Recht am Bild bei Veränderungen?

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saschadueser saschadueser Beitrag 1 von 2
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Wie sieht das eigentlich mit dem rechtlichen der Bilder aus wenn ich diese stark verändere?
Ich sehe mir immer wieder gerne videos bei youtube an, wo in einem Zeitraffer Bilder verändert werden.
Aus einem normalen Haus wird die Beute eines Alien-Raumschiffes, z.B.
& dabei kann man immer wieder unschwer erkennen, dass die ganzen Bildmaterialien die verwendet werden, direkt von Google gezogen werden.
Darf man sowas? Sprich: Solche Bilder veröffentlichen, wenn man sich diese Bilder von anderen einfach nimmt und so manipuliert, dass diese quasi nichtmehr unbedingt 100% auf das Ausgangsbild zurückzuführen sind?
Ein Beispiel-Video: https://www.youtube.com/watch?v=lLRJqM6QjFo
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 2 von 2
1 x bedankt
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Ganz allgemein ohne Betrachtung des Videos:

Das deutsche Urheberrechtsgesetz UrhG unterscheidet zwischen zustimmungspflichtigen Bearbeitungen und Umgestaltungen (§ 23) und freien Benutzungen (§ 24).

Die freie Benutzung eines vorhandenen urheberrechtlich geschützten Werkes im Sinne des § 24 ist wie der Name schon sagt ganz ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers des benutzten Werkes erlaubt, und es muss anders als z. B. bei Zitaten nach (§ 51) nicht einmal die Quelle angegeben werden.

Allerdings ist die Frage, wann eine freie und wann eine zustimmungspflichtige Benutzung vorliegt, oft nur schwer zu beantworten. Die Übergänge sind fließend und eine Antwort lässt sich nur im Einzelfall finden. Das UrhG sagt lediglich, dass durch die freie Benutzung nach § 24 ein selbständiges Werk entstehen muss. Weitere Entscheidungshilfen liefern die Rechtsprechung und die Literatur.

Das geschützte ältere Werk darf danach nur als Anregung für das Zweitwerk dienen. Die Züge des Erstwerks müssen gegenüber denen des Zweitwerks verblassen. In der Satire oder Parodie kann bei der freien Benutzung eines Werkes allerdings auch eine stärkere Anknüpfung an das parodierte Werk zulässig sein, da andernfalls der mit dieser Kunstrichtung verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.

MfG
Johannes
http://www.schmunzelkunst.de
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