Ab wann "kommerziell"?

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 13
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Hallo zusammen,

oftmals wird von kommerzieller Verwertung / Verwendung gesprochen. Doch ab wann ist etwas kommerziell?
Wikipedia ist recht abstrakt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommerz

Wenn ich Fotodrucke verkaufe, ist die Nutzung dann kommerziell?
Wenn ich ein Shooting für Sedcards auf TFP-Basis mache, ist es kommerziell?
Wie sieht es mit zwei Plakaten für Geschäfte aus (als Dank für Outfit-Leihgaben)?
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 2 von 13
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Pirmin,

das Urheberrecht kennt diesen Unterschied nicht

lg

ralf
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 13
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Sprich alle drei Beispiele wären kommerziell?!?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 13
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http://de.wikipedia.org/wiki/Kommerz
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 13
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Das habe ich gelesen... Wie sieht es mit Eigenwerbung aus? Die ist nicht direkt (!) auf Gewinnerzielung aus, oder?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 13
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doch!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 13
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wenn man mal wüsste was er lesen will.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 8 von 13
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Ralf Scholze schrieb:

Zitat:Pirmin,

das Urheberrecht kennt diesen Unterschied nicht



Ralf.

nach dem Urheberrecht war auch nicht gefragt.

Gruß
Hermann
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 9 von 13
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Pirmin Buchenberg schrieb:

Zitat:Das habe ich gelesen... Wie sieht es mit Eigenwerbung aus? Die
ist nicht direkt (!) auf Gewinnerzielung aus, oder?


Eigenwerbung halte ich dann für kommerziell, wenn mit der Werbung ein kommerzielles Ziel (Einnamegenerierung) verfolgt wird.

In meinen TfP Verträgen spreche ich daher von "nich-kommerzeiller Nutzung sowie Eigenwerbung".

Gruß
Hermann
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 10 von 13
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Pirmin Buchenberg schrieb:

Zitat:Sprich alle drei Beispiele wären kommerziell?!?


Ja und Nein ;-)

Es kommt nicht darauf an WAS Du machst, sondern WARUM Du es machst. Sobald das WARUM direkt oder indirekt mit "Gewinn erzielen" in Verbindung zu bringen ist, ist das WAS kommerziell.

Gebe ich einem Kostümverleih ein Foto weil ich die/den Inhaber(in) mag und ihm auschließlich (!) nur eine Freude machen möchte; wäre es nicht kommerziell. Mache ich es aber auch mit dem Hintergedanken, um möglicherweise bessere Konditionen für das nächste Ausleihen zu erhalten oder weitere Bilder zu verkaufen, ist es schon kommerziell.

So einfach - oder auch kompliziert - ist es mit der kommerziellen Verwendung ;-)

LG Manfred
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 11 von 13
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hallo Hermann,

dann schua mal in den gesetzestext oder hier nach:

http://www.freelens.de/magazin/ma/ma03_10.html

nutzungsrechte und das ganze umfeld kommt aus dem urheberrecht

lg

ralf
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 12 von 13
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Ralf.

Er hat nach A gefragt. (Nämlich nach einer Definition für 'kommerziell')

Und du antwortest "In B steht das nicht".

Nun, nachdem ich Dich nun darauf aufmerksam mache, daß niemand nach B gefragt hat, sagst Du dann doch, in B sei die Antwort zu finden? Nicht nur, daß Du Dir damit selbst widersprichst, Du zitierst auch noch einen weiteren Text, in dem A überhaupt nicht vorkommt.

Ich kann der Logik nicht folgen.
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 13 von 13
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Herman,

ist es wirklich so schwer? das wort kommerziel vermiedet man tunlichst in verträgen. was reingehört, sind welche nutzungsrecht und welche nutzungszwecke sind okay bzw. ausgeschlossen. für geschichten wie knete macht man entsprechende vereinbarungen. alles andere führt in einen sumpf.

lg

ralf
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