Anfrage eines Secondshooters, was gilt es zu beachten?

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Malin_snapsoflife Malin_snapsoflife Beitrag 1 von 2
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Guten Tag

Ich habe schon öfter von Forenbeiträgen profitieren können, zu meinem jetzigen "Problem" aber leider keinen Beitrag gefunden. Falls es schon etwas gibt dazu, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. :-)

Ich habe eine Anfrage von jemandem erhalten, der mich gerne als Secondshooter bei einer Hochzeitsreportage begleiten möchte. Ich möchte der Person sehr gerne die Gelegenheit geben, schliesslich habe ich selbst meine ersten Hochzeits-Erfahrungen als Secondshooter gemacht. Ich bin aber sehr unsicher, welche rechtlichen Dinge ich berücksichtigen muss.

Muss ich eine Vertragsanpassung mit dem Brautpaar vornehmen bezüglich der Bildrechte? In meinem jetzigen Vertrag stelle ich fest, dass die Rechte bei mir liegen - wie sieht es aber mit den Bildern des Secondshooters aus?

Ich hatte selbst als Secondshooter nie einen Vertrag mit den Fotografen abgeschlossen, wäre das ratsam? Wenn ja, was sollte unbedingt rein?

Mit manchen Brautpaaren habe ich eine Vereinbarung über ein Album, welches im Angebot mit drin ist. Je nach dem möchte ich aber die Bilder des Secondshooters nicht mit in "meinem" Album haben. Wie kann ich dieses Problem dem Brautpaar gegenüber kommunizieren? Ich will ja den Secondshooter auch nicht schlecht machen... Es geht mehr darum, dass ich keine fremden Bilder zwischen meinen haben möchte. :-D Oder ist das irgendwie völlig übertrieben?

Danke schon im Voraus für eure Beiträge!

Liebe Grüsse

Malin
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 2
0 x bedankt
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Hallo Malin,

wenn ein weiterer Fotograf (hier Secondshooter) beteiligt ist, gibt es auch Verträge. Die Frage ist, ob diese schriftlich fixiert werden sollen, oder mündlich und/oder stillschweigend geschlossen werden.

Ich würde erst einmal in einem Gespräch klären, welche Erwartungen Du und der Secondshooter haben. Das Ergebnis dieses Gespräches würde ich dann in einem (schriftlichen) Protokoll festhalten. Damit dann zu den Brautleuten gehen, um zu erfahren, welche Erwartungen diese haben. Klären würde ich mit ihnen vor allem aber auch, und ob sie überhaupt bereit sind, einen Secondshooter bei der Trauung dabei zu haben und was aus deren Sicht mit den Bildern des Secondshooters geschehen soll. Auch dieses Gespräch würde ich wieder in einem Protokoll festhalten.

Aus den Protokollen würde ich dann die Verträge formulieren.

LG Manfred

Zitat: Malin_snapsoflife 22.08.16, 09:22Zum zitierten BeitragGuten Tag

Ich habe schon öfter von Forenbeiträgen profitieren können, zu meinem jetzigen "Problem" aber leider keinen Beitrag gefunden. Falls es schon etwas gibt dazu, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. :-)

Ich habe eine Anfrage von jemandem erhalten, der mich gerne als Secondshooter bei einer Hochzeitsreportage begleiten möchte. Ich möchte der Person sehr gerne die Gelegenheit geben, schliesslich habe ich selbst meine ersten Hochzeits-Erfahrungen als Secondshooter gemacht. Ich bin aber sehr unsicher, welche rechtlichen Dinge ich berücksichtigen muss.

Muss ich eine Vertragsanpassung mit dem Brautpaar vornehmen bezüglich der Bildrechte? In meinem jetzigen Vertrag stelle ich fest, dass die Rechte bei mir liegen - wie sieht es aber mit den Bildern des Secondshooters aus?

Ich hatte selbst als Secondshooter nie einen Vertrag mit den Fotografen abgeschlossen, wäre das ratsam? Wenn ja, was sollte unbedingt rein?

Mit manchen Brautpaaren habe ich eine Vereinbarung über ein Album, welches im Angebot mit drin ist. Je nach dem möchte ich aber die Bilder des Secondshooters nicht mit in "meinem" Album haben. Wie kann ich dieses Problem dem Brautpaar gegenüber kommunizieren? Ich will ja den Secondshooter auch nicht schlecht machen... Es geht mehr darum, dass ich keine fremden Bilder zwischen meinen haben möchte. :-D Oder ist das irgendwie völlig übertrieben?

Danke schon im Voraus für eure Beiträge!

Liebe Grüsse

Malin
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