Formulare mit Photshop unterschreiben ?

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Leah B. Leah B. Beitrag 1 von 8
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Hallo zusammen,

ich wollte mal in die Runde eine wichtige Frage stellen...

Wenn ich in einem PDF Formular meine Unterschrift mit Photoshop als Bild einfüge, ist das gesetzlich gültig oder nicht ?

Beispiel:
Ich bekommen per Mail ein Vertrag zugeschickt....
Ich unterschreibe auf ein Blatt Papier und scanne es ein....
Ziehe die PDF-Datei in Photoshop und setzte meine gescannte Unterschrift in die jeweilige Position und speicher "unterschreiben" die PDF ab....

...ist meine Unterschrift jetzt gültig oder nicht. Eigentlich habe ich es ja "unterschrieben" sondern ein Bild eingefügt auf die gewollte stelle anderseits "unterschreibe" ich ja digital...

Vielen Dank im voraus :)))

Liebe Grüße
Leah
Albrecht D Albrecht D Beitrag 2 von 8
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Was hat das mit Photoshop zu tun? Du scannst deine Unterschrift ein und fügst sie ins Pdf-Formular ein.

Ich würde das Pdf-Formular ausdrucken, unterschreiben und erneut einscannen oder an den Empfänger faxen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 8
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Zitat: Leah B. 31.07.17, 16:05Zum zitierten BeitragWenn ich in einem PDF Formular meine Unterschrift mit Photoshop als Bild einfüge, ist das gesetzlich gültig oder nicht ?

Kommt drauf an. Eine "gesetzliche" Regelung gibt es dafür wohl kaum. Stattdessen kommt es auf die Art des Vertrages an und auf den Vertragspartner. Wenn der - wie z.B. bei einem notariellen Vertrag - die persönliche Anwesenheit und handschriftliche Unterschrift verlangt, kannst du keine wie auch immer eingescannte Unterschrift hinschicken.
In anderen Fällen reicht das aber aus; selbst im Geschäftsverkehr.

Um welche Art Vertrag geht es bei dir?
Albrecht D Albrecht D Beitrag 4 von 8
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Man kann aber auch den ausgedruckten Vertrag - eigenhändig unterschrieben - mit der Post zurückschicken, falls ein Fax nicht ausreichen sollte.

Bei Verträgen würde ich Photoshop außen vor lassen, das klingt nach Manipulation.

Gruß
Albrecht
Leah B. Leah B. Beitrag 5 von 8
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Danke für die zahlreichen Antworten.

Zitat: Albrecht D 31.07.17, 20:31Zum zitierten BeitragIch würde das Pdf-Formular ausdrucken, unterschreiben und erneut einscannen oder an den Empfänger faxen.

....genau das möchte ich nicht. Ständig Rechnungen oder sonst irgendwas ausdrucken, um es zu unterschreiben und es danach nochmal scannen. Erstens spare ich damit Farbe und zum anderen ist das um einiges umweltfreundlicher.

Habe jetzt bei Adobe Acrobat entdeckt, dass man seine Unterschrift einspeichern kann.
(Werkzeuge ==> Ausfüllen und unterschreiben)

Liebe Grüße :)
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 6 von 8
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Zitat: Leah B. 31.07.17, 16:05Zum zitierten Beitrag... Wenn ich in einem PDF Formular meine Unterschrift mit Photoshop als Bild einfüge, ist das gesetzlich gültig oder nicht ? ...

Zitat: FBothe 01.08.17, 11:22Zum zitierten Beitrag... Eine "gesetzliche" Regelung gibt es dafür wohl kaum. ...

Also wenn man bei Google einmal "BGB" und "Unterschrift" in der Suche eingibt, kommt man sehr schnell auf den § 126 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/126.html). Demnach muss die Unterschrift "eigenhändig" erfolgen. Sie kann durch eine notarielle Beglaubigung oder einer digitalen Unterschrift ersetzt werden.

Eine digitale Unterschrift im Sinne des § 126 BGB ist allerdings keine eingescannte oder fotografierte Abbildung der Unterschrift, sondern eine digitale Signatur (§ 126a BGB).

Soweit meine persönliche Meinung und die von mir gefundenen Rechtsquellen zu Deiner Frage betreffend der gesetzlichen Gültigkeit.
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 7 von 8
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Zitat: Manfred Hunger 02.08.17, 14:01Zum zitierten BeitragAlso wenn man bei Google einmal "BGB" und "Unterschrift" in der Suche eingibt, kommt man sehr schnell auf den § 126 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/126.html). Demnach muss die Unterschrift "eigenhändig" erfolgen. Sie kann durch eine notarielle Beglaubigung oder einer digitalen Unterschrift ersetzt werden.

Das gilt aber nur, wenn die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist oder man sich mit dem Vertragspartner auf die Schriftform gem. § 126 BGB geeinigt hat.

Siehe z.B. http://www.it-recht-kanzlei.de/gesetzli ... tform.html

"Durch Gesetz festgelegte Schriftformerfordernisse bilden eine Ausnahme, denn im täglichen Leben sind Erklärungen in den meisten rechtlichen Bereichen formlos gültig."

MfG
Johannes
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 8 von 8
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Zitat: Johannes Röhnelt 02.08.17, 15:30Zum zitierten Beitrag..Das gilt aber nur, wenn die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist oder man sich mit dem Vertragspartner auf die Schriftform gem. § 126 BGB geeinigt hat.

Siehe z.B. http://www.it-recht-kanzlei.de/gesetzli ... tform.html ...


Danke für den ergänzenden Hinweis.

Ich habe auch gelernt, dass Verträge des täglichen Lebens i. d. R. formlos sind. Werden diese aber einvernehmlich schriftlich und mit Unterschrift abgeschlossen, werden die Bestimmungen des § 126 BGB hinsichtlich der Unterschrift analog angewendet.

Also nochmals Danke für den Hinweis - man lernt eben nie aus ;-)
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