Recht am eigenen Bild

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Mooji Mooji Beitrag 1 von 30
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Hallo Fotocommunity,

ich habe eine Frage zum Thema "Recht am eigenen Bild". In einigen Fällen gilt dieses Recht ja nicht (wenn die abgebildete Person nicht Mittelpunkt des Bildes ist ect.) oder vlt auch wenn die Gesichter so klein sind, dass man sie eigentlich nicht erkennen kann evt.?

Wisst ihr, ob es eine Internetseite gibt, auf der man die Bilder hochladen kann und die für einen überprüft ob man diese ohne Einwilligung der Personen verkaufen darf bzw. ob es einen Ort gibt, der das für einen überprüft? Wichtig wäre, dass man sich auf die Quelle auch verlassen kann, damit es keine Probleme gibt und die Aussage auch rechtens ist.

Danke schon mal im Voraus für die Antworten!
Michael.M. Michael.M.   Beitrag 2 von 30
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Nein , so eine Seite gibt es nicht da die Differnzierungen zwischen den einzelnen Fällen so
schimmend ist das es keine einfache Regel dafür gibt, immer abhängig von Ort und Art der
Veröffentlichung etc....
copine copine   Beitrag 3 von 30
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letzten endes und abschließend kann das nur ein richter entscheiden. und der wird das auch nicht einfach nach betrachten des bildes machen, sondern die argumente im einzelfall (!) anhören und prüfen.
wittebuxe wittebuxe Beitrag 4 von 30
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Wenn ich das richtig verstehe, ist also die Ablichtung von Personen dann (ziemlich) rechtssicher, wenn
man sie von hinten aufnimmt. Wer sich trotzdem während der Aufnahme umdreht, wird später rausgeschnitten! Das Foto hat an der Stelle dann eben ein Loch. Selbst schuld, kann ich nur sagen.

Zitat: P. King NT 01.05.17, 19:11Zum zitierten Beitragletzten endes und abschließend kann das nur ein richter entscheiden. und der wird das auch nicht einfach nach betrachten des bildes machen, sondern die argumente im einzelfall (!) anhören und prüfen.

Ja. EIN Richter. Der nächste sieht das evtl. ganz anders. Deshalb KANN man diesen äußerst schwierigen und sehr sensiblen Entscheidungsprozess nicht einfach automatisieren, schon mal gar nicht mit einer i-Seite.

Näch.
felixfoto01 felixfoto01 Beitrag 5 von 30
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Zitat: wittebuxe 01.05.17, 19:59Zum zitierten BeitragWenn ich das richtig verstehe, ist also die Ablichtung von Personen dann (ziemlich) rechtssicher, wenn
man sie von hinten aufnimmt.


Da irrst Du. Wenn sich die Person von hinten erkennt, kann sie genauso auf ihre Persönlichkeitsrechte pochen.

Einzig ein Modelrelease ist rechtssicher.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 30
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Zitat: felixfoto01 01.05.17, 20:03Zum zitierten BeitragWenn sich die Person von hinten erkennt, kann sie genauso auf ihre Persönlichkeitsrechte pochen.
Irrtum, wenn sie von anderen von hinten erkannt werden kann.

Aber, wer sich dauernd nur damit rumplagt, was er denn fotografieren darf, verfällt der Paranoia der heutigen Gesellschaft.
wittebuxe wittebuxe Beitrag 7 von 30
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Zitat: Siggiknipst 01.05.17, 21:20Zum zitierten BeitragZitat: felixfoto01 01.05.17, 20:03Zum zitierten BeitragWenn sich die Person von hinten erkennt, kann sie genauso auf ihre Persönlichkeitsrechte pochen.
Irrtum, wenn sie von anderen von hinten erkannt werden kann.

Aber, wer sich dauernd nur damit rumplagt, was er denn fotografieren darf, verfällt der Paranoia der heutigen Gesellschaft . . .

. . . die sich mehr und mehr in ihren selbst gelegten Fallstricken und konstruierten Zäunen verfängt. Dabei wird doch die Absurdität dieser "Gesetze" mehr und mehr offenbar, und jemand, der sich unbekümmert und mit einer gewissen Leichtigkeit diesem Themas nähert, fragt zu recht:

Seid ihr eigentlich völlig bescheuert?

;-)
felixfoto01 felixfoto01 Beitrag 8 von 30
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Zitat: wittebuxe 01.05.17, 21:41Zum zitierten BeitragSeid ihr eigentlich völlig bescheuert?

Mit ziemlicher Sicherheit, ja.

Wenn man kein Modelrelease hat, muss man eben eine Risikoeinschätzung vornehmen, und ggf. eine gute Argumentation bereithalten, sollte man verklagt werden.

Übrigens: Bei Personen öffentlichen Interesses zieht das Recht am eigenen Bild nur eingeschränkt.
z.B. Teilnehmer an Demonstrationen sind Personen der Zeitgeschichte und damit Personen des öffentlichen Interesses.
Dafür muss allerdings erkennbar sein, dass es sich um eine öffentliche Versammlung oder Demonstration handelt.
Michael.M. Michael.M.   Beitrag 9 von 30
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Zitat: Siggiknipst 01.05.17, 21:20Zum zitierten BeitragZitat: felixfoto01 01.05.17, 20:03Zum zitierten BeitragWenn sich die Person von hinten erkennt, kann sie genauso auf ihre Persönlichkeitsrechte pochen.
Irrtum, wenn sie von anderen von hinten erkannt werden kann.

Aber, wer sich dauernd nur damit rumplagt, was er denn fotografieren darf, verfällt der Paranoia der heutigen Gesellschaft.


Auch das ist falsch , in beiden Fällen . Denn wenn die Person nicht Hauptbildbestandteil ist,
also z.b. durchs Bild lief; dann könnte man das als sogenanntes Beiwerk sehen ......
Und das widerum wird dann das Gericht entscheiden , und das mal so oder so ,
neben dem Aspekt das im Vorfeld ja erstmal eine Unterlassungserklärung veranlasst
werden müsste , etc........ aber eben je nach Einzelfall und Stärke der Paranoia ;))
copine copine   Beitrag 10 von 30
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noch eine weisheit aus dem leben (und aus dem zivilrecht):
wo kein kläger, da kein richter

eine bemerkung ot:
Zitat: Siggiknipst 01.05.17, 21:20Zum zitierten Beitragverfällt der Paranoia der heutigen Gesellschaft.
die "heutige gesellschaft" ist sowieso an allem schuld - an allem schlechten, aber auch an allem guten.
anders ausgedrückt: es ist eine hohle phrase. (so wie in anderem zusammenhang: "die jugend von heute...")
xxx xxx Beitrag 11 von 30
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Zitat: P. King NT 01.05.17, 22:44Zum zitierten Beitragdie "heutige gesellschaft" ist sowieso an allem schuld - an allem schlechten, aber auch an allem guten.
anders ausgedrückt: es ist eine hohle phrase.


Für den, der die Vergangenheit nicht kennt und gesellschaftliche Entwicklungsstände nicht vergleichen kann, mag das so aussehen. Aber dessen Sicht ist eben nicht relevant, ohne Wert. Und in ihrer Beschränktheit schon eher "hohl". Das ist nur große Klappe.
Wenn es schon ein Klischee sein soll, dann doch wenigstens ein unbestreitbar richtiges. Zum Beispiel "Wer die Vergangenheit nicht kennt, versteht die Gegenwart nicht". QED.
xxx xxx Beitrag 12 von 30
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Zitat: Siggiknipst 01.05.17, 21:20Zum zitierten BeitragZitat: felixfoto01 01.05.17, 20:03Zum zitierten BeitragWenn sich die Person von hinten erkennt, kann sie genauso auf ihre Persönlichkeitsrechte pochen.
Irrtum, wenn sie von anderen von hinten erkannt werden kann.

Aber, wer sich dauernd nur damit rumplagt, was er denn fotografieren darf, verfällt der Paranoia der heutigen Gesellschaft.


Eigentlich ist es die Regulierungswut, die einem Millionenheer von Beamten entspringt, die alle irgendwie ihre teure Existenz rechtfertigen müssen. Mehr Beamte machen mehr Gesetze und Vorschriften, solange, bis diese Gesetzesflut neue Beamte zur Verwaltung und Durchsetzung nötig macht. Die dann wieder neue Gesetze und Vorschriften produzieren. Frankreich ist sogar uns noch voraus, Staatsquote 53 Prozent!

Um auf's Knipsen zu kommen: Bud Spencer sagte "Futtetenne" (Scheißdrauf!)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 13 von 30
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Es gibt ein schönes Beispiel, was Beiwerk ist. Angenommen ich fotografiere ein historisches Gebäude, vor dem sich gerade eine Hochzeitsgesellschaft aufhält. Fotografiere ich das gesamte Gebäude, ist die Hochzeitsgesellschaft Beiwerk. Fotografiere ich nur die Hochzeitsgesellschaft, dann eben nicht. Behauptet ein Fotograf, er wollte nur den historischen Torbogen über der Hochzeitsgesellschaft fotografieren, muss das eben ein Gericht entscheiden.
Was mich verblüfft hat, war die Entscheidung zu dem NPD-Plakat, auf dem ein Zuschauer zu sehen war, der am Rand einer NPD-Demo stand, und der dagegen erfolgreich geklagt hat. Stimmt aber, wenn man es sich genau überlegt: Der Zuschauer war nicht Teilnehmer. Aber ich finde es schon vom Gericht an den Haaren herbeigezogen, dass einem Zuschauer eine inhaltliche Beziehung zum Thema der Demo unterstellt wird.
Fotografiert man also eine Demo, Aufzug oder Versammlung: Achtung, ohne Zuschauer! Wobei der Fotograf eben die Schere im Kopf haben muss. Der Zuschauer eines Karnevalumzuges wird kaum klagen. Wenn er nun aber, an diesem Tag krank geschrieben war, vielleicht doch.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 14 von 30
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Die Sache gehört eigentlich in eine andere Rubrik. Vielleicht kann man ihn in "Gesetze, Verträge" verschieben.
felixfoto01 felixfoto01 Beitrag 15 von 30
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Diese Definitionen von Beiwerk und Panoramafreiheit sind wundervolle Mythen der Fotografie.
Wer sich rechtssicher aufstellen will, braucht Modelreleases.
Alle Anderen können ihre Bilder eben nicht veröffentlichen, oder müssen das Risiko in Kauf nehmen verklagt zu werden.

Das Fotografieren an sich ist übrigens erlaubt, das kann einem niemand verbieten, aber die Veröffentlichung unterliegt eben bestimmter Regeln.
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