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TfP - Gewerbe?

Hallo,

vor einiger Zeit habe ich mich auch mal intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Dabei bin ich darauf gestoßen, dass es zwei Seiten gibt, die sich für die Tätigkeit interessieren könnten: zum einen das Finanzamt und zum anderen das Gewerbeamt. Beide haben eigene Kriterien und Richtlinien zur Einstufung Deiner Tätigkeit in ihrem Sinne. Wenn beim Finanzamt die Einnahmen nicht hoch genug sind, kann das Finanzamt das Ganze als Liebhaberei einstufen. Dabei zählen nur reale belegbare Umsätze.

Unabhängig von der Einstufung des Finanzamtes kann das Gewerbeamt dennoch der Meinung sein, dass ein Gewerbe vorliegt, wenn deren Meinung nach eine Gewinnerzielung angestrebt wird. Ob Geld fließt oder nicht ist denen erst mal egal, da auf die grundsätzliche Ausrichtung deines Tuns abgestellt wird. Also kannst Du auch ein Gewerbe betreiben, ohne dass ein Cent Umsatz fließt.

Daraus (Gewerbetätigkeit) würde neben einem Bußgeld wegen nicht anmelden des Gewerbes die Meldung bei der Berufsgenossenschaft resultieren. Da für den Bereich der Fotografie (und alles was damit zusammenhängt) eine Versicherungspflicht in der BG besteht, werden diese zumindest auf dem Mindestbeitrag bestehen, egal ob Du Umsatz machst oder nicht. Dieser Mindestbeitrag ist nicht gerade billig....

Somit sollte man mit offiziellen Dingen wie Visitenkarten, Anzeigen, Handzetteln etc. vorsichtig sein, da es auch immer wieder Personen gibt, denen Deine "Tätigkeit" ein Dorn im Auge ist und die Dich dann beim Gewerbeamt "anschwärzen".

Allein aus der Bezeichnung "Fotograf" in einem TfP-Vertrag würde ich noch keine gewerbliche Tätigkeit ableiten. Wenn Du dies umgehen willst, kannst Du auch "Bildersteller" o. ä. schreiben.

Gruß Milan
23.08.07, 17:47
Hallo,

vor einiger Zeit habe ich mich auch mal intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Dabei bin ich darauf gestoßen, dass es zwei Seiten gibt, die sich für die Tätigkeit interessieren könnten: zum einen das Finanzamt und zum anderen das Gewerbeamt. Beide haben eigene Kriterien und Richtlinien zur Einstufung Deiner Tätigkeit in ihrem Sinne. Wenn beim Finanzamt die Einnahmen nicht hoch genug sind, kann das Finanzamt das Ganze als Liebhaberei einstufen. Dabei zählen nur reale belegbare Umsätze.

Unabhängig von der Einstufung des Finanzamtes kann das Gewerbeamt dennoch der Meinung sein, dass ein Gewerbe vorliegt, wenn deren Meinung nach eine Gewinnerzielung angestrebt wird. Ob Geld fließt oder nicht ist denen erst mal egal, da auf die grundsätzliche Ausrichtung deines Tuns abgestellt wird. Also kannst Du auch ein Gewerbe betreiben, ohne dass ein Cent Umsatz fließt.

Daraus (Gewerbetätigkeit) würde neben einem Bußgeld wegen nicht anmelden des Gewerbes die Meldung bei der Berufsgenossenschaft resultieren. Da für den Bereich der Fotografie (und alles was damit zusammenhängt) eine Versicherungspflicht in der BG besteht, werden diese zumindest auf dem Mindestbeitrag bestehen, egal ob Du Umsatz machst oder nicht. Dieser Mindestbeitrag ist nicht gerade billig....

Somit sollte man mit offiziellen Dingen wie Visitenkarten, Anzeigen, Handzetteln etc. vorsichtig sein, da es auch immer wieder Personen gibt, denen Deine "Tätigkeit" ein Dorn im Auge ist und die Dich dann beim Gewerbeamt "anschwärzen".

Allein aus der Bezeichnung "Fotograf" in einem TfP-Vertrag würde ich noch keine gewerbliche Tätigkeit ableiten. Wenn Du dies umgehen willst, kannst Du auch "Bildersteller" o. ä. schreiben.

Gruß Milan
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