Urheberrechtsverletzung?

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 24
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Hallo Gemeinde,

ich bekam einen Auftrag eines Models eines ihrer Bodypaint-Bilder zu "pimpen". Sie war wie im Fim "Goldfinger" komplett in Bronze eingepinselt.

Dazu habe ich eine Art DVD-Cover gemacht, so wie die der James Bond-Sammelboxen. Und habe es "Goldengirl" genannt, das MGM-Logo verfremdet und statt 007 "009" genommen. Im Hintergrund ist Gerd Fröbe und der Herr Connery zu sehn, Bilder aus den Filmen.

Jetzt musste das Bild wieder auf der mk rausgenommen werden wegen "Urheberrechtsverletzung" des Hintergrundbildes. Kann mir mal einer sagen was da net erlaubt ist? Meines Erachtens sind die zwei Schauspieler doch Personen des öffenlichen Lebens und die darf ich doch abbilden?

Grüssle
Hartwig M.
Incense Incense Beitrag 2 von 24
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OK - zuerst einmal: Gert Fröbe gehört wirklich nicht mehr zu den sog. Personen des öffentlichen Lebens (leider!) und zweitens hast du beide nicht auf der Straße geknippst, sondern von einem urheberrechtlich geschützten Cover "geklaut" und sowas tut man einfach nicht ;-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 24
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Markus Weihrauch schrieb:

Zitat:OK - zuerst einmal: Gert Fröbe gehört wirklich nicht mehr zu
den sog. Personen des öffentlichen Lebens (leider!) und
zweitens hast du beide nicht auf der Straße geknippst, sondern
von einem urheberrechtlich geschützten Cover "geklaut" und
sowas tut man einfach nicht ;-)


Ja eben nicht! Ich hab sie eben NICHT vom Original-Cover geklaut! Sondern Bilder genommen, die's von den beiden nun mal gibt...

Wenn ich die zwei weglasse - ist das Cover dann ok?!
Incense Incense Beitrag 4 von 24
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Naja, dann hast du die Bilder eben von ANDEREN urheberrechtlich geschützten Bildern "geklaut" und auch das tut man doch nicht ;-)

Der Rest könnte dann unter den Begriff "Satire" fallen und könnte von der fc geduldet sein (lasse mich da aber gerne korrigieren).
CupaCabra Ziegenschreck CupaCabra Ziegenschreck Beitrag 5 von 24
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wenn du die bilder als stock images gekauft hast :), ist es keine urheberrechtsverletzung, in welchem zusammenhang du die pic´s zum composing nimmst bleibt dir überlassen.
die Pic´s die von einer Person des öffenlichen leben´s im vorfeld geschossen worden sind bleiben frei insofern kein C Right verankert ist.
sonst dürften ja keine pic von elvis und co vertrieben werden .
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 24
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Jetzt aber nommal: wenn ich Fröbe und Connery raus nehm, ist das Ding dann ok?
CupaCabra Ziegenschreck CupaCabra Ziegenschreck Beitrag 7 von 24
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macht das dann aber noch sinn.
Ohne die ist es doch nicht mehr bond !!!!

wie kann man das so ernst nehmen wird ja kein profit mit dem bild gemacht.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 24
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Ja, eben...

Wobei es ja auch dran liegen könnt, dass es sehr an bekannte Layouts der DVD-Kollektionen erinnert.

Was ist dann aber mit den ganzen Verarschungen? Scary Movie...ect?
Incense Incense Beitrag 9 von 24
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CupaCabra Ziegenschreck schrieb:

Zitat:die Pic´s die von einer Person des öffenlichen leben´s im
vorfeld geschossen worden sind bleiben frei insofern kein C
Right verankert ist.
sonst dürften ja keine pic von elvis und co vertrieben werden .


Du verwechselst hier das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild. Wenn du es schaffst, darfst du Gert Fröbe bei einem öffentlichen Auftritt fotografieren und diesen auch veröffentlichen (wie gesagt: viel Glück dabei). Hartwig hat aber das Urheberrecht eines anderen Fotografen verletzt, indem er das Bild ohne dessen Zustimmung (zumindest gehe ich davon aus) verwendet hat.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 10 von 24
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--UPDATE--

Mein Model bekam folgenden Hinweis:
"Also das Bild was als Hintergrund ist unterliegt geltendem Urheberrecht der Filmfirma.
Es mag zwar sein, dass es eventuell schon 30 jahre her ist u. das Urheberecht erloschen ist, aber ich würde nicht darauf bauen.. wie gesagt, Ronin könnte das Bild löschen, da die ganzen FilmFirmen viele Anwälte beschäftigen die nur damit beschäftigst sind, das Internet zu durchforsten, um irgendwo bilder zu sehen, die sie dann verklagen können ...Und da die Seiteninhaber die ersten sind, die verklagt werden, die natürlich dann aber die ganze Sache an die User weiter abwälzen, ist es sicherer das Bild von Betreiberseite zu löschen.."

Das muss ich jetzt net verstehn?
Martin John Martin John Beitrag 11 von 24
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Markus Weihrauch schrieb:


Zitat:Bild. Wenn du es schaffst, darfst du Gert Fröbe bei einem
öffentlichen Auftritt fotografieren und diesen auch
veröffentlichen (wie gesagt: viel Glück dabei).


Hmm, vielleicht bei einer Exhumierung?

Auch wenn du Connery, Fröbe etc. nicht auf dem Bild hast, sieht die Covergestaltung immer noch nach Bond aus. Und James Bond ist eine urheberrechlich Geschützte Marke. Das MGM-Logo auch und das Design von DVD-Boxen etc. ebenso.

Wenn dein Cover genügend eigene Schöpfungshöhe hat, könntest du damit durchkommen, das ganze unter "Satire" laufen zu lassen, sowas wird aber normalerweise vor Gericht entschieden - und glaub mir, du willst nicht der Firma MGM in einem Rechtsstreit gegenüber sitzen.



Nachricht bearbeitet (13:42h)
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 12 von 24
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Zitat:Das muss ich jetzt net verstehn?

Dann solltest du dich mal mit diesen rechtlichen Dingen etwas genauer befassen oder die Finger vom Internet lassen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 13 von 24
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Stefan F. (Lichtjäger) schrieb:

Zitat:Zitat:Das muss ich jetzt net verstehn?

Dann solltest du dich mal mit diesen rechtlichen Dingen etwas
genauer befassen oder die Finger vom Internet lassen.


Muss ich jetzt salutieren?
CupaCabra Ziegenschreck CupaCabra Ziegenschreck Beitrag 14 von 24
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lol, hab ihn gerade ausgebuddelt, wer will der kann jetzt shooten.

es gibt wohl sicher noch genug foto´s die genutzt werden dürfen und werden.
und sicher gibt es auch genug fotos wo der gute tote kein recht auf eigenes bild hat oder so ähnlich.
Incense Incense Beitrag 15 von 24
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Und NOCHMAL: es geht um die Urheberrechte des Fotografen bzw. den Verwertungsrechten der Filmgesellschaft etc. und NICHT um die Rechte von Herrn Fröbe (oder seiner Erben) am eigenen Bild.
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