Einmalige Einnahmen aus Fotografie-Auftrag

Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Michael Jahn Michael Jahn   Beitrag 1 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Liebe Fotofreunde,
Fotografie ist für mich ein Hobby und soll es auch bleiben.
Allerdings hat mich jetzt ein Rechtsanwalt beauftragt gegen Bezahlung für ihn Fotos anzufertigen, die er auf seiner Homepage verwenden möchte. Da der Programmierer seiner HP ausgefallen ist, habe ich das Projekt dann gleich komplett übernommen und fertige auch seine Homepage an.

Auf Nachfrage beim Finanzamt (ich bin in einer anderen Branche selbständig/freiberuflich tätig), wie diese Einnahmen zu versteuern wären, wurde mir mitgeteilt, dass ich ein Gewerbe anmelden müsse.
Daraufhin habe ich dieser Mitarbeiterin schriftlich mitgeteilt, dass es sich um eine EINMALIGE Aktion handelt und ich deswegen kein Gewerbe gründe, um es im nächsten Jahr wieder abzumelden, wurde mir mitgeteilt,
(Originalzitat): "wenn Sie diese Tätigkeit (Fotografie/Webdesign) lediglich einmalig (nicht nachhaltig) bzw. tatsächlich als Hobby, d.h. ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben, bedarf es keiner Gewerbeanmeldung. Die aus dem Hobby resultierenden Einnahmen sind ebenso wie die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben nicht steuerrelevant."

Das hat mich dann doch verunsichert, ich kann mir nicht vorstellen, dass Einnahmen im 4-stelligen Bereich nicht steuerrelevant sind. Das klingt sehr nach "Gummi-Bestimmung", ab wann liegt keine "Gewinnerzielungsabsicht" vor?

Der Auftraggeber möchte natürlich für die geleistete Arbeit eine Rechnung haben, die er steuerlich als Werbungskosten absetzen möchte.
Habt ihr dazu ggf. Erfahrungen, wie diese Einnahmen legal versteuert werden? Kennt sich jemand in diesem steuerlichen Dschungel aus?
Über eure Meinungen dazu würde ich mich freuen und bin dankbar für eure Tipps.
Vielen Dank im voraus!
Martin C. Kiefer Martin C. Kiefer Beitrag 2 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Wenn das Finanzamt Dir das schon bestätigt, dann bewahre einfach dieses Schreiben gut auf.

In der Tat ist es so einfach. In Deutschland ist der Einkommensteuer zugänglich, was sich unter die sieben definierten Einkunftsarten unterordnen lässt. Und für Einkünfte aus Gewerbebetrieb gilt eben als ein zentrales Kriterium die nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht aus der Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsgeschehen. Selbst ganze Gestüte mit tausenden Euro Umsatz wurden schon als Liebhaberei eingestuft, wenn höchstens punktuell mal Überschüsse anfallen. Alternativ bestünde nämlich für den Fiskus das Risiko, dass Du auf Jahre hin Deine Kameraausrüstung, Reisen etc. als Werbungskosten für den Gewerbebetrieb ansetzt und so mit Verlusten aus diesem Gewerbe deine Steuerlast aus anderen Einkünften schmälerst. Das hat also schon seine Richtigkeit und ist im Einkommensteuergesetz nachzulesen, vgl. § 15 Abs. 2 EstG.

Link: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html


Gruß | Martin
Michael Jahn Michael Jahn   Beitrag 3 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Hallo Martin,
das leuchtet mir ein. Vielen Dank für deine Ausführungen, die mir sehr geholfen haben! Den Link werde ich mir heute Abend in Ruhe anschauen.
Natürlich habe ich das Schreiben fein säuberlich abgespeichert und ausgedruckt zu meinen sonstigen Steuerunterlagen geheftet!
Nochmals: Herzlichen Dank und viele Grüße

Michael
Martin C. Kiefer Martin C. Kiefer Beitrag 4 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Übrigens, nur vorsorglich für den Fall dass Du wirklich einen Blick in das EstG wirfst:

Zu den sieben Einkunftsarten gehört auch eine Gruppe "Sonstige Einkünfte". Das ist aber kein Sammelposten für alles was sonst nicht erfasst ist. Der Paragraph sammelt nur eine Reihe von Einkünften, die weder selbständig, gewerbliche oder abhängige Arbeitseinkommen, noch Landwirtschaft oder Vermietung/Verpachtung oder Kapitalerträge sind. Darunter fällt z.B. der Ertragswert der Rentenversicherung, aber eben nicht der Lottogewinn. Was dazu gehört ist entsprechend aufgeführt und umfasst auch nicht etwaige Hobbyfotografieerlöse ;-)

Gruß | Martin
Michael Jahn Michael Jahn   Beitrag 5 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Lieber Martin,
ich habe es wirklich versucht, das ist ja sowas von kompliziert zu lesen! Aber warum einfach, wenn es auch schwierig geht. Die vielen Fußnoten dienen sicher der besseren Orientierung ^^. Deshalb bin ich froh, dass es einige Wenige gibt, die das wirklich richtig verstehen.
Ich werde deinen Rat befolgen, die mir zugesandte Mail des FA ist mein kleines Heiligtum ...
Vielen Dank!
Michael
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben