Die Rechte der Bilder trozu Auftrag und Bezahlung.....

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Foto-Acker Foto-Acker Beitrag 1 von 7
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Liebe Leute,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der Rechte der Fotos.
Ich fotografiere viel in einem Fotostudio, wo ich als Fotograf für die Shootings vom Studio (nicht von dem Kunden) bezahlt werde. Diese Bilder, zumindest manche davon, die mir sehr gut gefallen, zeige ich auf meiner Homepage und auch hier (natürlich nur in Absprache mit den Models).

Neulich sagte mir jemand, dass ich nicht das Recht hätte, diese Bilder auf meiner Homepage für zu nutzen, da ich als Fotograf gebucht und bezahlt worden war und die Rechte bei dem Fotostudio liegen würden. Ich sehe das aber anders, könnte mich aber auch irren. Habt Ihr da eine Meinung zu?

Viele Grüße.
Clara Hase Clara Hase   Beitrag 2 von 7
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Zitat: Foto-Acker 11.12.14, 15:10Zum zitierten Beitragwo ich als Fotograf für die Shootings vom Studio (nicht von dem Kunden) bezahlt werde.
das ist wohl der casus knacksus
und wenn das Studio da den Einwand brachte, gilt es in den Vertrag zu gucken den du mit dem Studio vereinbart hast.

Ich kann mir vorstellen, das es auch bei der Pressearbeit zu solchen Überschneidungen kommt
und ob man sich da bei verdi schlau machen lassen könnte?


Natrlich möchte man sich als Fotograf auch mit Beispielen outen, sein Werk zeigen, seine ART.

aber es ist wohl so, wie bei dem Systembeschleuniger in einer firma,
das dieses Prozedere wohl in erster Linie der firma gehört.

Ich bin aber kein Rechstverdreher
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 7
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Entscheidend für das Urheberrecht sind hier §§1 und 10 Abs. 1 UrhG - und in erster Linie Euer Vertrag. In der Regel sind Arbeitsverträge im Fotografenhandwerk so gestaltet, dass das Urheberrecht der Firma bzw. dem Meister gebührt und nicht den Angestellten - auch wenn die völlig alleine die Fotos gemacht haben. Wäre das nicht so, wäre spätestens beim Ende des Arbeitsverhältnisses ja Streit (zB über Verwertungsrechte) vorprogrammiert.

Was anderes ist das Nutzungsrecht, um das es Dir hier geht (Veröffentlichung auf Deiner Homepage). Das kann Dir das Studio selbstredend einräumen - oder auch nicht.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 7
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Interessant auch § 43 UrhG und die Schwierigkeiten bei dessen Einordnung:

http://delegibus.com/2005,12.pdf

Aber sofern Du Dich mit Deinem Auftraggeber nicht zerstritten hast, kannst das ja mal explizit mit ihm - schriftlich - regeln, was Deine Nutzungsrechte angeht, wenn das noch nicht im grundlegenden Vertrag geregelt sein sollte. Dann seid Ihr beide auf der sicheren Seite.
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 5 von 7
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Urheber ist immer der Urheber selbst. ;-)

Es geht wohl eher um das Nutzungsrecht. Das obliegt in solchen Fällen wohl eher dem Studioinhaber.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 6 von 7
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Zitat: Foto-Acker 11.12.14, 15:10Zum zitierten BeitragNeulich sagte mir jemand, dass ich nicht das Recht hätte, diese Bilder auf meiner Homepage für zu nutzen, da ich als Fotograf gebucht und bezahlt worden war und die Rechte bei dem Fotostudio liegen würden. Ich sehe das aber anders, könnte mich aber auch irren. Habt Ihr da eine Meinung zu?

Woher sollen wir wissen, was Du mit dem Studio vereinbart hast? Und nur darauf kommt es an.
paulharris paulharris Beitrag 7 von 7
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Üblicherweise liegen die Nutzungsrechte beim Fotostudio. Ist ja auch logisch, weil das Studio die Bilder an die Kunden verkaufen will. Du hast Dein Geld ja vom Studio bekommen. Vielleicht wurde Dir auch das Recht eingeräumt, die Bilder zur Eigenwerbung zu verwenden. Falls Du Personen abgebildet hast, müßten die Dir das Nutzungsrecht allerdings auch eingeräumt haben (ggfs. in ihrem Vertrag mit dem Studio für deren Werbung und evtl. auch für die des Fotografen).
Schau doch mal in Deinen Vertrag, was da geregelt wurde.

PaulHarris
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