Mobiler Werbestand in der Öffentlichkeit

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stonyphoto stonyphoto Beitrag 1 von 7
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Hallo zusammen,

ich habe mich ein wenig durch das Netz gestöbert, in Bezug auf ein kleines Vorhaben.
Da ich leider nicht direkt auf einen Lösungsansatz gekommen bin, dachte ich eventuell mal mein Anliegen im Forum ausdiskutieren zu lassen.

Ich bin Nebenberuflich mit Fotodesign unterwegs.
Nun habe ich das Vorhaben einen kleinen Stand (Tisch + Stuhl + Werbemaßnahmen) an einem Marktplatz oder einer öffentlichen Gasse (Altstadt o. ä.) aufzustellen, um in der Öffentlichkeit auf mich aufmerksam zu machen.

Meine Frage ist, muss ich hierfür von irgendeiner Partei die Einverständnis bzw. Genehmigung einholen, um mich auf die Art und Weise in der Öffentlichkeit zu präsentieren? Gibt es sonst noch etwas was ich zu beachten habe? Wenn ich kontrolliert werden sollte, weil es irgendjemanden nicht passen sollte, dass ich mich in der Öffentlichkeit präsentiere - Was muss ich dabei beachten?

Bin euch über eventuelle eigene Erfahrungsberichte und Alle Infos sehr dankbar.

Viele Grüße,
Stanislav
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 7
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Zitat: stonyphoto 15.04.16, 13:48Zum zitierten BeitragIch bin Nebenberuflich mit Fotodesign unterwegs.
Nun habe ich das Vorhaben einen kleinen Stand (Tisch + Stuhl + Werbemaßnahmen) an einem Marktplatz oder einer öffentlichen Gasse (Altstadt o. ä.) aufzustellen, um in der Öffentlichkeit auf mich aufmerksam zu machen.


das ist eine Sondernutzung, wozu du die Erlaubnis einholen musst.
Bei der Gemeinde anrufen, fragen, wer genau zuständig ist, hingehen.
xxx xxx Beitrag 3 von 7
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Willkommen in der Fotocommunity!

LG Falko
Walter Ehls Walter Ehls Beitrag 4 von 7
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Hallo,

Ich denke, dass du für dein Vorhaben (Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen?) eine Reisegewerbekarte benötigst. Das ist in der Gewerbeordnung - Titel III - §55 geregelt.

http://dejure.org/gesetze/GewO/55.html

Ob du tatsächlich mit deiner Sache darunter fällst, ist auf dem örtlichen Gewerbeamt zu erfahren - auch ob du ein sogenanntes Umsatzsteuerheft, das vom zuständigen Finanzamt ausgestellt wird, mitführen mußt. Beantragen kannst du dieses Reisegewerbe bei dem Gewerbeamt, wo du deinen Wohnsitz hast. Die Gebühr für so eine Reisegewerbekarte ist aber in der Regel höher, als wenn du ein "normalen Gewerbeschein" beantragst.

Einfach irgendwo hinstellen ist nicht. Es gibt aber z.B. in Fußgängerzonen sogenannte "Stadtplätze" die angemietet werden können. Das ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Oftmals haben ortsansäßige Geschäfte die Flächen vor ihren Läden angemietet und Ärger wäre vorprogrammiert, wenn du dich einfach irgendwo hinstellst oder deren Schaufenster mit deinem Stand zustellst. Manche Läden vermieten aber auch diese Flächen unter. Nachfragen. Es ist auch möglich seinen Stand auf Märkte oder Messen aufzustellen. Dort beim jeweiligen Veranstalter, das kann ein gewerblicher Veranstalter oder auch eine Stadt sein (z.b. bei Wochenmärkten) erkundigen wie und wann die Plätze verteilt werden und was an Standgebühren erhoben wird.
Stefan Jens Fotografie Stefan Jens Fotografie   Beitrag 5 von 7
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Was du vorhast läuft unter der Überschrift "Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes". Für Berlin würdest du hierfür keine Erlaubnis erhalten. Sonst würden an allen attraktiven Plätzen Leute stehen,die für ihr Gewerbe Kunden gewinnen wollen.
Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass sowas in anderen Gemeinden möglich ist. Ich würde dir eher die legale und übliche Form der Werbung empfehlen: In Magazinen werben, deine Karten und Flyer in Gaststätten oder Geschäften auslegen (mit deren Genehmigung) oder Werbeflächen in der Stadt mieten.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 7
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Zitat: Stefan Jens Fotografie 17.04.16, 21:27Zum zitierten BeitragIch kann mir auch nur schwer vorstellen, dass sowas in anderen Gemeinden möglich ist.

Eben, weil wir nicht wissen, wie das in den einzelnen Gemeinden geregelt ist, soll er halt den Verantwortlichen erfragen und diesen dann ansprechen.
Walter Ehls Walter Ehls Beitrag 7 von 7
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Zitat: Stefan Jens Fotografie 17.04.16, 21:27Zum zitierten BeitragWas du vorhast läuft unter der Überschrift "Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes".

Falsch - um eine "Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes" würde es gehen, wenn er vor hätte in irgend einer Straße einen Karnvalsumzug, ein Straßenrennen, eine Parade oder ähnliches dort zu veranstalten. Was er vor hat läuft unter dem sogenannten "ambulanten Handel" auch wenn er nur mit einem Werbestand unterwegs ist, bei dem nichts direkt an Waren verkauft wird, sondern es um das einholen von Aufträgen (welcher Art auch immer) geht.

Was richtig ist, das er sich nicht einfach irgendwo hinstellen kann. Wenn aber die Voraussetzungen gegeben sind ist es ohne weiteres möglich. Was soll daran dann illegal sein (immer vorausgesetzt alle Genehmigungen sind vorhanden) sich auf einer Marktveranstaltung, Messe oder öffentlichen Platz (den man anmieten kann) - hinzustellen?

Das er seinen Stand nicht einfach unter dem Brandenburger Tor aufbauen kann ist ja wohl logisch. Er kann seinen Stand auch nicht ungefragt in irgend einer frequentierten Gasse hinstellen. Eben so wenig kann er sich auch nicht einfach auf einen Marktplatz stellen, wenn an dem Tag z.b kein Wochenmarkt statt findet. Er ist hier, neben der Gewerbeerlaubnis (s.o "Reisegewerbekarte") an den Veranstaltungstermin (z.b. "jeden Dienstag und Freitag) und der Zusage und Einteilung der Stadt über den jeweilig eingesetzten Marktmeister gebunden.

Richtig ist auch, dass eine Stadt (bei öffentlichen Plätzen wie z.b. Wochenmärkte oder Stadtplätze) bestimmt was angeboten werden darf, wo und wann das möglich ist. Gewerbliche Veranstalter bestimmen das auf ihrem Gelände (z.B. Flohmarkt - Messen usw.) Für Veranstaltungen (Ort, Termine und Veranstalteradressen) gibt es diverse Kalender, wo er sich diesbezüglich informieren kann. Bei Stadtplätzen, zb. in Fußgängerzonen, muß er immer bei der jeweiligen Stadt anfragen.
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