Luft-Fotografie /Quadcopter"Drohne" jemand Erfahrung?!

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logen35 logen35 Beitrag 1 von 34
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Hallo Leute, es handelt sich um folgendes.
Ich betreibe das Fotografieren Gewerblich.
Also Hobby betreibe ich ab und an das Fliegen mit diversen Fluggeräten wie Flugzeug, Helicopter und jetzt neuerdings habe ich eine Phantom Drohne mit Camera bekommen. Bin überrascht über die tollen Flugeibenschaften und die echt tollen Bilder. Will hier weniger über die Technik und das Fliegen reden sondern eher über eine Gewerbliche Nutzung.
Neben Versicherung, Genehmigung für Gewerbeliche Nutzung von der Luftüberwachung und Rechtliche Dinge von wegen über Privat und Flughöhe wollt ich mal fragen ob jemand noch ein Paar hilfreiche Tips und Hinweise ausser die üblichen dinge für dummies für micht hat.
Für Tips und Hinweise wäre ich dankbar!
xxx xxx Beitrag 2 von 34
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In dem Bereich, in dem ich arbeite, wurde überlegt auch auf diese Technik zurückzugreifen. Diese sollte in erster Linie Aufgaben der "Fernerkundung" wahrnehmen.
Die Daten würden natürlich auch letztlich kommerziell genutzt.
Aufgrund der starken Einschränkung was die kommerzielle Nutzung dieser Daten angeht, was uns da der Gesetzgeber auferlegt hat, kann die Technik bei uns nicht zum Einsatz.

LG Falko
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 34
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Im Web gibts ja einige von diesen üblichen Dingen für Dummies.
Wenn Du Dir die ansiehst, dann ist dabei sehr viel verwerbares dabei.

Für genaueres solltest Du selbst auch konkreter werden.
Was z.B. verstehst Du unter gewerblicher Nutzung?
Gewerblich könnte ja auch eine archäologische Nutzung sein oder eine vermessungstechnische. Beides wäre, wenn keine Veröffentlichung stattfindet, deutlich unkritisch.

Also worum geht es? Suchst Du Steinzeitsiedlungen oder möchtest Du einen Luftbildkalender herausgeben?
Was genau wird fotografiert?
Sind ggf. Personen im Bild?
Aus welcher Höhe wird fotografiert und mit welchem Bildwinkel? Bzw. wie groß ist die in einem Bild dargestellte Fläche so in etwa?
logen35 logen35 Beitrag 4 von 34
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Ok, also ich fotografiere zu 90% für Privatkunden. Ich gebe mal ein beispiel! Bauer XY hat einen schönen Bio Hof mit glücklichen Kühen und Hühner. Er möchte für seine Homepage ein Überflug-Video von seinen Weiden mit den Kühen und ein paar Fotos von seiner Biogasanlage. Oder... Normale Luftaufnahmen von oben, oder 45grad von Hotels, Häuser für Immobilienmarkt oder Privat... die hohe liegt max. Bei 100Meter und die Bilder sind einzig und allein für den Kunden der den Auftrag gibt.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 34
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Zitat: logen35 05.11.14, 00:11Zum zitierten BeitragOk, also ich fotografiere zu 90% für Privatkunden. Ich gebe mal ein beispiel! Bauer XY hat einen schönen Bio Hof mit glücklichen Kühen und Hühner. Er möchte für seine Homepage ein Überflug-Video von seinen Weiden mit den Kühen und ein paar Fotos von seiner Biogasanlage. Oder... Normale Luftaufnahmen von oben, oder 45grad von Hotels, Häuser für Immobilienmarkt oder Privat... die hohe liegt max. Bei 100Meter und die Bilder sind einzig und allein für den Kunden der den Auftrag gibt.

Und welches Problem erwartest Du dabei?
Also sofern Dich der Eigentümer beauftragt, hast Du eher weniger Risiken. Falls ein Mieter oder Pächter eine Rolle spielt, dann gilt eher dessen Einverständnis als das des Eigentümers.

Bleibt das Risiko von Nachbargrundstücken. Vermeide die oder lass Dir das von den Nachbarn auch erlauben. Das gilt insbesondere dann, wenn Du Menschen in privaten Bereichen (z.B. durch Hecken oder Mauern sichtgeschützter Garten) mit abbildest. Da drohen Konflikte mit dem Strafgesetzbuch schon dann, wenn die Aufnahme entsteht.

Dann wären da noch die Architekten bzw. Inhaber von Urheberrechten. Wenn es da jemals Urheberrechte gab (Schöpfungshöhe), und sei es "nur" an der Gestaltung eines Gartens, die immer noch bestehen (Sterbedatum), dann solltest Du vor einer Veröffentlichung auch deren Einverständnis einholen.
Jedenfalls wirst Du Dich aus der Luft nicht auf die Panoramafreiheit berufen können. Auch dann nicht, wenn die Drohen über öffentlichem Grund schwebt.

Wobei, ob Du diese Erlaubnis brauchst oder Dein Auftraggeber, richtet sich danach, wer von Euch die Fotos/Videos tatsächlich veröffentlicht.
logen35 logen35 Beitrag 6 von 34
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Zitat: Hermann Klecker 05.11.14, 01:03Zum zitierten BeitragZitat: logen35 05.11.14, 00:11Zum zitierten BeitragOk, also ich fotografiere zu 90% für Privatkunden. Ich gebe mal ein beispiel! Bauer XY hat einen schönen Bio Hof mit glücklichen Kühen und Hühner. Er möchte für seine Homepage ein Überflug-Video von seinen Weiden mit den Kühen und ein paar Fotos von seiner Biogasanlage. Oder... Normale Luftaufnahmen von oben, oder 45grad von Hotels, Häuser für Immobilienmarkt oder Privat... die hohe liegt max. Bei 100Meter und die Bilder sind einzig und allein für den Kunden der den Auftrag gibt.

Und welches Problem erwartest Du dabei?
Also sofern Dich der Eigentümer beauftragt, hast Du eher weniger Risiken. Falls ein Mieter oder Pächter eine Rolle spielt, dann gilt eher dessen Einverständnis als das des Eigentümers.

Bleibt das Risiko von Nachbargrundstücken. Vermeide die oder lass Dir das von den Nachbarn auch erlauben. Das gilt insbesondere dann, wenn Du Menschen in privaten Bereichen (z.B. durch Hecken oder Mauern sichtgeschützter Garten) mit abbildest. Da drohen Konflikte mit dem Strafgesetzbuch schon dann, wenn die Aufnahme entsteht.

Dann wären da noch die Architekten bzw. Inhaber von Urheberrechten. Wenn es da jemals Urheberrechte gab (Schöpfungshöhe), und sei es "nur" an der Gestaltung eines Gartens, die immer noch bestehen (Sterbedatum), dann solltest Du vor einer Veröffentlichung auch deren Einverständnis einholen.
Jedenfalls wirst Du Dich aus der Luft nicht auf die Panoramafreiheit berufen können. Auch dann nicht, wenn die Drohen über öffentlichem Grund schwebt.

Wobei, ob Du diese Erlaubnis brauchst oder Dein Auftraggeber, richtet sich danach, wer von Euch die Fotos/Videos tatsächlich veröffentlicht.
...genau diese Problematik meine ich. Im Grunde denke ich dass man mit der Gewerblichen-Genehmigung für 1Jahr 150€ und einer Versicherung ca.40€ gut bedient ist und der Rest einfach nach gesundem Menschenverstand zu sehen. Wenn über oder neben meinem Grund eine Drohne kreisen würde dann würde ich auch nicht wollen dass man mich aus der Luft filmt!!! hier mal ein Bildauszug aus meiner GoPro die ich zu Testzwecke drunter geschraubt hatte. Alles ohne Gimble also in Sachen schärfe geht da noch einiges mehr eventuell noch eine bessere Cam!!! die Höhe der Drohne liegt hier bei ca.100 Meter. http://www.fotocommunity.de/pc/pc/display/34979742
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 34
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Ich weiß jetzt nicht, ob dir damit weitergeholfen ist, aber in der IP-Rechtsberater Heft vom Januar 2014 erschien ein Artikel von Robert Golz zum Thema "Drohnen-auch ein zivilrechtliches Bedrohungsszenario". Hier aus dem Inhalt:

Der Verfasser bietet vorliegend eine Übersicht über den Rechtsrahmen für Luftaufnahmen, die mit so genannten Drohnen, d.h. mit unbenannten, ferngesteuerten Fluggeräten, angefertigt werden. Dabei unterscheidet er insbesondere zwischen der Bildanfertigung von Gebäuden und Grundstücken sowie anderen Objekten und dem Fotografieren von Menschen. Insoweit steht die persönlichkeitsrechtliche Bewertung im Mittelpunkt der Betrachtungen. Der Autor diskutiert dort beispielsweise die Zuordnung von Grundstücken zur Privatsphäre oder die Möglichkeit einwilligungsfreie Abbildungen von Personen zu fertigen. Ein weiterer wesentlicher Teil des Aufsatzes befasst sich mit datenschutzrechtlichen Aspekten. Hier beleuchtet er unter anderem das Verhältnis von KunstUrhG und BDSG oder die Relevanz des § 6b BDSG zur Videoüberwachung. Daneben geht der Urheber des Beitrages in Kürze auf die denkbaren Urheberrechtsschranken ein. Er rundet seinen Aufsatz mit einer Einführung in die Thematik sowie Hinweisen für die Praxis ab. Abschließend wird noch ein kurzer Blick auf zukünftige Problemstellungen geworfen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 34
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Setz dich mal mit Herrn Vollmer in Verbindung. Er macht dies schon seit längerem gewerblich und dürfte deine Fragen beantworten können.
http://www.ftv-studios.de/kontakt.html

Hier ein Zeitungsbericht über das Studio:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 36185.html
logen35 logen35 Beitrag 9 von 34
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Zitat: Walter K. Schebesta 05.11.14, 13:09Zum zitierten BeitragSetz dich mal mit Herrn Vollmer in Verbindung. Er macht dies schon seit längerem gewerblich und dürfte deine Fragen beantworten können.
http://www.ftv-studios.de/kontakt.html

Hier ein Zeitungsbericht über das Studio:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 36185.html
Toll!!! Danke. Genau so habe ich mir das vorgestellt. Die neuen Camera-Gimbles ermöglichen eine absolut verwacklungsfrei und saubere Bildqualität...noch sauberer als auf den Videos von ftv zu sehen. Ich find diese Videos Klasse und habe auch schon Anfragen ob ich sowas machen Könnte. Vielen dank auch an die Anderen für Tips und Info.
nilsholger nilsholger Beitrag 10 von 34
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Guten Tag!

Ich bin zwar nicht gewerblich tätig, habe aber auch schon einige Aufnahmen mithilfe einer Drohne gemacht. Und zwar habe ich von meinem Cousin zum Geburtstag die Bebop Drone bekommen, die macht echt geniale Aufnahmen. Unter http://bebopdrone.net/ kannst du dich bei Bedarf ein bisschen über das Gerät informieren.

Mfg
Flunra Flunra Beitrag 11 von 34
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Bitte nicht vergessen, dass es neben der Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten gleichfalls auch um die "Verletzung" des Luftraumes geht.


Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 1 Absatz 1:
"Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird."
§ 1 Absatz 2 Satz 3:
"Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)."

Da Du dieses Luftsfahrzeug nicht nur hobbymäßig betreibst, hast Du die Regelungen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und des LuftVG zu beachten.
Am besten wendest Du Dich hier vertrauenvoll an die Luftfahrtbehörden Deines Bundeslandes.
Die einzelnen Bundesländer legen die Regelungen unterschiedlich aus, so dass hier keine generellen Informationen gegeben werden können.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 12 von 34
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Zitat: Flunra 04.08.15, 02:16Zum zitierten BeitragBitte nicht vergessen, dass es neben der Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten gleichfalls auch um die "Verletzung" des Luftraumes geht.


Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 1 Absatz 1:
"Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird."
§ 1 Absatz 2 Satz 3:
"Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)."

Da Du dieses Luftsfahrzeug nicht nur hobbymäßig betreibst, hast Du die Regelungen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und des LuftVG zu beachten.
Am besten wendest Du Dich hier vertrauenvoll an die Luftfahrtbehörden Deines Bundeslandes.
Die einzelnen Bundesländer legen die Regelungen unterschiedlich aus, so dass hier keine generellen Informationen gegeben werden können.


Oehm, Du hast schoon gelesen, dass er eine Genehmigung von der "Luftüberwachung" hat bzw. holen will?

Er meint vermutlich das Luftfahrt-Bundesamt und mit dieser Genehmigung ist diesbezüglich alles geregelt. Da steht dann auch, wo er fliegen darf, wann er fliegen darf, wie hoch er fliegen darf usw. Mit dieser Genehmigung muss er sich an gar nix niemanden mehr wenden.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 13 von 34
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Ich bin da jetzt kein Experte, aber ich meine, das Luftfahrtbundesamt sei da nicht zuständig.

Wir lassen Autos ja auch nicht beim Kraftfahrtbundesamt zu oder kaufen beim Eisenbahnbundesamt unsere Fahrkarten.
xxx xxx Beitrag 14 von 34
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Das BMVI hat dafür auch ein passende Infoschrift zum Download:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publik ... verview=js
Dort stehen auch die Zuständigkeiten, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

LG Falko
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 15 von 34
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Zitat: Hermann Klecker 09.08.15, 13:34Zum zitierten BeitragIch bin da jetzt kein Experte, aber ich meine, das Luftfahrtbundesamt sei da nicht zuständig.

Stimmt, Du bist kein Experte. :)

Für das gewerbliche Fliegen hingegen ist eine Aufstiegsgenehmigung immer Pflicht, die vom Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird.

http://www.drohnen.de/vorschriften-gene ... ticoptern/

Da wir eine gewerbliche Aufstiegsgenehmigung haben in der Studiogemeinschaft, kann ich diese Aussage auch aus der Praxis bestätigen.
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