Fotoauftrag-Vertragsmuster

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Nicole Zschucke Nicole Zschucke Beitrag 1 von 22
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Hallöle...,
hat netterweise jemand von Euch ein Vertragsmuster oder einen entsprechenden Link für mich?
Meine Aufträge häufen sich nun doch etwas und ohne Vertrag möchte ich keine Aufnahmen mehr machen.
Häufigste Kunden Eltern, Zahnärzte, Hochzeiten...!
Klingt jetzt etwas komisch, ist aber so..:-) !

Wäre ganz toll, wenn mir jemand von Euch helfen könnte, da ich nicht meinen Anwalt befragen möchte...., denn das kostet auch wieder...:-) !
Herzlichen Dank,
Nicole
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 22
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Hallo Nicole,

Rechtssicherheit bekommst Du hier nicht (kannst Du auch nicht wirklich erwarten). Die bekommst Du nur beim Anwalt Deines Vertrauen. Die Kosten kannst Du dann als Werbungskosten absezten (soweit Du Deine Einnahmen aus Deinen Aufträgen versteuerst - und das machst Du auch ganz bestimmt).

Ansonsten würde ich die Verträge nach folgendem Schema aufsetzten:

a) Name und Anschrift des Auftraggebers (Deines Kunden)
b) Name und Anschrift des Auftragsnehmers (von Dir)
c) Beschreibung des Auftrags (Art und Umfang der Aufnahmen)
d) Verwerndungszweck der Aufnahmen (Nutzungsrechte für den Kunden und für Dich)
e) zu zahlender Preis bwz. Berechnungsgrundlage für die "Rechnung"
f) Zahlungsbedingungen - soweit diese nicht in Deinen AGB stehen
g) Verweis auf Deine AGB

LG Manfred
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 22
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brauchst du auch den anhang für das finanzamt?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 22
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übrigens findest du alles in der fc info unter modelverträge oder bei google als pdf´s
Nicole Zschucke Nicole Zschucke Beitrag 5 von 22
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Hallo...,
vielen, herzlichen Dank für Eure Tipps...!

Hab inzwischen im Internet gute Links für AGB's, Honorare und Bestimmungen gefunden...!
Daraus werde ich mir was "basteln"..;-) !
Lieben Gruß,
N.Nicole Zschucke schrieb:
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 22
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AGB ohne ´s! ;-)

und wie war das jetzt mit der steuer und dem finanzamt?
wie regelt man das?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 22
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Hallo Nicole, das was du gefunden hast. Würdest du mir dazusenden wenn es dir nix ausmachen würde.

FotografSiber@freenet.de

herzlichen dank
Nicole Zschucke Nicole Zschucke Beitrag 8 von 22
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@ Single Shot...,

DANKE für den Hinweis mit den AGB...:-))))))))))))))))

hab ich - glaube ich - schon einige Male falsch gemacht..:-( !
Ist so...wie...Kiefer(n)orthopäde..:-)))))))))))))))))

Gewerbe anmelden und Steuererklärung und fertig...:-)))

Gruß,
N.
Nicole Zschucke Nicole Zschucke Beitrag 9 von 22
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Klar..
schicke ich Dir...!
Kommt demnächst !

Ich hoffe, dass das zulässig ist, wenn man das übernimmt...!
Aber ich setze ja schließlich meinen Namen rein und ändere - für meine Bedürfnisse !
Gruß,
N.
Hochzeitsfotoknipser Hochzeitsfotoknipser Beitrag 10 von 22
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Nicole Zschucke schrieb:

Zitat:
Klar..
schicke ich Dir...!
Kommt demnächst !

Ich hoffe, dass das zulässig ist, wenn man das übernimmt...!
Aber ich setze ja schließlich meinen Namen rein und ändere -
für meine Bedürfnisse !
Gruß,
N.


Auch für AGB und Vertragstexte gilt das Urheberrecht. Ohne Genehmigung keine Nutzung. Kopieren und Abändern von AGB aus dem Internet ist wie Kopieren und Abändern von Fotos aus dem Internet.

Angesichts deiner Aufträge gehe ich davon aus, dass Du HWK-Mitglied bist (wenn nicht, schnellstens nachholen sonst droht Strafgeld). Eventuell hat deine örtliche HWK Mustervorlagen, die Du verwenden darfst.
Nicole Zschucke Nicole Zschucke Beitrag 11 von 22
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Hallo Elch...,

herzlichen Dank für diesen wertvollen Hinweis...!
Wußte ich tatsächlich nicht !!!!
Gruß,
N.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 12 von 22
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Elch Nasensuppe schrieb:


Zitat:Auch für AGB und Vertragstexte gilt das Urheberrecht. Ohne
Genehmigung keine Nutzung.

+


deswegen stellt freelens sie auch einfach so zum download ins netz ;-)
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 13 von 22
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Elch Nasensuppe schrieb:

Zitat:Auch für AGB und Vertragstexte gilt das Urheberrecht. Ohne
Genehmigung keine Nutzung. ...


Hallo,

lerne immer wieder gerne etwas dazu; kannst Du mir bitte die Rechtsquelle(n) (Gesetzte, Verordnungen und/oder Urteile) nennen, worauf sich Deine Aussage bezieht?

LG Manfred
Hochzeitsfotoknipser Hochzeitsfotoknipser Beitrag 14 von 22
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Single Shot schrieb:

Zitat:deswegen stellt freelens sie auch einfach so zum download ins
netz ;-)


wie du vielleicht weisst, ist freelens ein verein, der für seine mitglieder unter anderem einen justitiar beschäftigt. dieser hat auch die freelens-agb ausgearbeitet, die mitglieder nun nutzen dürfen, bzw. die deutsche version auch nicht-mitglieder.

auf der freelens-downloadseite steht ja auch ganz deutlich geschrieben: "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die rechtliche Ausarbeitung dieser AGB durch den FREELENS e.V. und damit von den Mitgliedern bezahlt wurde. Eine etwaige Urheberrechtsverletzung werden wir in jedem Fall zivilrechtlich verfolgen."

eine derartige urheberrechtsverletzung liegt zum beispiel dann vor, wenn sich jemand die agb kopiert, verändert und als seine eigenen ausgibt.

im übrigen sind die freelens-agb für handwerkfotografen gänzlich ungeeignet, da diese überwiegend einen anderen kundenkreis (privatpersonen) haben, bei dem ganz andere dinge zu beachten sind. jedenfalls will da kein kunde was von einjähriger nutzungsdauer und rückgabe des bildmaterials nach drei monaten lesen.

Manfred Hunger schrieb:
Zitat:lerne immer wieder gerne etwas dazu; kannst Du mir bitte die Rechtsquelle(n) (Gesetzte, Verordnungen und/oder Urteile) nennen, worauf sich Deine Aussage bezieht?


Ich weiß das von meinem Anwalt, der zufälligerweise auf Urheberrecht spezialisiert ist und in einer bekannten überörtlichen Sozietät für Urheberrecht arbeitet.

Du darfst aber auch gerne das UrhG lesen, brauchst nicht weit blättern. §2 Abs. 1, da steht's.



Nachricht bearbeitet (21:18h)
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 15 von 22
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Elch Nasensuppe schrieb:

Zitat:...
Manfred Hunger schrieb:
Zitat:lerne immer wieder gerne etwas dazu; kannst Du mir bitte die

Rechtsquelle(n) (Gesetzte, Verordnungen und/oder Urteile)
nennen, worauf sich Deine Aussage bezieht?

Ich weiß das von meinem Anwalt, der zufälligerweise auf
Urheberrecht spezialisiert ist und in einer bekannten
überörtlichen Sozietät für Urheberrecht arbeitet.

Du darfst aber auch gerne das UrhG lesen, brauchst nicht weit
blättern. §2 Abs. 1, da steht's.




Danke für die Antwort, habe mal nachgelesen.

§2 Abs. 1 UrhG
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
...


Vielleicht etwas haarspalterich, aber Vertragstexte hätte ich jetzt nicht als "Werke der Literatur, Wissenschaft oder gar Kunst" angesehen ;-)

LG Manfred
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