Ist Microsoft der wahre Lizenzträger aller jpeg Bilder?

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Christopher1985 Christopher1985 Beitrag 1 von 10
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Hallo liebe Leuts,
ich hab da mal ne interessante Frage an euch klugen Köpfe:
Da Microsoft ja Lizenzinhaber des jpeg-Format ist, heisst das nicht auch gleichzeitig, dass Microsoft "theoretisch" auch Lizenzinhaber aller jpeg Bilder ist, egal was drauf ist? Ich meine, wenn Microsoft - auch wenn es sich bescheuert anhört - seine Lizenz für das verwenden von jpeg niemanden mehr überlässt, sind dann nicht auch alle Lizenzen und eigene Rechte am Bildniss ungültig?

Irgendwie kam mir das gerade in den Sinn, den ein Dozent sagte etwas derartiges damals zu mir.

Ist da was dran?!
xxx xxx xxx xxx Beitrag 2 von 10
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Christopher1985 schrieb:

Zitat:Irgendwie kam mir das gerade in den Sinn, den ein Dozent sagte
etwas derartiges damals zu mir.


war er da nüchtern als er das sagte? :-)
jpeg steht für "Joint Photographic Expert Group" und dazu gehören iso und itu-t (ccitt) und microsoft hat damit nix zu tun.
microsoft arbeitet seit mehreren jahren an einem nachfolgeformat und will das über die betriebssysteme vermarkten. aber bill gates will viel, wenn der tag lang ist ;-)
Christopher1985 Christopher1985 Beitrag 3 von 10
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Asooo, ja Mensch, da kann man mal sehen, was die zu gut bezahlten Lehrkräfte an privaten Instituten so alles zu Tage bringen, wenn die Nacht wohl zu lang war - oder halt auch zu schlecht bezahlten :)
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 4 von 10
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Christopher,
das ist halt der kleine abre feine Unterschied zwischen Lehr- und Leerkräften.

lg

ralf
Christopher1985 Christopher1985 Beitrag 5 von 10
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Ja, kein Zweifel mehr, da ich da auch nicht sonderlich erfolgreich war kann es sich nur um die eine Spezies gehandelt haben - oder Ich bin intellektueller Schrott :P
C. Veith C. Veith Beitrag 6 von 10
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Zitat:> microsoft arbeitet seit mehreren jahren an einem nachfolgeformat und will das über die betriebssysteme vermarkten.


Das hat Microsoft jetzt ja geschafft. das HD Photo Format von MS ist zum offiziellen JPEG XR geworden. Allerdings Lizenzkostenfrei.



Nachricht bearbeitet (19:48h)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 7 von 10
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Mal abgesehen davon, daß Microsoft wohl keine besonderen Rechte an JPEG hat, ...


Stell Dir vor, eine Person A hätte ein gültiges Patent auf den Pinsel.
Dann dürfte niemand Pinsel herstellen ohne eine Verinbarung und vermutlich Bezahlung zu leisten an A.

Aber wären deshalb alle mit Pinseln gemalte Gemälde geistiges Eigentum von A?



Also ich finde, wenn ich mit einer patentgeschützten Bohrmaschine ein Loch bohre, dann ist und bleibt es mein Loch.


Gruß
Hermann
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 8 von 10
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Hermann Klecker schrieb:

Zitat:Also ich finde, wenn ich mit einer patentgeschützten
Bohrmaschine ein Loch bohre, dann ist und bleibt es mein Loch.


Mach es Dir mal nicht zu einfach. Was Du findest, ist völlig irrelevant, entscheidend ist, was in der Lizenzvereinbarungen steht, die Du mit dem Öffnen der Verpackung anerkannt hast.

Sicher sind solche Lizenzvereinbarungen bei alltäglichen Gebrauchsgegenständen zur Zeit noch nicht üblich.

Man kann sogar ein Musikinstrument kaufen und kommerziell nutzen, ohne den Instrumentenbauer am Gewinn zu beteiligen. Wenn ich aber Geigen bauen könnte, die nach allgemeiner Auffassung noch besser sind als die von Stradivari, dann würde ich mir durchaus überlegen, ob nicht eine für mich vorteilhaftere Regelung durchsetzbar wäre.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 9 von 10
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Der TIEGER schrieb:

Zitat:Hermann Klecker schrieb:

Zitat:Also ich finde, wenn ich mit einer patentgeschützten
Bohrmaschine ein Loch bohre, dann ist und bleibt es mein

Loch.

Mach es Dir mal nicht zu einfach. Was Du findest, ist völlig
irrelevant, entscheidend ist, was in der Lizenzvereinbarungen
steht, die Du mit dem Öffnen der Verpackung anerkannt hast.

Sicher sind solche Lizenzvereinbarungen bei alltäglichen
Gebrauchsgegenständen zur Zeit noch nicht üblich.

Man kann sogar ein Musikinstrument kaufen und kommerziell
nutzen, ohne den Instrumentenbauer am Gewinn zu beteiligen.
Wenn ich aber Geigen bauen könnte, die nach allgemeiner
Auffassung noch besser sind als die von Stradivari, dann würde
ich mir durchaus überlegen, ob nicht eine für mich
vorteilhaftere Regelung durchsetzbar wäre.



Viel Vergnügen beim Durchsetzen.

Lizenzgeber für Software sind bereits an einfacheren Sachen gescheitert, wie Endverbrauchern (!) gegenüber vorzuschreiben, die Lizenzen nicht (gebraucht) weiter verkaufen zu dürfen.

Man stelle sich vor, Microsoft wolle Rechte geltend machen, an allem, was mit Windows oder Office erzeugt wurde.

Klar wird es windige Geschäftsleute geben, die so etwas versuchen werden.

Und ganz bestimmt wird es - und gibt es schon - Nutzungsabhängige Preisregelungen. Bei Software durchaus üblich.
Aber eine Urheberschaft an einem mit einem Werkzeug erzeugten Werkstück?

Gruß
Hermann
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 10 von 10
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Es geht um Nutzungsrechte, das Urherberrecht ist eine ganz andere Geschichte.

Und in einem Jahrhundert, in dem es ein Schwerverbrechen ist, ein Bewerbungsbild auf seine Homepage zu stellen, sofern für genau diesen Zweck nicht ausdrücklich Nutzungsrechte vereinbart worden sind *und* die überwältigende Mehrheit der Fotografieschaffenden DAS unbestreitbar richtig findet, in so einem Jahrhundert müssen wir noch mit vielem rechnen. Auch mit Lizenzvereinbarungen von Bohrmaschinenherstellern.

Ich schlage vor, wir treffen uns irgendwann und irgendwo am 31.12.2099. Notfalls in der Hölle (da landen sowieso alle Admins und alle Contravoter, sollte also kein Problem sein *g*)
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