Fotografieren von Schulkindern - Privatperson

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Macao79 Macao79 Beitrag 1 von 11
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Hallo alle zusammen,

ich hoffe das mir hier meine Frage beantwortet werden kann.

Kurz zur Info um was es geht: Eine Mutter (Elternpflegschaft) möchte für die neue Klassenlehrerin alle Kinder als Portrait fotografieren und die Namen dazu schreiben. Sinn des ganzen, ein Geschenk damit sie in den Sommerferien die Kinder "kennenlernen" kann.

Dazu erhielt ich letzte Woche eine Whatsapp (in der Klassengruppe) mit folgendem Text:
Liebe Eltern,
als ich Fr. xxx auf dem Flur traf und sie meinte, dass sie nun die Namen der Kinder lernen müsste, kam mir die Idee, ihr vor den Ferien ein Büchlein mit den Fotos und Namen der Kindern zu schenken, zum üben. Dafür werden Fr. yyy und ich (eine Mutter) gerne Fotos von den Kindern machen. Voraussetzung in das Einverständnis der Eltern. Daher meine Bitte, wer nicht möchte, dass sein Kind fotografiert wird oder die Idee an sich blöd findet - bitte melden. Anderenfalls würden wir Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche die Fotos machen. LG zzz


Nun meine Frage: Ich habe mich nicht bemerkbar gemacht, es ging mir im Stress einfach unter. Mein Sohn hat mir aber bestätigt das er fotografiert wurde. Reicht mein Schweigen aus das sie das als Einverständnis werten kann ? Ich möchte kein Fass auf machen und werde es dieses Mal einfach als persönliches Pech abhaken. Aber für die Zukunft würde ich gerne wissen wie das geregelt ist. Vor allem findet morgen ein Ausflug in den Zoo statt und ich sehe diese eine Mutter schon wieder fotografieren *seufz*

Vielen Dank und liebe Grüsse
Macao79
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 11
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Hallo Macao79,

soweit mir bekannt gilt "Schweigen" - also nicht antworten - nur unter Vollkaufleute als Zustimmung. Und dieses nur in Bezug auf deren Geschäftsbeziehung.

Daher bin ich der Meinung, dass - so wie Du es beschrieben hast - Dein Sohn ohne Deine Genehmigung (Zustimmung) fotografiert wurde.

Dieses ist keine Rechtsberatung, sondern meine ganz persönliche Einschätzung.

Unabhängig von der rechtlichen Geschichte, finde ich es gut, dass Du kein Fass aufmachen willst. Und für die Zukunft würde ich der fotografierenden Mutter mitteilen, dass Du nicht möchtest, dass sie zukünftig Deinen Sohn fotografiert.
Sieh es einmal anders. Schließlich hat sie vorher gefragt, manch einer hätte vielleicht einfach so drauf los fotografiert - nach dem Motto: Ist doch nur für die Lehrerin.

LG Manfred


LG Manfred
Macao79 Macao79 Beitrag 3 von 11
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Hallo Manfred,

Vielen Dank für deine Meinung! Du hast das ausgesprochen was mein Bauchgefühl sagte.

Ich finde es auch schön das sie gefragt hat, ist nicht selbstverständlich .... Da hast du recht.

Wenn ich sie sehe werde ich einfach freundlich drauf hinweisen das sie das in Zukunft sein lassen soll und hoffe einfach drauf das sie es versteht. Denn auch wenn es nur für die Lehrerin ist sollte man gewisse Regeln einhalten ;-) Die Schule kann ja nix für wenn es um übereifrige Mütter geht, da muss ich eine Unterschrift leisten wenn es um Fotos geht :-)

Einen schönen Abend und danke nochmal
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 4 von 11
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Seit wann braucht man irgendjemand sein Einverständnis ihn zu fotografieren? (mal die Außnahme abgesehen wenn es um höchst private Räumlichkeiten geht & Co. /z.B. 201a StGB )
Man benötigt es lediglich wenn man das Foto später veröffentlichen will. Das fotografieren an sich ist nicht zustimmungspflichtig. Und eine "Veröffentlichung" sehe ich hier auch nicht als gegeben an.

Trotzdem find ich den Weg einfach mal freundlich miteinander zu reden durchaus als guten Weg an :-)

lg Sören
Zuletzt geändert von Sören Spieckermann am 11.07.17, 22:16, insgesamt 2-mal geändert.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 5 von 11
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Zitat: Sören Spieckermann 11.07.17, 22:03Zum zitierten BeitragSeit wann braucht man irgendjemand sein Einverständnis ihn zu fotografieren? (mal die Außnahme abgesehen wenn es um höchst private Räumlichkeiten geht & Co. /z.B. 201a StGB )
Man benötigt es lediglich wenn man das Foto später veröffentlichen will. Das fotografieren an sich ist nicht zustimmungspflichtig. Und eine "Veröffentlichung" sehe ich hier auch nicht als gegeben an.

Trotzdem find ich den Weg einfach mal freundlich miteinander zu reden durchaus als guten Weg an :-)

lg Sören


Hallo Sören,
grundsätzlich bin ich Deiner Meinung. Zum bloßen Fotografieren benötigt man eigentlich keine Einwilligung; erst wenn es um die Veröffentlichung geht.
Allerdings ist mein Eindruck aus den verschiedenen Foren und Kommentaren, dass in der heutigen Zeit, wo jeder seine Bilder ohne Schwierigkeiten auf diversen Internetseiten (z. B. Facebook) veröffentlichen kann, das Persönlichkeitsrecht von der Veröffentlichung immer mehr auf die eigentliche Fotografie übertragen wird.
Auch von daher würde ich immer um Erlaubnis fragen, wenn ich eine Person fotografiere - auch wenn ich das Foto nicht veröffentlichen will.
Hiermit will ich aber nicht zum Ausdruck bringen, dass andere es genau so machen sollten. Im Gegenteil: Jeder wie er mag und verantworten kann und will.
LG Manfred
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 6 von 11
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ich bin ganz bei dir. Da wurde alles richtig gemacht und vorher gefragt. Insb. da es sich um den Schulbereich und Kinder handelt.
Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen das dieses Verhalten der Schule schon deutlich über das raus geht was eigentlich rechtlich notwendig gewesen wäre. Und das deshalb ein Gespräch das Beste sein wird.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 7 von 11
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Zitat: Manfred Hunger 11.07.17, 20:39Zum zitierten Beitrag
soweit mir bekannt gilt "Schweigen" - also nicht antworten - nur unter Vollkaufleute als Zustimmung. Und dieses nur in Bezug auf deren Geschäftsbeziehung.


Deine Rechtsauffassungen überraschen mich regelmäßig aufs Neue.

So kommt jedenfalls keine Langeweile auf.

Natürlich ist das, wie so oft, ganz großer Unsinn. Allerdings hat der Unsinn kaum eine Auswirkung auf die eigentliche Frage. Ich denke, dass es völlig ok war, die Fotos anzufertigen und der Lehrerin zum Zweck des Namenlernens zur Verfügung zu stellen.

Die Geste als Willkommensgruß finde ich großartig, besonders vor dem Hintergrund, wie viel Mühe man sich damit macht. (Aber das war nicht Teil der Frage.)
Wenn ich in den letzten Jahren in kleineren Firmen neu angefangen habe, dann gab es da so Fotomagnetwände oder Webseiten mit Portraits und Namen, die mir häufig sehr geholfen haben, Leute ihren Namen und damit auch ihren Rollen zuzuordnen. Das klappt nicht immer, weil Menschen und ihre Fotos sich durchaus unterscheiden können, aber oft war das hilfreich.
-Wackerstein- -Wackerstein- Beitrag 8 von 11
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Zitat: Macao79 11.07.17, 18:58Zum zitierten BeitragVor allem findet morgen ein Ausflug in den Zoo statt und ich sehe diese eine Mutter schon wieder fotografieren *seufz*

Was ist denn *seufz* daran schlimm? Jetzt mal ganz ehrlich.. ich bin selbst so eine "übereifrige" fotografierende Mutter und so ziemlich bei jedem Event der Klasse dabei.

Nach besonderen Anlässen (z.b. Abschlussfeier) habe ich die Fotos den Kindern und Eltern zur Verfügung gestellt (in Form von entwickelten Fotos zum indieHandnehmen).

Rein rechtlich sehe ich nur bei dieser Verteilung der Bilder ein Problem, wobei sich allerdings die Frage stellt, ob diese Art der "Veröffentlichung" nicht von der generellen Fotoerlaubnis der Schule, welche von den Eltern regelmäßig unterzeichnet wird, gedeckt ist.

Die Bilder aller Jahre schlummern bei mir friedlich auf der Festplatte und warten auf das Ende der Schulzeit um für alle Kinder zu einem Erinnerungsalbum zu werden. Bevor das passiert, werde ich allerdings die Eltern um Erlaubnis bitten. Sicher ist sicher.

Wenn ich daran denke, wie selten andere Eltern bei den Events dabei waren (vor allem, als die Kids noch jünger waren), stelle ich mir vor, dass es auch für sie eine tolle Erinnerung sein wird.


In deinem Fall allerdings sind die Bilder einzig für die Lehrerin gedacht und da frage ich mich schon, ob du nicht ein wenig überreagierst.
Ich bin auch empfindlich was die Verbreitung von Menschenabbildern in der Öffentlichkeit angeht, aber deine Bedenken scheinen mir übertrieben.
Wie hier schon korrekt erwähnt.. das Fotografieren selbst ist erlaubt, es sei denn dein Kind wäre nackt gewesen.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 9 von 11
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Zitat: Hermann Klecker 14.07.17, 00:38Zum zitierten BeitragZitat: Manfred Hunger 11.07.17, 20:39Zum zitierten Beitrag
soweit mir bekannt gilt "Schweigen" - also nicht antworten - nur unter Vollkaufleute als Zustimmung. Und dieses nur in Bezug auf deren Geschäftsbeziehung.


Deine Rechtsauffassungen überraschen mich regelmäßig aufs Neue.
...
Natürlich ist das, wie so oft, ganz großer Unsinn. ....


Danke für das Kompliment, selbstverständlich bis Du der große Rechtskunde-Experte. dass Du dieses so beurteilen kannst.

Ach ja, dann kannst Du sicherlich auch sagen, wo außer unter Vollkaufleute ein "Schweiten" rechtlich noch als Zustimmung gilt.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 10 von 11
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Zitat: Hermann Klecker 14.07.17, 00:38Zum zitierten BeitragZitat: Manfred Hunger 11.07.17, 20:39Zum zitierten Beitrag
soweit mir bekannt gilt "Schweigen" - also nicht antworten - nur unter Vollkaufleute als Zustimmung. Und dieses nur in Bezug auf deren Geschäftsbeziehung.


Deine Rechtsauffassungen überraschen mich regelmäßig aufs Neue.
...
Natürlich ist das, wie so oft, ganz großer Unsinn. Allerdings hat der Unsinn kaum eine Auswirkung auf die eigentliche Frage.....


Danke für das Kompliment, selbstverständlich bis Du der große Rechtskunde-Experte. dass Du dieses so beurteilen kannst.

Ach ja, dann kannst Du sicherlich auch sagen, wo außer unter Vollkaufleute ein "Schweiten" rechtlich noch als Zustimmung gilt.

Schließlich war dieses die eigentliche Frage des TO
Zitat: Macao79 11.07.17, 18:58Zum zitierten Beitrag...
Nun meine Frage: Ich habe mich nicht bemerkbar gemacht.... Reicht mein Schweigen aus das sie das als Einverständnis werten kann ? ...
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 11 von 11
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Richtig, die eigentliche Frage ist eher mit "nein" zu beantworten. Aus Schweigen allein ist keine Konkludenz darstellbar. Dennoch ist Konkludenz möglich, auch unter nicht Vollkaufleuten.

Abschließend kann man die Frage des TO sicher nicht beantworten. Dafür wissen wir zu wenig und ausserdem müsste man zunächst klären, ob für ein einzelnes Foto, dass der Lehrerin zur Verfügung gestellt wird, überhaupt ein besonderes Einverständnis notwendig wäre.

Und nein, ich bin kein Rechtsexperte. Grad deshalb wundere ich mich darüber, was hier manchmal geschrieben wird.
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