Selbstständiger Partyfotograf - was bedenken?

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 17
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Hallo zusammen,

ich habe einige Jahre für ein Partyunternehmen fotografiert. Das ganze habe ich damals als Nebenjob ausgeführt.

Irgendwann ist mir das ganze leider zu viel geworden. Jeden Freitag und Samstag die ganze Nacht auf Partys unterwegs...?! Es gibt eben auch mal Tage und Wochen wo man darauf keine Lust hat!
Aus diesem Grund habe ich das ganze dann leider aufgegeben.

Da mir die Partyfotografie enorm viel Spaß macht, bin ich jedes Jahr kostenlos auf meinem Dorf auf zwei Veranstaltungen zum Foto schießen unterwegs.

Nun bekomme ich in letzter Zeit immer häufiger Anfragen, dass meine Bilder sehr gut seien und ich bitte auf einzelnen Partys fotografieren soll (gegen kleine Bezahlung der jeweiligen Veranstalter).

Über die verschiedenen Anfragen habe ich mich sehr gefreut, doch nun muss ich - wenn ich die Jobs annehme - ja ein Gewerbe anmelden, richtig?

Wenn ich bisher richtig recherchiert habe, dann sind die Gewerbeanmeldung und Anmeldung bei der Handwerkskammer die Schritte welche ich gehen muss. Gibt es zudem noch weitere Behördengänge, o.ä. zu tun?
Habe ich laufende Kosten? Es kann ja durchaus sein, dass ich mal einige Wochen keine Partyfotos mache.

Ich freue mich auf Eure Hilfe!

Danke und Grüße
Max
Tolga Tanik Tolga Tanik Beitrag 2 von 17
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Gewerbeamt, Handwerkskammer und Finanzamt. Beim FA bekommst du ein Formular das nennt sich "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Das musst du ausfüllen um deine Steuern jährlich zu Regeln. In deinem Fall würde ich im kleingewerbe starten. Was genau das bedeutet kannst du mit onkel google herausfinden. ansonsten sind die damen und herren vor Ort auch sehr hilfsbereit und geben gerne Auskunft.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 17
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Hallo,

Danke für deine Antwort. :-)

Das mit den Steuern, Finanzamt, etc. ist mir soweit bewusst. Weiteres habe ich also nicht vergessen?

Wichtig wäre mir die Frage bzgl. laufenden Kosten oder ähnlichem?
Manuel F. Manuel F. Beitrag 4 von 17
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Wieso sollte eine Gewerbeanmeldung für Partyfotografie nötig sein? Glaubst du, dass jeder Partyfotograf in jedem Club ein Gewerbe hat?
Selbständigkeit (auch als Nebenerweb) reicht für Partyfotografie aus. Es ist kein eindeutig definierter Auftrag wie Passfotografie, Architektur oder Industriefotografie, wo der Kunde oder der Gesetzgeber im Falle von Passbilder eindeutig vorschreibt was und wie du die Fotos machen sollst. Bei der Partyfotografie kommt deine künstlerische Kreativität und deine Art mit Menschen umzugehen im Spiel und das kann man wohl als künstlerische Freiheit verstehen. Als Künstler brauchst kein Gewerbe um Rechnungen zu schreiben.
Ich sage dir das aus eigener Erfahrung, ich habe 5 Jahre lang nur als selbständiger Fotograf gearbeitet, ohne Gewerbe, habe aber fleißig meine Einnahmen und Ausgaben dem Finanzamt in der Steuererklärung mitgeteilt. Hatte sogar ein persönliches Gespräch beim IHK und das haben sie so auch vorgeschlagen und akzeptiert. Ihre Worte waren, für 1-2 Aufträge (wie z.B. eine Hochzeit oder Passfotos) im Jahr braucht man nicht unbedingt ein Gewerbe.
Inzwischen habe ich ein Gewerbe angemeldet, weil die Anzahl der angebotenen Hochzeiten im Jahr gestiegen ist und weil ich mit der Drohnenfotografie und Mediengestaltung auch Auftragsarbeiten annehme.
Aber nur für Partyfotografie würde ich kein Gewerbe anmelden.
Manuel F. Manuel F. Beitrag 5 von 17
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Ich rede aus eigener Erfahrung.
Ich habe 2 Jahre Partyfotografie als Selbstständiger gemacht, ohne Gewerbe anzumelden, habe immer eine Rechnung geschrieben und die Abrechnung dem Finanzamt mit der Steuererklärung mitgeteilt. Und es hat gereicht, hat sich keiner beklagt.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 6 von 17
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Zitat: Manuel F. 05.08.16, 12:29Zum zitierten BeitragWieso sollte eine Gewerbeanmeldung für Partyfotografie nötig sein? Glaubst du, dass jeder Partyfotograf in jedem Club ein Gewerbe hat?

Das sind zwei sehr unterschiedliche Fragen. Die eine würde ich mit Ja und die andere mit Nein beantworten.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 7 von 17
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Zitat: Manuel F. 05.08.16, 16:48Zum zitierten BeitragIch rede aus eigener Erfahrung.
Ich habe 2 Jahre Partyfotografie als Selbstständiger gemacht, ohne Gewerbe anzumelden, habe immer eine Rechnung geschrieben und die Abrechnung dem Finanzamt mit der Steuererklärung mitgeteilt. Und es hat gereicht, hat sich keiner beklagt.


Dem Finanzamt ist das auch recht egal, so lange Du nicht Gefahr läufst, den Freibetrag für die Gewerbesteuer zu überschreiten.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 17
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Zitat: Hermann Klecker 05.08.16, 17:29Zum zitierten BeitragZitat: Manuel F. 05.08.16, 16:48Zum zitierten BeitragIch rede aus eigener Erfahrung.
Ich habe 2 Jahre Partyfotografie als Selbstständiger gemacht, ohne Gewerbe anzumelden, habe immer eine Rechnung geschrieben und die Abrechnung dem Finanzamt mit der Steuererklärung mitgeteilt. Und es hat gereicht, hat sich keiner beklagt.


Dem Finanzamt ist das auch recht egal, so lange Du nicht Gefahr läufst, den Freibetrag für die Gewerbesteuer zu überschreiten.


Okay, die Mafia ist also zufrieden solange ich mein Schutzgeld abliefere. Machen dann die Yakuza von der Handwerkskammer stress oder gibt es noch weitere Syndikate die Geld haben wollen, etwa die Tong von der Berufsgenossenschaft?
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 9 von 17
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Jaja... die Deutschen Bedenkenträger mal wieder... Eine unausrottbare Spezies in diesem Lande...
MatthiasausK MatthiasausK Beitrag 10 von 17
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Hmmm, man könnte es so sagen:
Du kannst erstmal solange behaupten, "freischaffender Künstler" zu sein, bis Dir jemand -zB ein Konkurrent, der nichts anderes macht und sein Gewerbe angemeldet hat- ans Bein pinkelt und sagt, daß ein "Gewerbe" vorliegt. Wie das dann geregelt ist und wie das ablufen mag? Ich weiß es nicht. Hört sich dann aber nach unagenehmen und zeitfressenden Tätigkeiten an.

Dem Finanzamt ists (nahezu) egal, ob Du Deine Überschüsse als Freier oder Gewerblicher ordnungsgemäß versteuerst, das ist für andere Aspekte der Tätigkeit im Prinzip nicht zuständig.
Was für das Finazamt allerdings interessant sein könnte: Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, kannst Du eine Gewinnerzielungsabsicht recht plausibel darlegen, auch wenn Du (Die Welt ist schlecht und Ausrüstung ist teuer...) mehrere Jahre Verluste machst. Als "Künstler", der gute Umsätze macht, aber keine Gewinne, wird da das FA schneller hellhörig.
Ulf Spuhl Ulf Spuhl Beitrag 11 von 17
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Die künstlerische Ausübung der Fotografie auf Selbstständigenbasis ist doch die richtige Herangehensweise an das Fotografieren auf Partys gelegentlich. Wenn Du ein Gewerbe beantragst hast Du damit eine Lohnarbeit vereinbart die Du dann auch ausüben musst ob Du willst oder nicht, der Faktor des Spaßes ist weg, dann geht es ums Schindern. Dann heißt es Umsatz machen so oder so. Ein Gewerbe ist zwar solide auf dem deutschen Wirtschaftsmarkt und man ist dann ein Unternehmer aber wie gesagt, dann gilt es zu schindern damit der Umsatz stimmt. Für gelegentliche Partyfotografie völlig unnötig, eine einfache Basis der Selbstständigkeit mit Honorar reicht absolut aus. Außer Du willst eine Partyfotografiefirma aufziehen mit Angestellten die dann gegen Rechnung alles fotografieren was nicht niet- und nagelfest ist und bezahlt wird. Das ist dann ein deutsches kommerzielles Wirtschaftsunternehmen und braucht ein angemeldetes Gewerbe. Ein Freiberufler muss Steuern zahlen wenn er Einnahmen hat aber ein Gewerbe braucht er nicht.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 12 von 17
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Zitat: MatthiasausK 06.08.16, 22:09Zum zitierten BeitragHmmm, man könnte es so sagen:
Du kannst erstmal solange behaupten, "freischaffender Künstler" zu sein, bis Dir jemand -zB ein Konkurrent, der nichts anderes macht und sein Gewerbe angemeldet hat- ans Bein pinkelt und sagt, daß ein "Gewerbe" vorliegt. Wie das dann geregelt ist und wie das ablufen mag? Ich weiß es nicht. Hört sich dann aber nach unagenehmen und zeitfressenden Tätigkeiten an.

Dem Finanzamt ists (nahezu) egal, ob Du Deine Überschüsse als Freier oder Gewerblicher ordnungsgemäß versteuerst, das ist für andere Aspekte der Tätigkeit im Prinzip nicht zuständig.
Was für das Finazamt allerdings interessant sein könnte: Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, kannst Du eine Gewinnerzielungsabsicht recht plausibel darlegen, auch wenn Du (Die Welt ist schlecht und Ausrüstung ist teuer...) mehrere Jahre Verluste machst. Als "Künstler", der gute Umsätze macht, aber keine Gewinne, wird da das FA schneller hellhörig.


Bei anhaltenden Verlusten und Verlustvorträgen wird es dem FA wieder egal sein, ob man ein Gewerbe angemeldet hat. Glaub mir, die können die Gewinnerzielungsabsicht ganz unabhängig davon kritisch hinterfragen.

Dem Konkurreten kann das auch egal sein, ob sein Wettbewerb gewerblich oder freiberuflich unterwegs ist. Er ist nicht mehr oder weniger Konkurrent deswegen. Ihm entsteht keine Wettbewerbsnachteil. Ergo wäre das nicht mal abmahnfähig.
MatthiasausK MatthiasausK Beitrag 13 von 17
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Ach Herrmann, manchmal hat man echt den Eindruck, daß Du allem, was nicht aus Deiner Feder stammt, aus Prinzip widersprechen mußt.

Bei eingetragenem Gewerbebetrieb entstehen Kosten und Aufwand.
Wer bereit ist, diese zu tragen, dem wird halt bei "langanhaltenden", wer kein Gewerbe angemeldet hat, bereits bei "anhaltenden" Verlusten die Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen.
Und wer bereit ist, diese zu zahlen, hat eine andere Kostenstruktur als der "freischaffende Künstler".

Was "abmahnfähig" ist, entscheidet nur der, der abmahnt, sonst niemand. Wenn die Abmahnung mal draußen ist, gibts viel zu tun, was keinen Spaß macht, selbst wenn man sich erfolgreich zur Wehr setzt.

Dem Konkurrenten ist es nämlich nicht egal, ob sein Wettbewerb unterwegs oder nicht mehr unterwegs ist. Die Welt ist schlecht - frag halt mal einen einschlägig arbeitenden Anwalt, wie oft solche Dinge (neben einer Abmahnung durch den Anwalt gibts auch andere Möglichkeiten -sogar ohne Kostenrisiko!- , einem mißliebigen Mitbewerber den Spaß nachhaltig zu verderben ...) vorkommen - quer durch alle Branchen.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 14 von 17
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Ja, Matttthias, ich verstehe durchaus, dass dieser Eindruck entstehen kann, auch wenn er täuscht.

Aber es sind diese Themen, die eben ein gewisses Mindestmaß an Genauigkeit erfordern. Wenn das nicht gegeben ist, dann wird schon mal widersprochen.

Richtig ist, dass man alles abmahnen kann, was man meint, abmahnen zu müssen und wenn man einen Anwalt findet, der das dann auch macht. Dennoch bezeichnet man als abmahnfähig, was auch einige Aussicht auf Erfolg hat.
Ulf Spuhl Ulf Spuhl Beitrag 15 von 17
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Wer geschäftlich tätig werden möchte und Angst vor Abmahnung hat kommt nicht aus dem Mustopf.
Es ist etwa so wie jemand ein erfülltes Leben führen möchte aber Angst vor dem Sterben hat als
Ende dieses Lebens, er wird kein gutes Leben haben können. Es reicht nicht aus alle Regeln erfüllen
zu wollen, viel wichtiger ist die persönliche innere Haltung zum eigenen Verhalten, das kann man von
außen nicht erfüllen. Spaß empfinden können schafft eine bessere Lebensqualität als der Besitz von
vielen materiellen Dingen oder Geld. Deshalb das Geschäft mit so wenig Kompromissen wie möglich
aufziehen um den Spaß am Leben nicht zu verlieren und in den Regeln und der Genauigkeit nicht zu ersticken.
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