22.11.07, 13:28
Beitrag 1 von 28
Hallo,
Ich bin nun seit einiger Zeit auf der Suche nach eine Vertrag für ein Akt-Fotoshooting wo ich für alle Bilder keine Veröffentlichungsrechte möchte.
Da dies eine gute Bekannte ist, aber doch einen nachweiss möchte.
Kann mir jemand von euch Helfen
LG Bastian
Ich bin nun seit einiger Zeit auf der Suche nach eine Vertrag für ein Akt-Fotoshooting wo ich für alle Bilder keine Veröffentlichungsrechte möchte.
Da dies eine gute Bekannte ist, aber doch einen nachweiss möchte.
Kann mir jemand von euch Helfen
LG Bastian
[fc-info:Modelrelease]
Einfach die Entsprechendne passagen in den Vorlagen durch deinen Wunsch ersetzen.
Der hier könnte z.B. relativ gut passen
http://www.rubin.ch/vereinbarung.html
Da könntest du den Bereich "Verwendung" entsprechend abändern.
z.B. durch etwas ähnlichem das im Teil "Fotoselektion" geschrieben ist
Gruß
Sören
Nachricht bearbeitet (12:58h)
Einfach die Entsprechendne passagen in den Vorlagen durch deinen Wunsch ersetzen.
Der hier könnte z.B. relativ gut passen
http://www.rubin.ch/vereinbarung.html
Da könntest du den Bereich "Verwendung" entsprechend abändern.
z.B. durch etwas ähnlichem das im Teil "Fotoselektion" geschrieben ist
Gruß
Sören
Nachricht bearbeitet (12:58h)
Hallo Bastian,
für diese Verträge gibt es keine vorgeschriebene Form. Es sollte meiner Meinung nach daher ausreichen, wenn das "Schriftstück" folgende Angaben enthält:
a) Name und Anschrift des Fotografen
b) Name und Anschrift des Models
c) Ort und Datum des Shootings
d) ggf. Beschreibung der beabsichtigen Fotoaufnahmen
e) Verwendungszweck
Unter e) dann schreiben:
"Eine Veröffentlichung der Bilder, welche beim o. g. Shooting aufgneommen werden, ist sowohl für den Fotografen als auch dem Model ausgeschlossen."
Das sollte dann meiner Meinung nach ausreichend sein.
LG Manfred
für diese Verträge gibt es keine vorgeschriebene Form. Es sollte meiner Meinung nach daher ausreichen, wenn das "Schriftstück" folgende Angaben enthält:
a) Name und Anschrift des Fotografen
b) Name und Anschrift des Models
c) Ort und Datum des Shootings
d) ggf. Beschreibung der beabsichtigen Fotoaufnahmen
e) Verwendungszweck
Unter e) dann schreiben:
"Eine Veröffentlichung der Bilder, welche beim o. g. Shooting aufgneommen werden, ist sowohl für den Fotografen als auch dem Model ausgeschlossen."
Das sollte dann meiner Meinung nach ausreichend sein.
LG Manfred
Eitentlich braucht es dafür keinen Vertrag.
Wenn es keinen Vertrag gibt, dann darf weder Modell noch Fotograf die Bilder veröffentlichen.
Gurß
Hermann
Wenn es keinen Vertrag gibt, dann darf weder Modell noch Fotograf die Bilder veröffentlichen.
Gurß
Hermann
Hermann Klecker schrieb:
Zitat:
Hallo Hermann,
diese Aussage erstaunt mich ein wenig.
Selbstverständlich gibt es auf jenden Fall einen Vertrag! Selbst wenn darüber nicht gesprochen wird, so doch durch schlüssiges Handeln :-(
Und da die Erfahrung zeigt, dass es um so mehr Ärger gibt um so ungeauner der Vertragsinhalt ist (Mißverständnisse, unterschiedliche Interpetrationne usw.); kann ich Bastians Wusch nach einem "wasserdichten" Vertrag durchaus nachvollziehen.
LG Manfred
Zitat:
Hallo Hermann,
diese Aussage erstaunt mich ein wenig.
Selbstverständlich gibt es auf jenden Fall einen Vertrag! Selbst wenn darüber nicht gesprochen wird, so doch durch schlüssiges Handeln :-(
Und da die Erfahrung zeigt, dass es um so mehr Ärger gibt um so ungeauner der Vertragsinhalt ist (Mißverständnisse, unterschiedliche Interpetrationne usw.); kann ich Bastians Wusch nach einem "wasserdichten" Vertrag durchaus nachvollziehen.
LG Manfred
23.11.07, 16:21
Beitrag 6 von 28
Manfred Hunger schrieb:
Zitat:
meiner meinung nach nicht.
der satz;
Eine weitere Nutzung der Bilder, z.B in Druckwerken wurde nicht vereinbart und bedarf einer gesonderten schriftlichen Genehmigung.
Der Urheber macht den Nutzer darauf aufmerksam, dass bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen Kosten für die unerlaubte Nutzung der Bilder anfallen.
Die Kosten werden dann mit dem zweifachen Marktwert berechnet und anhand der aktuellen MFM-Liste ermittelt.
Ansonsten gelten die AGB´s.
Zitat:
Zitat:
meiner meinung nach nicht.
der satz;
Eine weitere Nutzung der Bilder, z.B in Druckwerken wurde nicht vereinbart und bedarf einer gesonderten schriftlichen Genehmigung.
Der Urheber macht den Nutzer darauf aufmerksam, dass bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen Kosten für die unerlaubte Nutzung der Bilder anfallen.
Die Kosten werden dann mit dem zweifachen Marktwert berechnet und anhand der aktuellen MFM-Liste ermittelt.
Ansonsten gelten die AGB´s.
Zitat:
23.11.07, 16:22
Beitrag 7 von 28
Hermann Klecker schrieb:
Zitat:
und das ist dann auch sicherlich vor jedem gericht wasserdicht!?
Zitat:
und das ist dann auch sicherlich vor jedem gericht wasserdicht!?
Single Shot schrieb:
Zitat:Zitat:
meiner meinung nach nicht.
der satz;
Eine weitere Nutzung der Bilder, z.B in Druckwerken wurde nicht
vereinbart und bedarf einer gesonderten schriftlichen
Genehmigung.
Der Urheber macht den Nutzer darauf aufmerksam, dass bei
Nichteinhaltung der Vereinbarungen Kosten für die unerlaubte
Nutzung der Bilder anfallen.
Die Kosten werden dann mit dem zweifachen Marktwert berechnet
und anhand der aktuellen MFM-Liste ermittelt.
Ansonsten gelten die AGB´s.
...
Hallo SingleShot,
Du hast noch die möglichen Konsequenzen mit aufgenommen; sicherlich wäre das auch ratsam.
Bastian hatte gefragt "...wo ich für alle Bilder keine Veröffentlichungsrechte möchte. ...". Und ich denke meine Formulierung ist ausreichend. Dass man dieses durchaus (so wie Du es beschrieben hast) ergänzen kann ist klar.
LG Manfred
Zitat:Zitat:
meiner meinung nach nicht.
der satz;
Eine weitere Nutzung der Bilder, z.B in Druckwerken wurde nicht
vereinbart und bedarf einer gesonderten schriftlichen
Genehmigung.
Der Urheber macht den Nutzer darauf aufmerksam, dass bei
Nichteinhaltung der Vereinbarungen Kosten für die unerlaubte
Nutzung der Bilder anfallen.
Die Kosten werden dann mit dem zweifachen Marktwert berechnet
und anhand der aktuellen MFM-Liste ermittelt.
Ansonsten gelten die AGB´s.
...
Hallo SingleShot,
Du hast noch die möglichen Konsequenzen mit aufgenommen; sicherlich wäre das auch ratsam.
Bastian hatte gefragt "...wo ich für alle Bilder keine Veröffentlichungsrechte möchte. ...". Und ich denke meine Formulierung ist ausreichend. Dass man dieses durchaus (so wie Du es beschrieben hast) ergänzen kann ist klar.
LG Manfred
23.11.07, 18:23
Beitrag 9 von 28
es macht auf jeden fall klar das man für jede weiter nutzung fagen muß.
Zitat:
Zitat:
Single Shot schrieb:
Zitat:
AGB! Herr im Himmel nochmal (sorry, aber ist doch wahr): Hinter AGB gehört kein "s" und schon gar kein "'s" - gnaaa...
Wird auch durch penetrantes Wiederholen nicht richtiger und ich reagiere inzwischen wohl wirklich etwas allergisch darauf - nichts für ungut...
Ansonsten wie oben schon empfohlen: Vernünftiges Model-Release aus dem Netz ziehen (aber genau ansehen: Ist auch einiger Unfug unterwegs) und die entsprechenden Passagen dem eigenen Bedarf anpassen - und gut ist.
Ohne schriftlichen(!) Vertrag würde ich auch nichts mehr machen (im Aktbereich schon gar nicht), irgendwie traurig, ist aber wohl leider so gewollt...
Zitat:
AGB! Herr im Himmel nochmal (sorry, aber ist doch wahr): Hinter AGB gehört kein "s" und schon gar kein "'s" - gnaaa...
Wird auch durch penetrantes Wiederholen nicht richtiger und ich reagiere inzwischen wohl wirklich etwas allergisch darauf - nichts für ungut...
Ansonsten wie oben schon empfohlen: Vernünftiges Model-Release aus dem Netz ziehen (aber genau ansehen: Ist auch einiger Unfug unterwegs) und die entsprechenden Passagen dem eigenen Bedarf anpassen - und gut ist.
Ohne schriftlichen(!) Vertrag würde ich auch nichts mehr machen (im Aktbereich schon gar nicht), irgendwie traurig, ist aber wohl leider so gewollt...
23.11.07, 20:06
Beitrag 11 von 28
´s´s´s´s´s´s´s´s´s´s´s´s´s´s´s´s´s´s
;-)
;-)
Single Shot schrieb:
Zitat:Zitat:
und das ist dann auch sicherlich vor jedem gericht
wasserdicht!?
UrhG und KUG halte ich schon für einigermaßen Gerichtsfest.
Jemand anderer Meinung?
Zitat:Zitat:
und das ist dann auch sicherlich vor jedem gericht
wasserdicht!?
UrhG und KUG halte ich schon für einigermaßen Gerichtsfest.
Jemand anderer Meinung?
Manfred Hunger schrieb:
Zitat:Zitat:
Hallo Hermann,
diese Aussage erstaunt mich ein wenig.
Selbstverständlich gibt es auf jenden Fall einen
Vertrag! Selbst wenn darüber nicht gesprochen wird, so doch
durch schlüssiges Handeln :-(
Ja.
Da sehe ich aber keine Widerspruch.
Zitat:
Absolut.
Wenn Dir also Kamera Typ A Mark II gehört und mir Kameratyp B Mark III, und wir beide wollen, daß sich das nicht ändert, dann sollten wir einen Vertrag schießen, in dem wir vereinbaren, daß Dir weiterhin die Kamera vom Typ A Mark II gehört und mir der Typ B Mark III.
Zur Sicherheit sollten wir das notariell besiegeln lassen.
Ich mache auch immer einen Vertrag vor jedem Geschlechtsverkehr damit anschließend kein Zweifel an der daran besteht, daß beide Parteien im Rahmen ihrer sexuellen Selbstbestimmung gehandelt haben.
Gut, das mag abtörnen. Irdgendwie kommen die Partnerinnen auch nie wieder. Aber es ist halt wasserdicht.
Meinen Humor möge man mir verzeihen. Aber ich finde, daß man es übertreiben kann. Sehr sogar.
Dennoch, wenn jemand einen Vertrag machen will, und sei es nur, um zu dokumentieren, daß es keine mündlichen Nebenabsprachen (ala "Mach mit den Bildern, was Du willst") gegben hat, der soll das tun. Es schadet gewiss nicht.
Bastian,
Deine Frage oben ist schon länger, als solch ein Vertrag zu sein braucht. Es genügt ja ein Satz. Und der deutschen Sprache bist Du mächtig.
Gruß
Hermann
Zitat:Zitat:
Hallo Hermann,
diese Aussage erstaunt mich ein wenig.
Selbstverständlich gibt es auf jenden Fall einen
Vertrag! Selbst wenn darüber nicht gesprochen wird, so doch
durch schlüssiges Handeln :-(
Ja.
Da sehe ich aber keine Widerspruch.
Zitat:
Absolut.
Wenn Dir also Kamera Typ A Mark II gehört und mir Kameratyp B Mark III, und wir beide wollen, daß sich das nicht ändert, dann sollten wir einen Vertrag schießen, in dem wir vereinbaren, daß Dir weiterhin die Kamera vom Typ A Mark II gehört und mir der Typ B Mark III.
Zur Sicherheit sollten wir das notariell besiegeln lassen.
Ich mache auch immer einen Vertrag vor jedem Geschlechtsverkehr damit anschließend kein Zweifel an der daran besteht, daß beide Parteien im Rahmen ihrer sexuellen Selbstbestimmung gehandelt haben.
Gut, das mag abtörnen. Irdgendwie kommen die Partnerinnen auch nie wieder. Aber es ist halt wasserdicht.
Meinen Humor möge man mir verzeihen. Aber ich finde, daß man es übertreiben kann. Sehr sogar.
Dennoch, wenn jemand einen Vertrag machen will, und sei es nur, um zu dokumentieren, daß es keine mündlichen Nebenabsprachen (ala "Mach mit den Bildern, was Du willst") gegben hat, der soll das tun. Es schadet gewiss nicht.
Bastian,
Deine Frage oben ist schon länger, als solch ein Vertrag zu sein braucht. Es genügt ja ein Satz. Und der deutschen Sprache bist Du mächtig.
Gruß
Hermann
, wann bekommen wir die bilder zu sehen?
lg
ralf
lg
ralf
Ralf Scholze schrieb:
Zitat:
Das war jetzt aber gemein.
Zitat:
Das war jetzt aber gemein.