Promifoto - Rechte am Bild?
Ich hatte vor ein paar Jahren mal einen Glücktreffer:
Nach einer Fernsehshow konnte ich an der Ausfahrt des Veranstaltungsgeländes den Stargast (berühmter Rennfahrer) fotographieren:
Zu sehen sind eine schwarze Limousine von dem Fahrerkotflügel aus in in den Innenraum fotografiert, auf der Rücksitzbank der Promi, wie er den Umstehenden freundlich zuwinkt, vorne sind der Fahrer und der Beifahrer (Personenschützer?) sehr gut zu erkennen.
Mir gegenüber auf der Beifahrerseite sind eine Gruppe von etwa 10 bis 15 Menschen zu sehen, die dem Promi teils frenetisch zuwinken. Von diesen sind etwa sieben Gesichter zu erkennen.
Dazwischen steht noch ein grün uniformierter Mann (Wachmann vom Tor?) von dem allerdings nur das Kinn zu sehen ist - das Gesicht ragt über den Bildrand hinaus.
Mich fasziniert an diesem Bild, dass die Freude darüber, diesem Promi mal so nahe zu kommen voll rüber kommt.
Außerdem ist es ein totaler Glücksfall für mich, dass mir das Bild überhaupt in dieser Perfektion, wie ich es empfinde, gelungen ist:
1. Ich war im richtigen Moment am richtigen Ort, es gab keine zweite Chance,
2. Ich hatte als Kamera die superlaaaaangsame Olympus E10 (mit Klappblitzchen) schußbereit in der Hand und
3. ich habe überhaupt nicht erkennen können, was ich da fotographiere, ich habe wegen der jubelnden Menschenmenge nur auf Verdacht draufgehalten und erst hinterher gesehen, wen ich da in einer relativ guten Qualität aufgenommen habe.
Nun meine Bitte um ein paar Gedanken dazu:
Könnte man dieses Bild problemlos veröffentlichen?
Ich würde es evtl. mal hier einstellen.
Der Promi wäre sicher kein Problem, die jubelnde Menge glaube ich auch nicht. Wie ist es mit dem Fahrer und Beifahrer in der Limousine und dem nicht erkennbaren Wachmann?
Sollten die beiden Vornesitzenden unkenntlich gemacht werden?
Danke für ein paar Zeilen dazu.
Nach einer Fernsehshow konnte ich an der Ausfahrt des Veranstaltungsgeländes den Stargast (berühmter Rennfahrer) fotographieren:
Zu sehen sind eine schwarze Limousine von dem Fahrerkotflügel aus in in den Innenraum fotografiert, auf der Rücksitzbank der Promi, wie er den Umstehenden freundlich zuwinkt, vorne sind der Fahrer und der Beifahrer (Personenschützer?) sehr gut zu erkennen.
Mir gegenüber auf der Beifahrerseite sind eine Gruppe von etwa 10 bis 15 Menschen zu sehen, die dem Promi teils frenetisch zuwinken. Von diesen sind etwa sieben Gesichter zu erkennen.
Dazwischen steht noch ein grün uniformierter Mann (Wachmann vom Tor?) von dem allerdings nur das Kinn zu sehen ist - das Gesicht ragt über den Bildrand hinaus.
Mich fasziniert an diesem Bild, dass die Freude darüber, diesem Promi mal so nahe zu kommen voll rüber kommt.
Außerdem ist es ein totaler Glücksfall für mich, dass mir das Bild überhaupt in dieser Perfektion, wie ich es empfinde, gelungen ist:
1. Ich war im richtigen Moment am richtigen Ort, es gab keine zweite Chance,
2. Ich hatte als Kamera die superlaaaaangsame Olympus E10 (mit Klappblitzchen) schußbereit in der Hand und
3. ich habe überhaupt nicht erkennen können, was ich da fotographiere, ich habe wegen der jubelnden Menschenmenge nur auf Verdacht draufgehalten und erst hinterher gesehen, wen ich da in einer relativ guten Qualität aufgenommen habe.
Nun meine Bitte um ein paar Gedanken dazu:
Könnte man dieses Bild problemlos veröffentlichen?
Ich würde es evtl. mal hier einstellen.
Der Promi wäre sicher kein Problem, die jubelnde Menge glaube ich auch nicht. Wie ist es mit dem Fahrer und Beifahrer in der Limousine und dem nicht erkennbaren Wachmann?
Sollten die beiden Vornesitzenden unkenntlich gemacht werden?
Danke für ein paar Zeilen dazu.
28.11.07, 16:12
Beitrag 2 von 8
um genau zu sagen, nein, denn jeder auf dem bild, wenn er erkennbar ist, hat das recht am eigenen bild aber.........................
ich würde es tun.
ich würde es tun.
wie single shot,doch ich sehe die jubelnde menge als "beiwerk" daher würde ich das bild reinstellen,
vg
werner
vg
werner
28.11.07, 20:39
Beitrag 4 von 8
Herfried, wieviele so ähnliche bilder finden sich in allen ausgaben der yellow-press ?...:-)))
Ich muß für mich vielleicht noch ergänzen, daß ich von meiner Persönlichkeitsstruktur eher zu den "korrekten" Typen gehöre (der Gegensatz dazu: "unkonventionell").
Da würde es mir einfach keine Freude bereiten, mich gerichtlich wegen irgend wo einer blödenm Sache herumzustreiten. Das wäre es mir einfach nicht wert.
Die Leute von der "Yellow-Press" haben ein schlagkräftige Rechtsabteilung im Haus, da muß sich der Fotograf keinen Kopp drum machen, ob das legal ist, was er tut oder nicht.
Bei mir als kleiner Handwerker und Gelegenheitsfotograf sieht das ein wenig anders aus..
Ich bin mir zwar einigermaßen sicher, daß ich das Foto völlig legal veröfffentlichen könnte, aber eben nicht zu einhundert Prozent!
Wie beschrieben, der Wachmann ist nicht zu erkennen, der könnte es vermutlich gar nicht beweisen, daß er der abgebildete ist. Die Leute sind klar "Beiwerk" bzw. haben sich im Sinne einer Demo oder ähnlichem dort zusammengefunden, um einem berühmten Sportler zu huldigen - die sind sicher unbedenklich.
Wenn Polizisten in der Aussübung ihres Dienstes nicht bildlich veröffentlich werden dürfen - soweit ich das vestanden habe - was gilt dann für die Fahrer bzw. die Bodygards?
Wäre eigentlich Quatsch, wenn ein Prominenter in der Öffentlichkeit nicht mehr fotografiert werden dürfte, weil er sich mit Bodygards umgibt.
Villeicht stell ich das Bild ja doch mal rein und mach die Gesichter zur Sicherheit aber erst einmal unkenntlich.
Da würde es mir einfach keine Freude bereiten, mich gerichtlich wegen irgend wo einer blödenm Sache herumzustreiten. Das wäre es mir einfach nicht wert.
Die Leute von der "Yellow-Press" haben ein schlagkräftige Rechtsabteilung im Haus, da muß sich der Fotograf keinen Kopp drum machen, ob das legal ist, was er tut oder nicht.
Bei mir als kleiner Handwerker und Gelegenheitsfotograf sieht das ein wenig anders aus..
Ich bin mir zwar einigermaßen sicher, daß ich das Foto völlig legal veröfffentlichen könnte, aber eben nicht zu einhundert Prozent!
Wie beschrieben, der Wachmann ist nicht zu erkennen, der könnte es vermutlich gar nicht beweisen, daß er der abgebildete ist. Die Leute sind klar "Beiwerk" bzw. haben sich im Sinne einer Demo oder ähnlichem dort zusammengefunden, um einem berühmten Sportler zu huldigen - die sind sicher unbedenklich.
Wenn Polizisten in der Aussübung ihres Dienstes nicht bildlich veröffentlich werden dürfen - soweit ich das vestanden habe - was gilt dann für die Fahrer bzw. die Bodygards?
Wäre eigentlich Quatsch, wenn ein Prominenter in der Öffentlichkeit nicht mehr fotografiert werden dürfte, weil er sich mit Bodygards umgibt.
Villeicht stell ich das Bild ja doch mal rein und mach die Gesichter zur Sicherheit aber erst einmal unkenntlich.
jetzt mache es nicht sooooo spannend, stell endlich dieses bild hier rein, wäre ja auch gleich ein schöner auftakt, nachdem dein profil ein wenig leer ist,
also, nur mut :-)
vg
werner
also, nur mut :-)
vg
werner
Herfried Q. schrieb:
Zitat:
OK, wenn du die harte Tour fahren willst hier mal zwei Beiträge :-)
http://www.law-blog.de/229/personen-der-zeitgeschichte/
und da dieser schon in Teilen veraltet ist, den hier auch noch lesen
http://www.law-blog.de/363/pressefreihe ... urteil-bgh
Gruß
Sören
Zitat:
OK, wenn du die harte Tour fahren willst hier mal zwei Beiträge :-)
http://www.law-blog.de/229/personen-der-zeitgeschichte/
und da dieser schon in Teilen veraltet ist, den hier auch noch lesen
http://www.law-blog.de/363/pressefreihe ... urteil-bgh
Gruß
Sören
Danke, Sören für die Links.
Ich schlaf nochmal drüber, Werner.
Ich werd' gelegentlich mal die Personenschützer unkenntlich machen, und es dann möglicherweise mal riskieren...
LG
Herfried
Ich schlaf nochmal drüber, Werner.
Ich werd' gelegentlich mal die Personenschützer unkenntlich machen, und es dann möglicherweise mal riskieren...
LG
Herfried