Fotorecht.... darf ich das?

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FotoArt Fotografie FotoArt Fotografie Beitrag 1 von 19
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Hallo fc. habe mal ne Frage an die Experten die sich mit Fotorecht auskennen.

Ich bin im Juli 2016 (mit Reiseveranstalter) auf einer viertägigen Wander Trekking Tour (von Garmisch-P.kirchen über die Höllentalklamm in Richtung Reintal auf die Zugspitze und nach Ehrwald).

Meine Frage dazu wenn ich wehrend der Tour Fotos / Video aufnahmen anfertige darf ich die Fotos bzw Videos auf meiner Homepage einstellen, wegen dem "Recht am eigenen Bild"?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 19
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wenn auf deinen Fotos/Videos die anderen Teilnehmer sind - und zwar nicht nur, weil sie zufällig durchs Bild laufen - dann haben diese natürlich das Recht am eigenen Bild - und sollten mit der Veröffentlichung einverstanden sein.
Das Gute an der ganzen Sache ist aber, dass die Teilnehmer sich alle kennen und man die Veröffentlichungsrechte vorher klären kann. Mündliche Zustimmung reicht aus.
FotoArt Fotografie FotoArt Fotografie Beitrag 3 von 19
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ich habe irgend wo mal im Fotografen-recht Dschungel gelesen das wenn Personen zu einer gemeinsamen Sachen trifft zb Fasnacht, Demonstrationen usw., das man da Fotografieren darf ohne Erlaubnis der Person solange das Ereignis im Vordergrund steht.


vielen dank für eure Antworten
lg Chrsitian
https://www.facebook.com/FotoArt_Fotogr ... page_panel
http://cp-portfolio.jimdo.com/
https://www.behance.net/FotoArt-Fotografie
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 19
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ja, das ist fast richtig.

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf (also Veröffentlichung ohne Einwilligung)
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Aber auch hier gilt es, das Persönlichkeitsrecht von Personen zu beachten. Und diesen Ausnahmen zählen ganz bestimmt nicht diese Trekking Tour.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 19
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Ich glaube auch nicht, dass ein Spaziergang im Freundeskreis als Versammlung oder Aufzug o.ä. zählt.

Frag sie doch einfach.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 19
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Zitat: o_ke 08.02.16, 20:53Zum zitierten BeitragMündliche Zustimmung reicht aus.
Ja, mündliche Zustimmung reicht aus; kann aber unter Umständen im späteren Streitfall nicht mehr nachgewiesen werden...
Andreas Henschel Andreas Henschel   Beitrag 7 von 19
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Doch, kann unter Umständen schon nachgewiesen werden, wenn er z.B. in der Gruppe fragt. Dann gibt es Zeugen. Das ist fast noch besser als ein Stück Papier.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 19
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Das "unter Umständen" heisst ja eben, dass es Umstände geben kann, wo man keine Zeugen hat oder befragen kann.
Mann, Mann, Mann...
paulharris paulharris Beitrag 9 von 19
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Wo soll das Problem sein? Frag die Leute, lade die Bilder hoch und wenn es sich jemand später anders überlegt, löscht Du das oder die Bilder, auf denen der Betreffende zu sehen ist.

PaulHarris
Andreas Henschel Andreas Henschel   Beitrag 10 von 19
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Zitat: KK Photo 10.02.16, 15:54Zum zitierten BeitragDas "unter Umständen" heisst ja eben, dass es Umstände geben kann, wo man keine Zeugen hat oder befragen kann.
Mann, Mann, Mann...

KK, du ärgerst dich wegen sowas? Damit du das nicht musst, formuliere ich es anders:
=> Damit die Umstände der Beweisnot nicht eintreten, frage einfach in der Gruppe. Dann hast du Zeugen.

Besser? Dann kannst du die Goldwage wieder einpacken. Danke.

Wenn du, KK die Bemerkung aber gestattest: ich hätte es besser gefunden, wenn du eine Lösung für deine Bedenken formuliert hättest statt einfach die Bedenken zu äussern, die zwar richtig, aber für diesen Fall eher eine untergeordnete bis verschwindend kleine Rolle spielen, weil ich davon ausgehe, dass a) die Mehrheit einem solchen Vorhaben zustimmt (möglicherweise sogar stillschweigend) und b) eine Minderheit um nicht zu sagen niemand bis vors Gericht geht, in der man diese Frage beweisen muss.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 11 von 19
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Zitat: Andreas Henschel 10.02.16, 17:42Zum zitierten BeitragBesser? Dann kannst du die Goldwage wieder einpacken. Danke.

Die Goldwaage würde ich gern einpacken... wenn es nicht immer wieder nötig wäre, sie auszupacken.

Zitat: Andreas Henschel 10.02.16, 17:42Zum zitierten BeitragWenn du, KK die Bemerkung aber gestattest: ich hätte es besser gefunden, wenn du eine Lösung für deine Bedenken formuliert hättest statt einfach die Bedenken zu äussern, die zwar richtig, aber für diesen Fall eher eine untergeordnete bis verschwindend kleine Rolle spielen, weil ich davon ausgehe, dass a) die Mehrheit einem solchen Vorhaben zustimmt (möglicherweise sogar stillschweigend) und b) eine Minderheit um nicht zu sagen niemand bis vors Gericht geht, in der man diese Frage beweisen muss.
1. Impliziert meine Antwort die Lösung: Schriftliche Zustimmung!
Ich ergänze: Notfalls von vornherein auf die Veröffentlichung verzichten.
2. Bei der Abmahnwut mancher Zeitgenossen würde ich nicht warten, bis ich eine kostenpflichtige Note erhalte, die dann uU in einem eben solchen Gerichtsverfahren münden kann - was dann unter Umständen richtig teuer werden kann.
paulharris paulharris Beitrag 12 von 19
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Ich habe auf einer Veranstaltung Portraits meiner Kumpels gemacht und vor der Veröffentlichung jeden per mail gefragt, ob ich sie veröffentlichen darf. Jeder hat per mail sein o.K gegeben, alles (beweiskräftig) in Ordnung. Zumal Abmahnanwälte nicht das bevorzugte Spielfeld irgendwelcher Urlaubsfotos sind.

PaulHarris
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 13 von 19
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Wenn ich das richtig verstanden habe, gings im Startpost um wildfremde Leute in einer kommerziell veranstalteten Reisegruppe - nicht um gute Kumpels.

Der TO fragte nach Risiken und Nebenwirkungen...
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 14 von 19
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Eigentlich frug der TO nur, ob er das dürfe.

Unter Umständen darf er das. Unter Umständen darf er das auch nicht. Kommt halt auf die Umstände drauf an.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 15 von 19
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Hätte ich das bloß nicht geschrieben.
Zitat: o_ke 08.02.16, 20:53Zum zitierten BeitragMündliche Zustimmung reicht aus
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