Model verlangt Geld

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 16 von 29
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Zitat: Hermann Klecker 05.03.15, 17:58Zum zitierten BeitragIst das wirklich so schwer, einfach NICHTS zu schreiben, wenn man die Frage NICHT beantworten möchte?
Das fragt der Richtige!
paulharris paulharris Beitrag 17 von 29
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Ihr habt mündlich (vermute ich mal) ausgemacht, daß Du die Bilder "im Rahmen eines Kunstprojekts" veröffentlichen darfst. Das umfaßt die Einwilligung mit der Veröffentlichung zu einem ganz bestimmten Projekt. Mit der Verwertung der Bilder im Rahmen einer Überlassung an eine Firma gegen Geld hat sie sich nicht einverstanden erklärt und kann die Veröffentlichung unter Berufung auf das Recht am eigenen Bild verbieten. Dann wärst Du ggfs. gegenüber Deinem Kunden schadensersatzpflichtig, denn die müssen Kosten aufwenden, um sich andere Bilder zu beschaffen. Ergo mußt Du die 800,00 Euro zurückzahlen und für evtl. weitere entstandene Kosten (Beauftragung einer Agentur, geplatzte Termine etc.) aufkommen. Ob Deine Freundin auch einen Anspruch auf Schadensersatz / Modelgage hat, hängt vom Einzelfall ab.
Ich denke, Du fährst gut damit, die 100,00 Euro für die Einwilligung mit der Nutzung für das Firmenevent zu bezahlen.

PaulHarris
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 18 von 29
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Zitat: KK Photo 05.03.15, 18:56Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 05.03.15, 17:58Zum zitierten BeitragIst das wirklich so schwer, einfach NICHTS zu schreiben, wenn man die Frage NICHT beantworten möchte?
Das fragt der Richtige!


Du und der unreflektiert Danke-Sager werden übersehen haben, dass ich mich bereits zur Sache geäußert hatte.
Andreas Wörmann Andreas Wörmann   Beitrag 19 von 29
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Zitat: paulharris 05.03.15, 19:25Zum zitierten BeitragMit der Verwertung der Bilder im Rahmen einer Überlassung an eine Firma gegen Geld hat sie sich nicht einverstanden erklärt und kann die Veröffentlichung unter Berufung auf das Recht am eigenen Bild verbieten. Dann wärst Du ggfs. gegenüber Deinem Kunden schadensersatzpflichtig, denn die müssen Kosten aufwenden, um sich andere Bilder zu beschaffen. Ergo mußt Du die 800,00 Euro zurückzahlen und für evtl. weitere entstandene Kosten (Beauftragung einer Agentur, geplatzte Termine etc.) aufkommen.

So schätze ich die Lage auch ein! Schlimmer wird es (die Situation mal gedanklich weiter gespielt, ohne genaues zu wissen), wenn möglicherweise schon Kosten für die Erzeugung von Printmedien entstanden sind oder wenn das Bild bereits im Internet publiziert wurde und das Modell dann erst recht seinen Anspruch im nachhinein geltend machen kann. Die Kosten, die den TO dann entstehen könnten, sind weit mehr als die 800 €. Es bleibt für ihn zu hoffen, das er die Zeit genutzt hat und bereits einen Vertrag mit dem Modell in der Tasche hat.
IronyHey IronyHey Beitrag 20 von 29
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Wenn Du keinen Vertrag über Nutzungsrecht hast
dann müsstest du beweisen, dass du die Fotos dafür nutzen darfst.
Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage.

Und da sie dann das "Recht am eigenen Bild" hat -
stehst du in der schlechteren Position.
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 21 von 29
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Schon mal was von konkludentem Handeln gehört?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 22 von 29
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Zitat: Hermann Klecker 05.03.15, 21:18Zum zitierten BeitragDu und der unreflektiert Danke-Sager werden übersehen haben, dass ich mich bereits zur Sache geäußert hatte.
Och, ich bezog mich nicht explizit auf diesen Fred hier...
Marion Bers Marion Bers   Beitrag 23 von 29
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Zitat: Alice vom See 06.03.15, 17:49Zum zitierten BeitragSchon mal was von konkludentem Handeln gehört?

Ich glaube, das ist etwas anderes. Das Gegenüber muss eine Ahnung davon haben, was durch sein konkludentes Handeln geschieht; die Konklusion muss üblich und nachvollziehbar sein. Wenn ich mit meiner Fernsehkamera in der Fussgängerzone stehe, gehen die Leute davon aus, dass ich einen Fernsehbereicht drehe. Wer in die Kamera grinst und winkt, hat die (meist richtige) Konklusion getroffen, dass er möglicherweise zwei Sekunden lang in einem regionalen Fernsehbericht auftaucht. Wenn ich aber einem von denen erzähle, ich mache einen Film für ein Kunstprojekt, woraufhin er sich vor der Kamera ordentlich ins Zeug legt, hinterher schneide ich aber aus dem Material einen Werbespot, dann bekomme ich mit hoher Wahrscheinlichkeit Ärger.
Zuletzt geändert von Marion Bers am 07.03.15, 23:36, insgesamt 1-mal geändert.
TLK TLK   Beitrag 24 von 29
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Zitat: Marion Bers 07.03.15, 23:36Zum zitierten BeitragWenn ich aber einem von denen erzähle, ich mache einen Film für ein Kunstprojekt, woraufhin er sich vor der Kamera ordentlich ins Zeug legt, hinterher schneide ich aber aus dem Material einen Werbespot, dann bekomme ich mit hoher Wahrscheinlichkeit Ärger.

Und genau deswegen ist auch der TO gut bedient, wenn er nur 12,5% ans Modell zu zahlen braucht.
XYniel XYniel Beitrag 25 von 29
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Zitat: jackbremen 03.03.15, 23:15Zum zitierten BeitragIch habe vor 7 Monaten Fotos von einer guten Freundin von mir für ein Kunst Projekt genommen. Sie hat dies ausdrücklich freiwillig gemacht, jetzt hat eine Werbeagentur das Bild für 800€ geleased für ein Firmen event.
Jetzt möchte Sie ganze 100€ verlangen. Ist dies rechtens? Sie wusste das ich es veröffentlichen würde.

Vielen Dank!


nun, wenn sie dir nachweislich für ein kunstprojekt gestanden ist und du es jetzt ausserhalb des kunstprojekt vermarktest, kommen, so die dame zu einem gericht geht, erhebliche probleme (zivil wie strafrechtlich) auf dich zukommen, die weit über die 800 euro gehen. und du solltest dich nicht auf die auskünfte von uns möchtegernrechtsgelehrten verlassen, sondern einen anwalt konsultieren.
wenn du schlau bist, gibst du ihr verdammt schnell die 100 und machst entsprechenden vertrag.
BDSLucky48 BDSLucky48 Beitrag 26 von 29
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Ich bin kein Jurist, aber im Streitfalle stehen eventuell sogar Eure beiden Aussagen konträr. Bei Deinen Einnahmen wird Ihr jedes Gericht einen finanz. Anteil zusprechen. Und der könnte deutlich höher als 100 oder 200 Euro sein! Du hast versäumt einen schriftl. Vertrag zu machen. Jetzt zahlst du das Lehrgeld. Entweder freiwillig (würde ich empfehlen) und Du hast u.U. sogar eine noch andauernde Freundschaft "gerettet", eventuell auch weiterhin ein einsatzfreudiges Modell... oder Du mußt vor Gericht. Und dann wird es teurer. Gerichtskosten, Anwälte, Honorar, Streit mit der Agentur, die dann auf Dich losgehen könnte und u.U. einen Kunden verliert... Sei clever und einige Dich mit dem Model.
Grüße: Bernd
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 27 von 29
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Zitat: BDSLucky48 22.03.15, 23:11Zum zitierten BeitragBei Deinen Einnahmen wird Ihr jedes Gericht einen finanz. Anteil zusprechen.

Auf welcher Grundlage würde jedes Gericht das machen?
Wo ist da insbesondere der Zusammenhang mit den Einnahmen?
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 28 von 29
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Wenn es ums Geld geht, dann hört jede Freundschaft auf...
paulharris paulharris Beitrag 29 von 29
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Nun ja, ich bin Jurist. Wenn auch Strafrechtler.
Der Ansatz ist nicht, daß dem Modell ein Teil der Einnahmen zugesprochen werden sondern daß die Einwilligung zur Veröffentlichung für ein Kunstprojekt erteilt wurde und nicht für eine Nutzung durch eine Firma. Die Nutzungsgenehmigung für ein bestimmtes Projekt und der Verkauf des Bildes sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe. Um ein krasses Beispiel zu erwähnen: Ein Aktfoto wird für ein Kunstprojekt gemacht, dann ist das Modell vermutlich nicht damit einverstanden, als Mädchen von Seite 3 in der Bildzeitung zu erscheinen oder auf dem Cover von "Shades of Grey Teil 2". Sie kann also verlangen, daß die kommerzielle Nutzung nicht erfolgt, was für den Verkäufer des Bildes erhebliche Folgekosten nach sich ziehen kann.
Eine Einigung wäre deshalb angeraten.

PaulHarris
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