Fragebogen für das Finanzamt

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Jenny Siegler Jenny Siegler Beitrag 1 von 18
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Hallo zusammen :)

ich habe vor kurzem Kleingewerbe angemeldet und bin nun dabei meinen Fragebogen für das FA auszufüllen. Ich habe noch keine Steuernummer und versuche gerade herauszufinden, welche vorraussichtlichen Einnahmen in für das Jahr eintragen soll. Ich bin sehr unsicher da hiervon ja auch die Besteuerung abhängt. Ich möchte das natürlich möglichst genau machen. Das Nebengewerbe soll bei mir in einem kleinen Rahmen stattfinden. Zumindest für dieses Jahr. Ich habe vielleicht 10 h in der Woche, die ich für Fototermine und das drumherum aufwenden kann. Ich weiß auch nicht welche Rolle die Einkünfte aus meiner Halbtagsstelle als Werkstudentin spielen. Werden die beim Fragebogen auch berücksichtigt?

Wäre vielleicht jemand so lieb, mir ein zwei Tipps zu geben?

Liebe Grüße
Jenny
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 2 von 18
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Rechne doch einfach hoch wie viel Du für die 10 Stunden in der Woche ungefähr bekommen könntest. Rechne dir einen Stundensatz aus der auskömmlich ist und multipliziere diesen mit 10 h. Die Steuernummer bekommst Du dann nach Abgabe des Fragebogens mit einem Schreiben vom FA.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 3 von 18
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Hallo Jenny,
aus Deinem Profil habe ich erfahren, dass Du BWL studierst. Ich dachte immer, dass man im BWL-Studium auch etwas über die Grundlagen des Steuerrechts lernt; von daher bin ich etwas über Deine Fragestellung verwundert.

Ich kenne den Fragebogen vom FA nicht, vermute aber, dass dieser sich um Dein Kleingewerbe "dreht", um festzustellen, ob für Dich die "Kleinunternehmer"-Regelung nach § 19 UStG für Dich zutrifft oder nicht. Du musst also realistisch abschätzen, welchen Umsatz Du wahrscheinlich mit Deinem Kleingewerbe im Jahr erzielen wirst. Als BWL-Studentin dürfte Dir dieses nicht allzu schwer fallen; vielleicht kann Dich ja eine Kommilitonin oder ein Kommilitone dabei unterstützen.

Dein Gehalt aus Deinem Job als Werksstudentin muss Du für diese Fragestellung (voraussichtlicher Umsatz des Kleingewerbes) nicht mit angeben. Erst in Deiner Einkommensteuer-Erklärung für 2018 muss Du dann beide Einkünfte angeben).

LG Manfred
Jenny Siegler Jenny Siegler Beitrag 4 von 18
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Zitat: Manfred Hunger 28.02.18, 18:16Zum zitierten BeitragHallo Jenny,
aus Deinem Profil habe ich erfahren, dass Du BWL studierst. Ich dachte immer, dass man im BWL-Studium auch etwas über die Grundlagen des Steuerrechts lernt; von daher bin ich etwas über Deine Fragestellung verwundert.

Ich kenne den Fragebogen vom FA nicht, vermute aber, dass dieser sich um Dein Kleingewerbe "dreht", um festzustellen, ob für Dich die "Kleinunternehmer"-Regelung nach § 19 UStG für Dich zutrifft oder nicht. Du musst also realistisch abschätzen, welchen Umsatz Du wahrscheinlich mit Deinem Kleingewerbe im Jahr erzielen wirst. Als BWL-Studentin dürfte Dir dieses nicht allzu schwer fallen; vielleicht kann Dich ja eine Kommilitonin oder ein Kommilitone dabei unterstützen.

Dein Gehalt aus Deinem Job als Werksstudentin muss Du für diese Fragestellung (voraussichtlicher Umsatz des Kleingewerbes) nicht mit angeben. Erst in Deiner Einkommensteuer-Erklärung für 2018 muss Du dann beide Einkünfte angeben).

LG Manfred


Hey Manfred. Gut, im BWL Studium lernst du nichts über die Selbstständigkeit als Fotografin. Die Hochschule will, dass alle erfolgreiche Manager werden. Das Ausfüllen des Fragebogens fürs Finanzamt ist da kein Thema. Zudem muss ich dazu sagen, dass ich von der Vorlesung in Steuerrecht sehr enttäuscht bin, da ich für mich persönlich nicht viel lernen konnte.
Und das Einschätzen meiner voraussichtlichen Umsätze hat auch nichts mit meinem Studium zu tun. Ich war noch nie selbstständig und kann daher natürlich auch nicht gut einschätzen, wie mein Angebot angenommen wird. Vielleicht lässt sich meine Frage auch einfach nicht so pauschal beantworten aber danke schon mal für deine Antwort.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 5 von 18
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Hallo Jenny,
erfolgreiche Manager sollten aber auch schon kalkulieren, realistisch planen und die Marktentwicklung beurteilen können. Nichts anderes als jeder andere selbständige Kaufmann und Handwerker auch; dieses ist eben der Unterschied zwischen Theorie im Studium und Praxis im Berufsleben ;-)
Zu Deiner Ausgangsfrage: Nur Du kannst beurteilen (einschätzen), wie viele Aufträge Du zu welchen Preisen erhalten und ausführen wirst.
Und wenn Du dieses nicht kannst, mache es wie die erfolgreichen Manager, hole Dir Fachleute (sprich Steuerberater) zur Hilfe. Getreu dem Spruch meines Dozenten: "Man muss nicht alles wissen und können, jedoch sollte man wissen, wo man es nachlesen kann oder sich entsprechende Hilfe holt" ;-)
In diesem Sinne viel Erfolg mit Deiner Selbständigkeit und in Deinem Studium.
Gruß Manfred
o.n.k. o.n.k.   Beitrag 6 von 18
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@Jenny Siegler: vielleicht hilft dir diese Seiten:
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unt ... erfassung/
https://www.gruenderlexikon.de/ratgeber ... sphase-bin

oder such über google "Kleingewerbe anmelden Fragebogen"

Da gibt es sogar ein Video: https://www.youtube.com/watch?v=26aao3WwnW4
Jenny Siegler Jenny Siegler Beitrag 7 von 18
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Zitat: o.n.k. 02.03.18, 17:12Zum zitierten Beitrag@Jenny Siegler: vielleicht hilft dir diese Seiten:
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unt ... erfassung/
https://www.gruenderlexikon.de/ratgeber ... sphase-bin

oder such über google "Kleingewerbe anmelden Fragebogen"

Da gibt es sogar ein Video: https://www.youtube.com/watch?v=26aao3WwnW4


Vielen Dank. Die Seite mit dem Fragebogen hatte ich auch schon geöffnet und die war schon ganz hilfreich :)
Jenny Siegler Jenny Siegler Beitrag 8 von 18
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Zitat: Manfred Hunger 02.03.18, 14:27Zum zitierten BeitragHallo Jenny,
erfolgreiche Manager sollten aber auch schon kalkulieren, realistisch planen und die Marktentwicklung beurteilen können. Nichts anderes als jeder andere selbständige Kaufmann und Handwerker auch; dieses ist eben der Unterschied zwischen Theorie im Studium und Praxis im Berufsleben ;-)
Zu Deiner Ausgangsfrage: Nur Du kannst beurteilen (einschätzen), wie viele Aufträge Du zu welchen Preisen erhalten und ausführen wirst.
Und wenn Du dieses nicht kannst, mache es wie die erfolgreichen Manager, hole Dir Fachleute (sprich Steuerberater) zur Hilfe. Getreu dem Spruch meines Dozenten: "Man muss nicht alles wissen und können, jedoch sollte man wissen, wo man es nachlesen kann oder sich entsprechende Hilfe holt" ;-)
In diesem Sinne viel Erfolg mit Deiner Selbständigkeit und in Deinem Studium.
Gruß Manfred


Das kann ja alles sein aber wenn ich dir sage, dass ich bisher in meinem Studium noch nicht viel für mich und meine jetzige Situation gelernt habe, dann wäre es nett wenn du das nicht in Frage stellst. Zumal ich gerade mal die Hälfte des Studiums abgeschlossen habe und somit nicht schon alles wissen kann. Ich hab hier um Hilfe gebeten weil ich eben noch nicht "alles kann". Hast du auch BWL studiert?
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 9 von 18
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Ach, da macht sich wieder einer wichtig. Nicht ernst nehmen. Formulare ausfüllen lernt man nicht im Studium, das lernt man in der Praxis.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 10 von 18
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Zur Eingangsfrage:
Welchen Bogen sollst du ausfüllen? Dieser hier, den man beim Bundesfinanzministerium herunterladen kann?
https://www.formulare-bfinv.de/printout/034250.pdf

Ist es beim Gewerbe nicht so wie bei der Einkommensteuer, dass man am Ende des Jahres die tatsächlichen Einnahmen angibt, und eine eventuell gezahlte Steuer-Vorauszahlung darauf angerechnet wird? Dann könnte man ja nicht viel falsch machen.

Gruß
Albrecht
Jenny Siegler Jenny Siegler Beitrag 11 von 18
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Zitat: Albrecht D 03.03.18, 21:29Zum zitierten BeitragZur Eingangsfrage:
Welchen Bogen sollst du ausfüllen? Dieser hier, den man beim Bundesfinanzministerium herunterladen kann?
https://www.formulare-bfinv.de/printout/034250.pdf

Ist es beim Gewerbe nicht so wie bei der Einkommensteuer, dass man am Ende des Jahres die tatsächlichen Einnahmen angibt, und eine eventuell gezahlte Steuer-Vorauszahlung darauf angerechnet wird? Dann könnte man ja nicht viel falsch machen.

Gruß
Albrecht


Hallo Albrecht. Danke für deine Antwort.
Ja, das ist der Bogen. Also ich muss gestehen dass ich schon ne alte Nuss bin und noch nie meine Einkommensteuererklärung gemacht habe :/ Schon peinlich genug.
Also ich muss meine voraussichtlichen Umsätze für das Jahr im Voraus eintragen. Danach richtet sich dann die Steuer. Bin ich unter den geplanten Umsätzen, bekomme ich was zurück und bin ich drüber, muss ich nachzahlen. Und ich möchte das daher möglichst genau einschätzen um keine zu große Steuerbelastung zu haben. Weder im ersten Jahr noch im Folgejahr. Das ist für mich ein großes Thema weil ich derzeit recht wenig Geld habe.
Lord Zinker Lord Zinker Beitrag 12 von 18
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Die Steuern die Du zu zahlen hast sind abhängig von Deinen Einnahmen, nicht von den Angaben in einem Fragebogen.
Bei dem Fragebogen geht es darum ob das FA Dir eine Einkommenssteuervorauszahlung aufs Auge drückt oder nicht.
Wenn Du z.B. planst jeden Monat eine Hochzeit für 500EUR und ein Portraitshooting für 100 EUR zu machen trägst halt 7000 EUR geplanten Umsatz ein.
Bei der Umsatzsteuer mußt Du Dich entscheiden ob Du Dich befreien lassen möchtest oder nicht. Was sinnvoll ist hängt vom angedachtem Kundenkreis und Deinen Ausgaben ab.
Und was ich (unabhängig vom Fragebogen) wichtig finde und was viele nicht machen und dann nach der ersten Steuererklärung aus allen Wolken fallen: Leg von jeder Einnahme schonmal 20% beiseite.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 13 von 18
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Zitat: Lord Zinker 05.03.18, 04:56Zum zitierten BeitragBei der Umsatzsteuer mußt Du Dich entscheiden ob Du Dich befreien lassen möchtest oder nicht.

Hier noch eine Seite zum Thema Umsatzsteuerbefreiung:

http://www.banktip.de/geschaeftskunden/ ... s-19-ustg/

Gruß
Albrecht
OnkelEgon OnkelEgon Beitrag 14 von 18
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Wie verhält sich die Abschreibung mit den Angaben zu geschätzten Einnahmen. Im Beitrag 12 wird ein Beispiel mit 7000€ genannt, wie hoch wäre da die Abschreibung? Richtet sich die Abschreibungshöhe immer am Einkommen?
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 15 von 18
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Zitat: OnkelEgon 12.03.18, 15:09Zum zitierten BeitragWie verhält sich die Abschreibung mit den Angaben zu geschätzten Einnahmen. Im Beitrag 12 wird ein Beispiel mit 7000€ genannt, wie hoch wäre da die Abschreibung? Richtet sich die Abschreibungshöhe immer am Einkommen?

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