Google - Neue Bildersuche / Urheberrechter verletzt?

Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 1 von 9
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Hallo zusammen,
ich habe m. E. gerade zwei interessante Artikel gelesen, die sich in Ihrer Aussage widersprechen.

Während Berufsverbände in einem offenen Brief an Google die Urheberrechte verletzt sehen kommt ein Fachanwalt für Foto- bzw. Bildrechte, dass dieses wohl nach der bisherigen Rechtsprechung des EUGH rechtens sein könnte.

Hier die Links zu den Beiträgen bezüglich des offenen Briefes der Berufsverbände:
https://www.heise.de/foto/meldung/Verba ... 2017-03-02
http://bvpa.org/offener-brief-gegen-die ... ldersuche/
http://bvpa.org/wp-content/uploads/2017 ... -02-27.pdf

Und hier der Link zum Kommentar des Anwalts für Foto- bzw. Bildrecht:
https://www.rechtambild.de/2017/02/neue ... r-groesse/

LG Manfred
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 2 von 9
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Als ob Google der Forderung nachkommen würde... LOL...

Und selbst wenn Google nur für Deutschland die alte Ansicht wieder machen würde, der Rest der Welt verwendet die neue Ansicht und Deutschland ist nur ein Wassermolekül auf einem heißen Stein. Es wird immer wichtiger ein Logo/Wasserzeichen gleich auf das Bild zu platzieren, statt auf einer Webseite auf den Urheber hinzu weisen.
† RS-Foto † RS-Foto   Beitrag 3 von 9
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Im Zeitalter, bei dem jeder internationale Konzern seine eigenen AGBs ohne Rücksicht auf geltendes Recht des jeweiligen Staates verfassen kann, sollten sich ganz besonders junge, unerfahrenere Menschen genau überlegen, was sie von sich preisgeben möchten.
Im Zeitalter von Google, Facebook und WhatsApp, vergisst das Netz nichts mehr !
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 9
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: RS-Foto 04.03.17, 23:32Zum zitierten BeitragIm Zeitalter, bei dem jeder internationale Konzern seine eigenen AGBs ohne Rücksicht auf geltendes Recht des jeweiligen Staates verfassen kann, ...

Ist das so?
† RS-Foto † RS-Foto   Beitrag 5 von 9
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Hermann Klecker 06.03.17, 10:34Zum zitierten BeitragZitat: RS-Foto 04.03.17, 23:32Zum zitierten BeitragIm Zeitalter, bei dem jeder internationale Konzern seine eigenen AGBs ohne Rücksicht auf geltendes Recht des jeweiligen Staates verfassen kann, ...

Ist das so?

War schon etwas überspitzt dargestellt. Du weißt aber was ich damit meine ;)
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 6 von 9
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Der Unterschied ist leicht erklärt.

Bei der früheren Präsentation der Google-Vorschaubilder wurden echte Vervielfältigungen in Form der verkleinerten Vorschaubilder (Tumbnails) gezeigt.

Der BGH unterstellt in seinen Urteilen Vorschaubilder I und II, dass hierzu die "schlichte" Einwilligungen der Urheber vorliegt, und sieht somit darin keine Urheberrechtsverletzung.

Dass diese Argumentation an den Haaren herbeigezogen ist, wird besonders deutlich in der Begründung von Vorschaubilder II, der zur Folge die schlichte Einwilligung zur Präsentation der Vorschaubilder in den Suchmaschinen selbst dann vorliegt, wenn Bilder illegal ins Internet gestellt wurden.

Zitat aus der Pressemitteilung zu BGH - Vorschaubilder II:

"Es ist allgemein bekannt, dass Suchmaschinen, die das Internet in einem automatisierten Verfahren nach Bildern durchsuchen, nicht danach unterscheiden können, ob ein aufgefundenes Bild von einem Berechtigten oder einem Nichtberechtigten ins Internet eingestellt worden ist. Deshalb kann und darf der Betreiber einer Suchmaschine eine solche Einwilligung dahin verstehen, dass sie sich auch auf die Anzeige von solchen Abbildungen in Vorschaubildern erstreckt, die ohne Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind. Dem Urheber ist es allerdings unbenommen, diejenigen wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch zu nehmen, die diese Abbildungen unberechtigt ins Internet gestellt haben."

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm

Der BGH schießt manchmal über's Ziel hinaus. Der richtige Weg wäre eine Sonderregelung (Schrankenregelung) im Urheberrechtsgesetz gewesen.


Die neue Präsentation der Google-Vorschau erfolgt in Form von Links. Die Bilder werden im Original in die Google-Seiten eingebunden (Framing). Dagegen haben die hohen Gerichte (insbesondere der EuGH) grundsätzlich nichts einzuwenden. Offen ist allerdings noch, wie die Suchmaschinen beim Framing mit illegalen Inhalten umzugehen haben.

MfG
Johannes
http://www.schmunzelkunst.de
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 7 von 9
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Johannes Röhnelt 07.03.17, 11:06Zum zitierten BeitragDer Unterschied ist leicht erklärt.

...

Der BGH unterstellt in seinen Urteilen Vorschaubilder I und II, dass hierzu die "schlichte" Einwilligungen der Urheber vorliegt, und sieht somit darin keine Urheberrechtsverletzung.

...


Hierzu gibt es inzwischen ein neues Urteil "BGH Vorschaubilder III". Siehe z.B.:
https://irights.info/webschau/bgh-suchm ... -iii/28734

Aufgrund neuerer Rechtsprechung des EuGH muss der BGH nicht mehr mit der "schlichten Einwilligung" argumentieren.

In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es:

"Von dem Anbieter einer Suchfunktion kann nicht erwartet werden, dass er überprüft, ob die von der Suchmaschine in einem automatisierten Verfahren aufgefundenen Bilder rechtmäßig ins Internet eingestellt worden sind, bevor er sie auf seiner Internetseite als Vorschaubilder wiedergibt."

Siehe dort auch meinen Kommentar vom 23.9.2017 am Ende des Artikels.

MfG
Johannes
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 8 von 9
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Wieder etwas Neues:

Nach Kritik: Google entfernt "Bild ansehen"-Button aus seiner Bildersuche

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 71484.html
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 9 von 9
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Johannes Röhnelt 16.02.18, 14:20Zum zitierten BeitragWieder etwas Neues:

Nach Kritik: Google entfernt "Bild ansehen"-Button aus seiner Bildersuche

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 71484.html


Danke für die Info. Das überrascht nicht.

In einer allerersten Version der neuen Bildersuche hatten sie statt der jetzt größeren Vorschau praktisch schon die Originalgröße angezeigt, das aber schon nach Stunden wieder geändert.
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben