05.03.15, 18:56
Beitrag 16 von 29
Ihr habt mündlich (vermute ich mal) ausgemacht, daß Du die Bilder "im Rahmen eines Kunstprojekts" veröffentlichen darfst. Das umfaßt die Einwilligung mit der Veröffentlichung zu einem ganz bestimmten Projekt. Mit der Verwertung der Bilder im Rahmen einer Überlassung an eine Firma gegen Geld hat sie sich nicht einverstanden erklärt und kann die Veröffentlichung unter Berufung auf das Recht am eigenen Bild verbieten. Dann wärst Du ggfs. gegenüber Deinem Kunden schadensersatzpflichtig, denn die müssen Kosten aufwenden, um sich andere Bilder zu beschaffen. Ergo mußt Du die 800,00 Euro zurückzahlen und für evtl. weitere entstandene Kosten (Beauftragung einer Agentur, geplatzte Termine etc.) aufkommen. Ob Deine Freundin auch einen Anspruch auf Schadensersatz / Modelgage hat, hängt vom Einzelfall ab.
Ich denke, Du fährst gut damit, die 100,00 Euro für die Einwilligung mit der Nutzung für das Firmenevent zu bezahlen.
PaulHarris
Ich denke, Du fährst gut damit, die 100,00 Euro für die Einwilligung mit der Nutzung für das Firmenevent zu bezahlen.
PaulHarris
Zitat: KK Photo 05.03.15, 18:56Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 05.03.15, 17:58Zum zitierten Beitrag
Das fragt der Richtige!
Du und der unreflektiert Danke-Sager werden übersehen haben, dass ich mich bereits zur Sache geäußert hatte.
Das fragt der Richtige!
Du und der unreflektiert Danke-Sager werden übersehen haben, dass ich mich bereits zur Sache geäußert hatte.
Zitat: paulharris 05.03.15, 19:25Zum zitierten Beitrag
So schätze ich die Lage auch ein! Schlimmer wird es (die Situation mal gedanklich weiter gespielt, ohne genaues zu wissen), wenn möglicherweise schon Kosten für die Erzeugung von Printmedien entstanden sind oder wenn das Bild bereits im Internet publiziert wurde und das Modell dann erst recht seinen Anspruch im nachhinein geltend machen kann. Die Kosten, die den TO dann entstehen könnten, sind weit mehr als die 800 €. Es bleibt für ihn zu hoffen, das er die Zeit genutzt hat und bereits einen Vertrag mit dem Modell in der Tasche hat.
So schätze ich die Lage auch ein! Schlimmer wird es (die Situation mal gedanklich weiter gespielt, ohne genaues zu wissen), wenn möglicherweise schon Kosten für die Erzeugung von Printmedien entstanden sind oder wenn das Bild bereits im Internet publiziert wurde und das Modell dann erst recht seinen Anspruch im nachhinein geltend machen kann. Die Kosten, die den TO dann entstehen könnten, sind weit mehr als die 800 €. Es bleibt für ihn zu hoffen, das er die Zeit genutzt hat und bereits einen Vertrag mit dem Modell in der Tasche hat.
Wenn Du keinen Vertrag über Nutzungsrecht hast
dann müsstest du beweisen, dass du die Fotos dafür nutzen darfst.
Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage.
Und da sie dann das "Recht am eigenen Bild" hat -
stehst du in der schlechteren Position.
dann müsstest du beweisen, dass du die Fotos dafür nutzen darfst.
Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage.
Und da sie dann das "Recht am eigenen Bild" hat -
stehst du in der schlechteren Position.
Schon mal was von konkludentem Handeln gehört?
06.03.15, 18:31
Beitrag 22 von 29
Zitat: Hermann Klecker 05.03.15, 21:18Zum zitierten Beitrag
Och, ich bezog mich nicht explizit auf diesen Fred hier...
Och, ich bezog mich nicht explizit auf diesen Fred hier...
Zitat: Alice vom See 06.03.15, 17:49Zum zitierten Beitrag
Ich glaube, das ist etwas anderes. Das Gegenüber muss eine Ahnung davon haben, was durch sein konkludentes Handeln geschieht; die Konklusion muss üblich und nachvollziehbar sein. Wenn ich mit meiner Fernsehkamera in der Fussgängerzone stehe, gehen die Leute davon aus, dass ich einen Fernsehbereicht drehe. Wer in die Kamera grinst und winkt, hat die (meist richtige) Konklusion getroffen, dass er möglicherweise zwei Sekunden lang in einem regionalen Fernsehbericht auftaucht. Wenn ich aber einem von denen erzähle, ich mache einen Film für ein Kunstprojekt, woraufhin er sich vor der Kamera ordentlich ins Zeug legt, hinterher schneide ich aber aus dem Material einen Werbespot, dann bekomme ich mit hoher Wahrscheinlichkeit Ärger. Zuletzt geändert von Marion Bers am 07.03.15, 23:36, insgesamt 1-mal geändert.
Ich glaube, das ist etwas anderes. Das Gegenüber muss eine Ahnung davon haben, was durch sein konkludentes Handeln geschieht; die Konklusion muss üblich und nachvollziehbar sein. Wenn ich mit meiner Fernsehkamera in der Fussgängerzone stehe, gehen die Leute davon aus, dass ich einen Fernsehbereicht drehe. Wer in die Kamera grinst und winkt, hat die (meist richtige) Konklusion getroffen, dass er möglicherweise zwei Sekunden lang in einem regionalen Fernsehbericht auftaucht. Wenn ich aber einem von denen erzähle, ich mache einen Film für ein Kunstprojekt, woraufhin er sich vor der Kamera ordentlich ins Zeug legt, hinterher schneide ich aber aus dem Material einen Werbespot, dann bekomme ich mit hoher Wahrscheinlichkeit Ärger. Zuletzt geändert von Marion Bers am 07.03.15, 23:36, insgesamt 1-mal geändert.
Zitat: Marion Bers 07.03.15, 23:36Zum zitierten Beitrag
Und genau deswegen ist auch der TO gut bedient, wenn er nur 12,5% ans Modell zu zahlen braucht.
Und genau deswegen ist auch der TO gut bedient, wenn er nur 12,5% ans Modell zu zahlen braucht.
Zitat: jackbremen 03.03.15, 23:15Zum zitierten Beitrag
nun, wenn sie dir nachweislich für ein kunstprojekt gestanden ist und du es jetzt ausserhalb des kunstprojekt vermarktest, kommen, so die dame zu einem gericht geht, erhebliche probleme (zivil wie strafrechtlich) auf dich zukommen, die weit über die 800 euro gehen. und du solltest dich nicht auf die auskünfte von uns möchtegernrechtsgelehrten verlassen, sondern einen anwalt konsultieren.
wenn du schlau bist, gibst du ihr verdammt schnell die 100 und machst entsprechenden vertrag.
nun, wenn sie dir nachweislich für ein kunstprojekt gestanden ist und du es jetzt ausserhalb des kunstprojekt vermarktest, kommen, so die dame zu einem gericht geht, erhebliche probleme (zivil wie strafrechtlich) auf dich zukommen, die weit über die 800 euro gehen. und du solltest dich nicht auf die auskünfte von uns möchtegernrechtsgelehrten verlassen, sondern einen anwalt konsultieren.
wenn du schlau bist, gibst du ihr verdammt schnell die 100 und machst entsprechenden vertrag.
Ich bin kein Jurist, aber im Streitfalle stehen eventuell sogar Eure beiden Aussagen konträr. Bei Deinen Einnahmen wird Ihr jedes Gericht einen finanz. Anteil zusprechen. Und der könnte deutlich höher als 100 oder 200 Euro sein! Du hast versäumt einen schriftl. Vertrag zu machen. Jetzt zahlst du das Lehrgeld. Entweder freiwillig (würde ich empfehlen) und Du hast u.U. sogar eine noch andauernde Freundschaft "gerettet", eventuell auch weiterhin ein einsatzfreudiges Modell... oder Du mußt vor Gericht. Und dann wird es teurer. Gerichtskosten, Anwälte, Honorar, Streit mit der Agentur, die dann auf Dich losgehen könnte und u.U. einen Kunden verliert... Sei clever und einige Dich mit dem Model.
Grüße: Bernd
Grüße: Bernd
Zitat: BDSLucky48 22.03.15, 23:11Zum zitierten Beitrag
Auf welcher Grundlage würde jedes Gericht das machen?
Wo ist da insbesondere der Zusammenhang mit den Einnahmen?
Auf welcher Grundlage würde jedes Gericht das machen?
Wo ist da insbesondere der Zusammenhang mit den Einnahmen?
Wenn es ums Geld geht, dann hört jede Freundschaft auf...
Nun ja, ich bin Jurist. Wenn auch Strafrechtler.
Der Ansatz ist nicht, daß dem Modell ein Teil der Einnahmen zugesprochen werden sondern daß die Einwilligung zur Veröffentlichung für ein Kunstprojekt erteilt wurde und nicht für eine Nutzung durch eine Firma. Die Nutzungsgenehmigung für ein bestimmtes Projekt und der Verkauf des Bildes sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe. Um ein krasses Beispiel zu erwähnen: Ein Aktfoto wird für ein Kunstprojekt gemacht, dann ist das Modell vermutlich nicht damit einverstanden, als Mädchen von Seite 3 in der Bildzeitung zu erscheinen oder auf dem Cover von "Shades of Grey Teil 2". Sie kann also verlangen, daß die kommerzielle Nutzung nicht erfolgt, was für den Verkäufer des Bildes erhebliche Folgekosten nach sich ziehen kann.
Eine Einigung wäre deshalb angeraten.
PaulHarris
Der Ansatz ist nicht, daß dem Modell ein Teil der Einnahmen zugesprochen werden sondern daß die Einwilligung zur Veröffentlichung für ein Kunstprojekt erteilt wurde und nicht für eine Nutzung durch eine Firma. Die Nutzungsgenehmigung für ein bestimmtes Projekt und der Verkauf des Bildes sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe. Um ein krasses Beispiel zu erwähnen: Ein Aktfoto wird für ein Kunstprojekt gemacht, dann ist das Modell vermutlich nicht damit einverstanden, als Mädchen von Seite 3 in der Bildzeitung zu erscheinen oder auf dem Cover von "Shades of Grey Teil 2". Sie kann also verlangen, daß die kommerzielle Nutzung nicht erfolgt, was für den Verkäufer des Bildes erhebliche Folgekosten nach sich ziehen kann.
Eine Einigung wäre deshalb angeraten.
PaulHarris