Intersse an meinen Aufnahmen, die hier im fc gezeigt wurden

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canon2015 canon2015 Beitrag 1 von 12
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Anfrage:
"Sehr geehrter canon2015,
Sie haben hier in der fc einige sehr schöne Bilder aus Barsinghausen eingestellt. Ich bin gerade im Begriff eine Web-Seite über Barsinghausen zu erstellen, sie befindet sich noch im Aufbau. Einige Bilder von Ihnen würde dort ich gern veröffentlichen. Aus diesem Grunde bin ich an den Nutzungsrechten einiger Ihrer Bilder interessiert.
Dieses könnte, je nach Ihrem Wunsch mit oder ohne Namensnennung und evtl. gegen ein kleines Honorar geschehen."

Frage: wie habe ich mich hier zu verhalten? Die Aufnahmen zeigen die Kirche, das Kloster und das Rathaus von Barsinghausen. Personen sind nicht aufgenommen.
Kann sein, dass meine Fragestellung nicht ganz korrekt ist, habe so etwas noch nicht errlebt.
Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und liebe Grüsse
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 2 von 12
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Wie Du Dich zu verhalten hast?

Das hängt in erster Linie davon ab, was Du mit Deinem Verhalten errichen möchtest. Was möchtest Du denn erreichen? Sollen sie die Fotos nutzen dürfen oder möchtest Du das lieber nicht?
Tolga Tanik Tolga Tanik Beitrag 3 von 12
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Ich glaube er meint ob er das überhaupt darf. Wenn du die Fotos von öffentlichen Plätzen ohne zuhilfe nahme von Erhöhungen etc (zum über die Mauer Fotografieren etc.) gemacht hast, dann kannst du die auch Verkaufen, bzw. das Nutzungsrecht deiner Bilder erteilen (Panorama Freiheit).
Wie genau du das jetzt Honoriert haben möchtest und die ganzen Details müsstest du mit dem jeweiligen Interessenten klären.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 12
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Man darf Fotos auch verkaufen, wenn sie von einer Erhöhung aus aufgenommen wurden. Wieso auch nicht? Die Panoramafreiheit ist doch keine Voraussetzung dafür? Sie mag nicht mal einschlägig sein.

Vermutlich ist es aber wirklich besser, den TO zu bitten, sein Anliegen noch einmal genauer zu erklären.
canon2015 canon2015 Beitrag 5 von 12
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Hallo,
danke für die Antworten. Meine Frage ist, ob ich nicht das Persönlichkeitsrecht verletzt habe, wenn ich die Aufnahmen zur Nutzung bzw. zur Gestaltung einer Web-Seite über den Ort Barsinghausen freigebe.
Ich habe mich zum Fotografieren auf dem Gelände der Kirche und des Klosters aufgehalten. Ist ja Privatgelände. .[fc-foto:28797394
Wenn ein kleines Honorar dabei heraus springt, auch gut.
Ich werde mich mit dem "Anfrager" noch in Verbindung setzen, um genaueres zu erfragen.
Melde mich dann auch wieder]

Vielen Dank
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 6 von 12
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Dein Link:

Wandelgang im Kloster Barsinghausen Wandelgang im Klo… canon2015 22.08.12 1


Welche Vereinbarung bezüglich der Nutzungsrechte wurde denn bisher getroffen? Immerhin hast Du die Fotos bisher ja auch einer Öffentlihckeit zugänglich gemacht. Das wirst Du nicht ohne ein gewisses Einvernehmen gemacht haben, nehme ich an.

Und ist das bisherige Einverstädnnis auf bestimmte Nutzungsarten beschränkt?


Woher soll der "Anfrager" wissen, welche Vereinbarungen Du mit den Personen getroffen hast?

Nachtrag:
Jetzt sehe ich dass auf dem Foto ja gar keine Person abgebildet wurde. Wessen Persönlichkeitsrecht sollte da verletzt werden können?

Wenn es Dir also nur um den Ort geht: Durftest Du dort sein und durftest Du dort fotografieren? Falls ja, war diese Erlaubnis mit irgendwelchen Auflagen verbunden?
canon2015 canon2015 Beitrag 7 von 12
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Hallo,
ich muss mich hier mal outen. Ich bin eine inzwischen 72jährige Rentnerin und habe diese Aufnahmen einfach nur für mich gemacht. Niemanden gefragt und die Aufnahmen einfach nur zur Ansicht ins Forum gestellt.
Gedanken habe ich mir überhaupt nicht gemacht, erst als die Anfrage zur weiteren Verwendung kam, habe ich darüber nachgedacht. Und jetzt weiß ich nicht, ob ich am Anfrager das einfache Nutzungsrecht einräumen kann.
Ich möchte ja nichts falsch machen oder mir Ärger einhandeln. Es ist bestimmt ein Unterschied dabei, die Aufnahmen "nur " im Forum zu zeigen oder die Verwendung der Aufnahmen zur Gestaltung einer offiziellen Webseite über Barsinghausen.
Da muss ich wohl noch weiter recherchieren.
Liebe Grüsse von Christa
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 8 von 12
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Ich denke Du darfst, wenn es sonst keine Beschränkungen vom Eigner gegeben hat.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 9 von 12
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Also es ist eigentlich kein Unterschied, ob Du die Fotos in einem Forum öffentlich machst oder in 20x30m am Alex aufhängst. Und ob Du das Recht, sie am Alex auszustellen, an jemanden anderen verkaufst, macht auch keinen Unterschied.

Wenn Du damals die Fotos machen durftest und das nicht mit irgendwelchen Auflagen (z.B. "Abern nur für ihre Homepage/die fotocommunity/facebook") verbunden war, dann kannst Du als Urheberin frei darüber vefügen.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 10 von 12
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Dies sind deine Fotos, und damit kannst du machen was du willst. Wenn sie jemand für eine Homepage verwenden möchte, liegt es an dir, ob du sie ihm überlässt oder nicht. An den Bildern, die in deinem Profil veröffentlicht sind, hat offensichtlich niemand anders irgendwelche Rechte.

Gruß
Albrecht
xxx xxx Beitrag 11 von 12
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Ich habe sehr häufig solche Anfragen über die FC.
Ich kläre generell ab, ob es sich um eine politische oder kirchliche Organisation handelt.
Wenn nein, lasse ich mir einen Preis vorschlagen, mache mit denen einen Vertrag, und gut ist es.

Eigentlich ganz einfach.

LG Falko
canon2015 canon2015 Beitrag 12 von 12
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Danke für die bisherigen Antworten. Ich warte noch auf die Reaktion meines " Anfragers". Er wollte sich nochmals melden.
Dann werde ich mich auch später melden.
LG Christa
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