nicht immer gilt die MfM-Liste

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Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 1 von 1
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Hier mal ein interessanter Artikel zur Berechnung des Schadenersatzes bei Verstoß gegen das vereinbarte Nutzungsrecht. Wer sich "unter Wert" verkauft, kann auch mal deutlich weniger als nach der hier immer wieder zitierten MfM-Liste bekommen. Auch ein 100% Aufschlag bei Nichtnennung des Urhebers ist nicht immer durchsetzbar.
Hier nun der Link zum erwähnten Artikel: https://fotorecht-seiler.eu/schadensers ... erbefotos/
LG Manfred
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