rohdaten ?

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EGO PHOTODESIGN EGO PHOTODESIGN Beitrag 1 von 24
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Hallo Collegen,

kunde vordert Rohdaten, obwohl dies nie in schriftlicher oder mündlicher form zusatande kamm. muss ich dem jetzt nachgehen, wie Ihre Anwälte dass schreiben meiner sagt nein was ist eure meinung ? in den ABG´s steht auch drin das die grundsätzlich nicht herausgegeben werden.

Schöne grüsse
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 24
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Wie begründen denn die gegnerischen Anwälte ihre Forderung?
Ich schließe mich deinem Anwalt an.

(Nur am Rande: AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen, also die Sammlung aller Bestimmungen. Wenn mehrere AGB (also AGB's, wie du schreibst) die Grundlage bilden, kann es in der Tat zu Unstimmigkeiten kommen)
EGO PHOTODESIGN EGO PHOTODESIGN Beitrag 3 von 24
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mit der begründung dass sie die bilder selber aususchen will die weiter zur bearbeitung gehen. obwohl Sie dies auch tat gefallen ihr die jetzt Nicht, will sie erneuert aussuchen auf meine kosten.
U Richter U Richter Beitrag 4 von 24
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Hallo,

solange es nicht ausdrücklich vereinbart wurde, würde ich Rohdaten nie herausgeben!

Denn damit gebe ich das Original und eventuell das Urheberrecht aus der Hand. Ich würde 8-bit Tiff als Format anbieten. Damit kann man alles tun.(Wer die Rohdaten hat, kann immer behaupten, das Bild gemacht zu haben! Und dann läuft es auf einen Streit hinaus. Wenn eine Datei kopiert wird, ändert das Betriebssystem eventuell das Dateidatum und dann wird es schwierig zu beweisen, welche Rohdaten sind die "echten", sprich "ersten".

Meine Rohdaten gebe ich auch aus einem anderen Grund nicht heraus. In den Rohdaten hinterlegt meine Kamera den Copyright-Vermerk. Damit kann ich die Urheberschaft auf jeden Fall beweisen.

Immer gute Fotos wünscht Ulf
xxx xxx Beitrag 5 von 24
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Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall.
Dabei hat der AG, obwohl dies nicht Bestandteil der Vertrages war, die Rohdaten bekommen.
Allerdings sind diese bei mir verschlüsselt, und somit für andere unbrauchbar.

Danach habe ich nie wieder etwas davon gehört. Allerdings wurde ich von dem AG weiterempfohlen.
Was ich mir wiederum nicht erklären konnte.

LG Falko
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 6 von 24
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Die Angelegenheit ist schon so weit eskaliert, dass Du einen Anwalt einschaltest?
Und dann fragst Du ein Forum?

Um wessen AGB geht es dann da überhaupt?


Zur eigentlichen Frage - wenn der Preis stimmt, warum dann keine Rohdaten? Dazu sollte unmißverständlich festgelegt werden, was damit geschehen darf.
EGO PHOTODESIGN EGO PHOTODESIGN Beitrag 7 von 24
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nein eskaliet ist nichts, Sie hat die ware erhalten und ist nach vier wochen zu ihrem anwalt gegangen, darauf hin hat sie die forderung gemacht sie will die rohdaten. mein anwalt hingegen sagt nein. Wir schlagen ihr vor die daten zu kaufen

AGB meine
paulharris paulharris Beitrag 8 von 24
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Du mußt herausgeben, wozu Du Dich vertraglich verpflichtet hast. Sofern die Leistung vor vier Wochen nicht ohnehin durch die Abnahme abschließend erbracht wurde. Dann besteht kein Anspruch mehr auf eine weitere Leistung sprich weitere / andere Bilder aus diesem Vertrag.
Prinzipiell gilt: Die vertraglichen Pflichten können abweichend von den AGB vereinbart werden. AGB sind halt allgemeine Geschäftsbedingungen, die gelten, wenn nichts abweichendes ausgemacht wurde. Übrigens sind AGB angreifbar, wenn der Vertragspartner deutlich benachteiligt wird.
Man könnte man durchaus noch mal nachverhandeln, also z.B. mehr Leistung gegen eine Aufpreiszahlung, das wäre ggfs. ein weiterer, neuer Vertrag.

PaulHarris
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 9 von 24
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Nun ja, Vertrag ist Vertrag. Habt ihr überhaupt einen Vertrag gemacht? Gab es bei den mündlichen Vereinbarungen Zeugen? Hat dir sicherlich auch der Anwalt schon gefragt. Was also erwartest Du noch von einem Forum?
Gerhard Wolf Gerhard Wolf   Beitrag 10 von 24
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Klat haben sie einen Vertrag. Einen mündlichen und der ist genauso gültig wie ein schriftlicher. Es ist nur eien Frage der Beweisführung-
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 11 von 24
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Zitat: Gerhard Wolf 29.04.15, 00:42Zum zitierten BeitragKlat haben sie einen Vertrag. Einen mündlichen und der ist genauso gültig wie ein schriftlicher. Es ist nur eien Frage der Beweisführung-

Ja. Es besteht nur grad keine Einigkeit über den Inhalt des Vertrags.

Sie haben sogar die schrftlichen AGB. Auch das ist ein Vertrag.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 12 von 24
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Zitat: Hermann Klecker 29.04.15, 09:46Zum zitierten BeitragSie haben sogar die schrftlichen AGB. Auch das ist ein Vertrag.

ich finde zwar diese Diskussion mittlerweile überflüssig. Aber du bist hier ja sehr oft sehr genau. Deswegen sollten wir doch klarstellen, dass die AGB ein Vertrag darstellen. In den AGB sind lediglich die Bedingungen aufgeführt für das Zustandekommen von Verträgen.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 13 von 24
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Zitat: o_ke 29.04.15, 10:07Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 29.04.15, 09:46Zum zitierten BeitragSie haben sogar die schrftlichen AGB. Auch das ist ein Vertrag.

ich finde zwar diese Diskussion mittlerweile überflüssig. Aber du bist hier ja sehr oft sehr genau. Deswegen sollten wir doch klarstellen, dass die AGB ein Vertrag darstellen.

Richtig.
Zitat: In den AGB sind lediglich die Bedingungen aufgeführt für das Zustandekommen von Verträgen.
Nicht richtig. Mir ist nicht ganz klar, wie man beide in sich widersprüchliche Aussagen so unmittelbar hintereinander schreiben kann. Oder ist Dir ein mißverständlicher Tippfehler unterlaufen?

Lies mal das AGB Gesetz (bzw. neuerdings BGB 305ff) . Wirksame AGB sind ein Vertrag.
Das Kernkriterium für AGB ist, dass sie vorformuliert sind und von einer Partei gleichlautend für viele gleichartige Geschäfte verwendet werden. Es gibt keinerlei Formvorschift. (bzw. mittelbar schon. AGB können aus ganz praktischen Überlegungen heraus kaum mündlich sein.) Wenn sie gültig sind, dann werden sie Bestandteil des Vertrags.

Ist aber auch nur dann wichtig, wenn keine anderslautenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. D.h. wenn der Kunde der TO der Überzeugung ist, mündlich sei etwas anderes vereinbart gewesen als in den AGB steht, z.B. die Übergabe sämtlicher Rohdaten, dann gilt - aus seiner Sicht - die mündliche Vereinbarung.

Sollte das nicht der Fall sein, dann kann er die AGB in Frage stellen und den damit verbundenen üblichen Rattenschwanz. (Waren sie ordentlich ausgehängt oder gar übergeben worden, wurde daruf hingewiesen, sind die strittigen Punkte in überraschender Weise für die andere Partei nachteilig, sind sie eindeutig und unmissverständlich, Treu und Glauben, ... )

Kurz: Wenn die AGB wirksam sind, und ein Vertrag zustande kommt, dann sind sie der womöglich sogar einzige explzit formulierte Teil des Vertrags.

Das passiert jedes mal, wenn Du in eine Kraftdroschke einsteigst, ein Ziel angibst und der Taxler losfährt.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 14 von 24
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Zitat: Hermann Klecker 29.04.15, 13:26Zum zitierten BeitragZitat: o_ke 10:07Zum zitierten Beitrag
Zitat: Hermann Klecker 09:46Zum zitierten Beitrag
Sie haben sogar die schrftlichen AGB. Auch das ist ein Vertrag.


ich finde zwar diese Diskussion mittlerweile überflüssig. Aber du bist hier ja sehr oft sehr genau. Deswegen sollten wir doch klarstellen, dass die AGB ein Vertrag darstellen.

Richtig



ich kann mir jetzt diesen Tippfehler nicht erklären. Richtig soll es heißen: ..., dass die AGB keinen Vertrag darstellen.

Was du sonst so schreibst, da hätte ja ein Link der Quelle gereicht. Was richtig und wichtig wegen deiner Aussage ist, steht im letzten Satz des zweiten Absatzes:
Zitat: Hermann Klecker 29.04.15, 13:26Zum zitierten BeitragWenn sie gültig sind, dann werden sie Bestandteil des Vertrags.

Ja, sie werden Bestandteil des Vertrages, sind es allein genommen für sich aber nicht.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 15 von 24
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Zitat: o_ke 29.04.15, 15:12Zum zitierten Beitrag
Ja, sie werden Bestandteil des Vertrages, sind es allein genommen für sich aber nicht.


Jawohl, Herr Schrödinger.
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