nämlich ein direktes Rechtsverhältnis zwischen ihr und den abgebildeten Personen.

Unausgegoren erscheint mir die Angelegenheit auch. Es wird wohl so sein, dass die Agentur Sarah hier mit der angeblichen Referenz lockt, um das Geld für den Fotografen zu sparen. (Werd ich demnächst auch mal ausprobieren: Ins Restaurant gehen, Essen bestellen und dann sagen "ich bezahle nichts, aber Sie dürfen mich gerne als Referenz benennen").

Micha Heckner
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 12 von 20
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Ich glaube, niemand bestreitet, dass Sarah das Einverständnis der abgebildeten Personen braucht. Nur hat Sarah keinerlei direktes Vertragsverhätlnis zu diesen Leuten oder dem Kunden und Arbeitgeber dieser Leute. PaulHarris hällt es daher für geboten, dass Sarahs Auftraggeber sich darum kümmert. Und das ist ja auch durchaus möglich und wahrscheinlich sogar erfolgversprechender.

Immerhin scheint es ja auch die einzige Gegenleistung zu sein, die diese Agentur erbringen wird.
Sarah Weinert Sarah Weinert Beitrag 13 von 20
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Genau bei all dem liegt das Problem!
Wo hole ich mir denn nun die Nutzungsrechte?
Der Bekannte,wollte Montag mal schauen,ob er einen Vertrag für sowas hat.
Ich kenn den wie gesesagt noch nicht lange, ich denke auch, dass er da auch noch nicht so der Profi drin ist, da er selbst noch nicht so lange selbststädnig ist.
Aber für mich könnten eben Aufträge rausspringen.

Und die Referenzen wären mir wichtiger.
Er will auch nicht am Fotografen sparen, er würde mir ein bisschen was ab geben für meine Fahrtkosten usw.
Ich weiß aber nicht,ob ich das will.
Also klar Geld ist immer gut, aber hauptsächlich will ich das Foto-Nutzungsrecht.

Gibt es denn so eine Vertrags-Vorlage ?
Die ich bräuchte?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 14 von 20
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Zitat: Sarah Weinert 20.02.16, 17:10Zum zitierten BeitragUnd die Referenzen wären mir wichtiger.
Wenn Dir die Referenzen so wichtig sind: Wo sind denn die hiesigen?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 15 von 20
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ich denke ja, um die Sicherheit zu bekommen, die du haben willst, kommst du ganz einfach nicht daran vorbei, jede einzelne abgebildete Person um Erlaubnis zu bitten.

Ich selbst sähe darin kein Problem, mein Anliegen (Veröffentlichung als Referenz meiner Arbeit) erst mit der Werbeagentur, dann mit Verantwortlichen dieser zu fotografierenden Firma zu besprechen und beim Fotografieren den abzubildeten Leuten mitzuteilen mit der Frage, ob einer sich dagegen ausprechen will. Fertig.

Ob mit oder ohne schriftlichen Vertrag; es kann immer einer später kommen und dich auffordern, ein Foto zu entfernen. Und das machst du dann eben oder machst die Person unkenntlich.
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