Als Student Rechnung schreiben
Hallo!
Ich bin Student, beziehe kein Bafög, habe einen 400€ Nebenjob.
Nun hatte ich einen Fotoauftrag für eine Firma, die mich für meine Bilder entlohnen möchte. Dies funktioniert nur auf Rechnung.
Was muss ich hinsichtlich Finanzamt, Steuern, Gewerbe ?, der Rechnung (Formalien) beachten?
Danke für eure Hilfe im vorraus!
Ich bin Student, beziehe kein Bafög, habe einen 400€ Nebenjob.
Nun hatte ich einen Fotoauftrag für eine Firma, die mich für meine Bilder entlohnen möchte. Dies funktioniert nur auf Rechnung.
Was muss ich hinsichtlich Finanzamt, Steuern, Gewerbe ?, der Rechnung (Formalien) beachten?
Danke für eure Hilfe im vorraus!
Nimm ein Stück Papier.
Und einen Stift.
Und schreib eine Rechnung.
Google die Mindestangaben.
Beispielsweise braucht eine Rechnung eine eindeutige Nummer. Wenn es Dein einzige ist, dann bietet sich die 1 an. 2016/1 ist auch zulässig und erleichtert es Dir, in künftigen Jahren, auf ein anderes System zu wechseln.
Steuernummre ist eine weitere.
Wenn Du keine Umsatzsteuer ausweist - und das wirst Du nicht machen - dann schreib das drauf. Du kannst auf UStG 19 (glaub ich) hinweisen.
Eine Bankverbindung ist praktisch, aber nicht notwendig.
Vollständige Adresse wird gefordert. Keine Firma, auch kein Phantasiename. (Sonst müsstest Du die Firmierung mit angeben.)
Das Finanzamt interessiert sich dafür, wenn Du über 410€ im Jahr Gewinn damit machst. Ansonsten gibst Du das nicht an.
Ein Gewerbe ist es, wenn Du anstrebst, in Zukunft regelmäßig Einnahmen auf diese Weise zu generieren, und dabei einen Gewinn zu erzielen. (Unter 410€ interessiert das trotzdem niemanden.)
Die Rechnung kannst Du schriftlich ausstellen oder auch elektronisch übermiteln. Mündlich geht in diesem Fall nicht.
Und einen Stift.
Und schreib eine Rechnung.
Google die Mindestangaben.
Beispielsweise braucht eine Rechnung eine eindeutige Nummer. Wenn es Dein einzige ist, dann bietet sich die 1 an. 2016/1 ist auch zulässig und erleichtert es Dir, in künftigen Jahren, auf ein anderes System zu wechseln.
Steuernummre ist eine weitere.
Wenn Du keine Umsatzsteuer ausweist - und das wirst Du nicht machen - dann schreib das drauf. Du kannst auf UStG 19 (glaub ich) hinweisen.
Eine Bankverbindung ist praktisch, aber nicht notwendig.
Vollständige Adresse wird gefordert. Keine Firma, auch kein Phantasiename. (Sonst müsstest Du die Firmierung mit angeben.)
Das Finanzamt interessiert sich dafür, wenn Du über 410€ im Jahr Gewinn damit machst. Ansonsten gibst Du das nicht an.
Ein Gewerbe ist es, wenn Du anstrebst, in Zukunft regelmäßig Einnahmen auf diese Weise zu generieren, und dabei einen Gewinn zu erzielen. (Unter 410€ interessiert das trotzdem niemanden.)
Die Rechnung kannst Du schriftlich ausstellen oder auch elektronisch übermiteln. Mündlich geht in diesem Fall nicht.
Als Privatperson schreibst du eine Rechnung mit folgenden Angaben:
– Name und Anschrift von dir als Verkäufer
– Name und Anschrift des Käufers der Fotos
– Ausstellungsdatum der Rechnung
– Zeitpunkt der Lieferung
– Beschreibung der Lieferung mit
– dem Hinweis auf Privatverkauf/-dienstleistung
Für die Abwicklung des Geschäftes könntest du auch einfach bei Erhalt des Geldes eine Quittung mit denselben Angaben unterschreiben.
– Name und Anschrift von dir als Verkäufer
– Name und Anschrift des Käufers der Fotos
– Ausstellungsdatum der Rechnung
– Zeitpunkt der Lieferung
– Beschreibung der Lieferung mit
– dem Hinweis auf Privatverkauf/-dienstleistung
Für die Abwicklung des Geschäftes könntest du auch einfach bei Erhalt des Geldes eine Quittung mit denselben Angaben unterschreiben.
Zitat: A-Media 26.11.16, 21:29Zum zitierten Beitrag
Hermann Klecker und o.n.k haben zwar schon ausreichend und umfassend geantwortet; trotzdem frage ich mich, warum es nur "auf Rechnung" funktionieren soll? Eine Quittung bei Barzahlung ist für das Unternehmen (Bildkäufer) aus Sicht der Buchhaltung und des Finanzamtes auch möglich. Eine Rechnung von einer Privatperson wird - soweit mir bekannt - weder vom Steuer- noch vom Handelsrecht verlangt.
Hermann Klecker und o.n.k haben zwar schon ausreichend und umfassend geantwortet; trotzdem frage ich mich, warum es nur "auf Rechnung" funktionieren soll? Eine Quittung bei Barzahlung ist für das Unternehmen (Bildkäufer) aus Sicht der Buchhaltung und des Finanzamtes auch möglich. Eine Rechnung von einer Privatperson wird - soweit mir bekannt - weder vom Steuer- noch vom Handelsrecht verlangt.
Zitat: Manfred Hunger 30.11.16, 00:28Zum zitierten Beitrag
das schreibe ich ja
Zitat: o.n.k. 27.11.16, 17:40Zum zitierten Beitrag
das schreibe ich ja
Zitat: o.n.k. 27.11.16, 17:40Zum zitierten Beitrag
@o.n.k
Ja, Du hattest es schon geschrieben; daher auch meine Anmerkung "...o.n.k haben .. schon umfassend geantwortet ...". Doppelt hält manchmal besser ;-) und dann wollte ich meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, warum Unternehmen immer wieder auf eine Rechnung bestehen; die doch eigentlich bei Privatpersonen so gar nicht notwendig ist ;-)
Ja, Du hattest es schon geschrieben; daher auch meine Anmerkung "...o.n.k haben .. schon umfassend geantwortet ...". Doppelt hält manchmal besser ;-) und dann wollte ich meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, warum Unternehmen immer wieder auf eine Rechnung bestehen; die doch eigentlich bei Privatpersonen so gar nicht notwendig ist ;-)
Ich habe auch mal für eine Firma eine Rechnung ausgestellt, einfach weil deren Buchhaltung halt eine haben wollte.
PaulHarris
PaulHarris
Zitat: Manfred Hunger 30.11.16, 15:59Zum zitierten Beitrag
ja, ist schon in Ordnung. Allerdings unterscheiden sich die Inhalte von Hermanns und meinem Posting. Die formellen Mindestangaben wie Rechnungsnummer und Steuernummer gelten nicht für Privatrechnungen.
ja, ist schon in Ordnung. Allerdings unterscheiden sich die Inhalte von Hermanns und meinem Posting. Die formellen Mindestangaben wie Rechnungsnummer und Steuernummer gelten nicht für Privatrechnungen.
Wow!