11.11.07, 15:20
Beitrag 1 von 18
Hallo, habe gestern vom sächsischen Ministerpräsidenten im Rahmen einer Veranstaltung einige Aufnahmen gemacht.
Der Sprecher vom Ministerium bat mich um einen Index der Bilder sowie eine Preisliste.....
Was verlangt man so dafür???? In den Bildhonoraren 2007 steht das ja nur für den jeweiligen Verwendungszweck (Zeitschriften, Werbung etc.)
hab noch nichts passendes gefunden - vielleicht kann mir hier jemand helfen
DANKE
Der Sprecher vom Ministerium bat mich um einen Index der Bilder sowie eine Preisliste.....
Was verlangt man so dafür???? In den Bildhonoraren 2007 steht das ja nur für den jeweiligen Verwendungszweck (Zeitschriften, Werbung etc.)
hab noch nichts passendes gefunden - vielleicht kann mir hier jemand helfen
DANKE
@Anja Bolman
Schreib denen doch einfach, dass Deine Kunst im Gegensatz zu ihrer nicht käuflich ist und warte auf die Antwort.
Grüße
Simon
Schreib denen doch einfach, dass Deine Kunst im Gegensatz zu ihrer nicht käuflich ist und warte auf die Antwort.
Grüße
Simon
11.11.07, 15:48
Beitrag 3 von 18
frag ihn doch mal was er mit den bildern will?
11.11.07, 16:00
Beitrag 4 von 18
naja, denke die werden die Bilder dann für div sachen bzw fürs Archiv benutzen.....
das muß doch aber irgendwo zu finden sein :-(((
das muß doch aber irgendwo zu finden sein :-(((
11.11.07, 16:11
Beitrag 5 von 18
ich denke er will eher wissen von wem die bilder sind wenn sie in einem negativen beitrag auftauchen ;-)
reale bildpreise kann man nur erstellen wenn man die nutzung kennt, ansonsten vergibt man alle nutzungsrechte für einen relativ hohen preis. an dieser stelle mache ich das immer so:
ich übergebe eine cd mit original daten und nutzungsrechten ( die natürlich keine nutzung, veröffentlichung, erlauben) für lau und hoffe das sie die bilder nutzen ohne zu fragen. an dieser stelle greifen dann meine beigelegten agb ;-)
Nachricht bearbeitet (15:13h)
reale bildpreise kann man nur erstellen wenn man die nutzung kennt, ansonsten vergibt man alle nutzungsrechte für einen relativ hohen preis. an dieser stelle mache ich das immer so:
ich übergebe eine cd mit original daten und nutzungsrechten ( die natürlich keine nutzung, veröffentlichung, erlauben) für lau und hoffe das sie die bilder nutzen ohne zu fragen. an dieser stelle greifen dann meine beigelegten agb ;-)
Nachricht bearbeitet (15:13h)
11.11.07, 16:25
Beitrag 6 von 18
@single Shot: und deine AGB lauten????
11.11.07, 19:44
Beitrag 7 von 18
gugst du www.freelens.de
Anja,
eine Preisliste habe ich leider auch nicht. Aber warum das Ganze nicht positiv sehen ? Sag denen doch einfach, dass du neu auf den Gebiet bist und keine Ahnung hast. Warum sollten sie dich überm Tisch ziehen ?
Wenn du mit ihnen eine "freundschaftliche" Beziehung aufbauen kannst, vielleicht entwickelt sich daraus mehr für dich.
Den Hinweis mit freelens.de finde ich weniger hilfreich da fast alle Infos nur für Mitglieder sind.
Zur Vorgehensweise von Single Shot:
ich übergebe eine cd mit original daten und nutzungsrechten ( die natürlich keine nutzung, veröffentlichung, erlauben) für lau und hoffe das sie die bilder nutzen ohne zu fragen. an dieser stelle greifen dann meine beigelegten agb ;-)
Dies würde ich dir nicht empfehlen. In diesem Fall brauchst du einen guten Rechtsanwalt und viel Zeit vorm Gericht (in seinen AGBs steht wahrscheinlich drin, dass bei unerlaubter Nutzung der x-fache Preis zu entrichten ist - diesen klagt er dann ein).
Mir wäre das zu doof.
eine Preisliste habe ich leider auch nicht. Aber warum das Ganze nicht positiv sehen ? Sag denen doch einfach, dass du neu auf den Gebiet bist und keine Ahnung hast. Warum sollten sie dich überm Tisch ziehen ?
Wenn du mit ihnen eine "freundschaftliche" Beziehung aufbauen kannst, vielleicht entwickelt sich daraus mehr für dich.
Den Hinweis mit freelens.de finde ich weniger hilfreich da fast alle Infos nur für Mitglieder sind.
Zur Vorgehensweise von Single Shot:
ich übergebe eine cd mit original daten und nutzungsrechten ( die natürlich keine nutzung, veröffentlichung, erlauben) für lau und hoffe das sie die bilder nutzen ohne zu fragen. an dieser stelle greifen dann meine beigelegten agb ;-)
Dies würde ich dir nicht empfehlen. In diesem Fall brauchst du einen guten Rechtsanwalt und viel Zeit vorm Gericht (in seinen AGBs steht wahrscheinlich drin, dass bei unerlaubter Nutzung der x-fache Preis zu entrichten ist - diesen klagt er dann ein).
Mir wäre das zu doof.
11.11.07, 23:14
Beitrag 9 von 18
K. Nafets schrieb:
Zitat:
weil keiner freiwillig mehr bezahlt
Zitat:
in welchem märchen wohnst du denn????
Zitat:
blödsinn, die agb liegen frei.
http://www.freelens.de/download/agb2002.pdf
Zitat:
mir nicht
1 haben sie so die gelegenheit die bilder zu sehen
2. wenn sie diese nutzen wollen zu fragen
3. bedarf es meistens nur einen hinweis auf die AGB und eine rechnung bei unerlaubter nutzung.
man merkt schon das du nicht wirklich weist wovon du sprichst.
Nachricht bearbeitet (22:17h)
Zitat:
weil keiner freiwillig mehr bezahlt
Zitat:
in welchem märchen wohnst du denn????
Zitat:
blödsinn, die agb liegen frei.
http://www.freelens.de/download/agb2002.pdf
Zitat:
mir nicht
1 haben sie so die gelegenheit die bilder zu sehen
2. wenn sie diese nutzen wollen zu fragen
3. bedarf es meistens nur einen hinweis auf die AGB und eine rechnung bei unerlaubter nutzung.
man merkt schon das du nicht wirklich weist wovon du sprichst.
Nachricht bearbeitet (22:17h)
Single Shot schrieb:
Zitat:Zitat:
aufbauen
Zitat:
in welchem märchen wohnst du denn????
;-) mache es wie der single.
Zitat:Zitat:
aufbauen
Zitat:
in welchem märchen wohnst du denn????
;-) mache es wie der single.
Zunächst danke für dien Link zu den AGBs.
Was ich aber dort gelesen habe, veranlasst mich zu einer weiteren Stellungnahmne.
In diesen AGBs steht nämlich (verkürzt zitiert):
1. Die AGBs gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Angebote
2. Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme des Angebots.
Das ist für neu für mich und rechtlich sehr fragwürdig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bereits die blosse Entgegennahme eines Angebots bereits die Zustimmung zu diesen im Angebot enthaltenen AGBs bedeuten kann.
Nach meiner Kenntnis sind AGBs vorformulierte Vertragsbedingungen, die erst mit Abschluss eines Vertrages Gültigeit erlangen.
Im vorliegenden Fall hat ein Sprecher eines Ministeriums Anja um ein unverbindliches, kostenfreies Angebot gebeten.
Ich versetze mich jetzt in die Lage des Sprechers. Ich erhalte also nach ein paar Tagen eine Foto-CD mit den obigen AGBs. Ich würde lesen, dass ich bereits jetzt (also mit der Entgegennahme des Angebotes) den beiliegenden AGBs zugestimmt habe - was würde ich tun ? Ich denke, ich müsste dieses "Angebot" umgehend als Vorgang der Rechtsabteilung des Ministeriums übergeben.
Wäre ich vielleicht ein kleiner selbstständiger Herausgeber einer Stadtteilzeitung würde ich das Ganze wohl gleich in die Mülltonne werfen.
In jedem Fall würde ich persönlich auf eine weitere Zusammenarbeit mit dem Anbieter verzichten. Ich kann ja kaufen, muss aber nicht.
Nicht dass ich falsch verstanden werde:
Ich weiss sehr wohl, dass Fotografen, die von ihren Bildern leben wollen, auch ein Recht haben, diese vor Missbrauch zu schützen. In der Regel kann das durch die Verwendung eines Wasserzeichens geschehen.
Ich finde es aber bedenklich, wenn man Angebots-CDs mit Originaldaten versendet und "hofft das sie die bilder nutzen ohne zu fragen" um dann hinterher mit - in meinen Augen nicht wirksamen ABGs - den x-fachen Preis herauszuholen.
Was ich aber dort gelesen habe, veranlasst mich zu einer weiteren Stellungnahmne.
In diesen AGBs steht nämlich (verkürzt zitiert):
1. Die AGBs gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Angebote
2. Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme des Angebots.
Das ist für neu für mich und rechtlich sehr fragwürdig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bereits die blosse Entgegennahme eines Angebots bereits die Zustimmung zu diesen im Angebot enthaltenen AGBs bedeuten kann.
Nach meiner Kenntnis sind AGBs vorformulierte Vertragsbedingungen, die erst mit Abschluss eines Vertrages Gültigeit erlangen.
Im vorliegenden Fall hat ein Sprecher eines Ministeriums Anja um ein unverbindliches, kostenfreies Angebot gebeten.
Ich versetze mich jetzt in die Lage des Sprechers. Ich erhalte also nach ein paar Tagen eine Foto-CD mit den obigen AGBs. Ich würde lesen, dass ich bereits jetzt (also mit der Entgegennahme des Angebotes) den beiliegenden AGBs zugestimmt habe - was würde ich tun ? Ich denke, ich müsste dieses "Angebot" umgehend als Vorgang der Rechtsabteilung des Ministeriums übergeben.
Wäre ich vielleicht ein kleiner selbstständiger Herausgeber einer Stadtteilzeitung würde ich das Ganze wohl gleich in die Mülltonne werfen.
In jedem Fall würde ich persönlich auf eine weitere Zusammenarbeit mit dem Anbieter verzichten. Ich kann ja kaufen, muss aber nicht.
Nicht dass ich falsch verstanden werde:
Ich weiss sehr wohl, dass Fotografen, die von ihren Bildern leben wollen, auch ein Recht haben, diese vor Missbrauch zu schützen. In der Regel kann das durch die Verwendung eines Wasserzeichens geschehen.
Ich finde es aber bedenklich, wenn man Angebots-CDs mit Originaldaten versendet und "hofft das sie die bilder nutzen ohne zu fragen" um dann hinterher mit - in meinen Augen nicht wirksamen ABGs - den x-fachen Preis herauszuholen.
K. Nafets schrieb:
Zitat:
den x-fachen preis gibt's ja nur bei ungefragter nutzung ...
Zitat:
den x-fachen preis gibt's ja nur bei ungefragter nutzung ...
K. Nafets schrieb:
Zitat:
Hallo K. Nafets,
Da die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) Bestandteil des angebotenen Vertrages sein werden, gehören Sie auch zum Angeobt.
Dieses Angebot kann angenommen werden; dann stimmt man den AGB auch zu.
Das Angeobt kann abgelehnt werden. Aus welchen Gründen auch immer - und sei es, dass man mit den AGB nicht einverstanden ist. Dann kommt kein Vertragsabschluss zu stande.
Das Angebot kann in abgeänderter Form angenommen werden; dieses kann auch die AGB betreffen. Dann kommt rechtlich kein Vertrag, sondern ein neuer Vertragsantrag zustande.
LG Manfred
Zitat:
Hallo K. Nafets,
Da die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) Bestandteil des angebotenen Vertrages sein werden, gehören Sie auch zum Angeobt.
Dieses Angebot kann angenommen werden; dann stimmt man den AGB auch zu.
Das Angeobt kann abgelehnt werden. Aus welchen Gründen auch immer - und sei es, dass man mit den AGB nicht einverstanden ist. Dann kommt kein Vertragsabschluss zu stande.
Das Angebot kann in abgeänderter Form angenommen werden; dieses kann auch die AGB betreffen. Dann kommt rechtlich kein Vertrag, sondern ein neuer Vertragsantrag zustande.
LG Manfred
@ Manfred
Genauso sehe ich es auch.
Genauso sehe ich es auch.
und ich wundere mich warum die honorare seit jahren in den keller wandern...
wie soll ein freelancer hier konkurien...
wie soll ein freelancer hier konkurien...