Höheres Interesse der Kunst?

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Inntriguing Inntriguing Beitrag 1 von 42
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§ 23 Abs. 1 Nr. 1- 4 KUG:

Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

*****

Was ist dieses höhere Interesse der Kunst? Ab wann ist das definiert? Wann ist es das nicht?

PS: Ich hab bereits in anderen Beiträgen gelesen, aber keine Antwort gefunden.

*****

PPS: Fotografie ist ein Hobby von mir, ich fotografiere am liebsten Schatten und gespiegelte Gesichter, die man nicht erkennt, damit bin ich rechtlich auf der sicheren Seite.

Allerdings habe ich vorher auch oft fremde Menschen fotografiert, ohne sie vorher zu fragen, weil das Bild dann gestellt wirkt, und ohne sie nachher zu fragen, weil es entweder nicht ging (ausländische Touristen), oder ich mich nicht getraute, sie anzusprechen.

Irgendwann hat mich jemand, der im Werbedesign tätig ist, darauf hingewiesen, dass es ein Recht am eigenen Bild gibt, und ich bei Aufnahmen, auf denen sich Personen wiedererkennen können, um Erlaubnis Fragen muss, ehe ich sie veröffentliche. Das hat mich verunsichert. Dann traf ich professionelle Street Fotografen, die abwiegelten:

"Das wird immer heiß diskutiert, aber ihnen ist kein Fall bekannt, wo jemand verklagt wurde. Maximal wurde auf Unterlassung bestanden, also das Bild zu entfernen. Wenn überhaupt, ging es um sehr geringe Entschädigungsbeträge."

Wenn ich eine Person fotografiere, dann nicht in einer sie/ihn kompromittierenden Situation, was etwas von Voyeurismus hat. Das kann noch so lustig sein, aber für den Betroffenen ist es verständlicherweise gar nicht komisch.

Ich habe mich auch selbst dabei ertappt, schon kompromittierend fotografiert zu haben, und dass in der heutigen Gesellschaft das Gefühl dafür abhanden kommt, dass es nicht ok ist, sowas zu veröffentlichen, gerade in Zeiten von Youtube und Facebook, wo praktisch alles veröffentlicht wird, was gerade mit der Handyknipse aufgenommen wurde, wo niemand mehr nachfragt, oder sich vorher fragt, ob das überhaupt moralisch ok ist.

Ich will das Thema nicht nochmal hochkochen, es gibt ja schon zahlreiche Threads zum Thema Street Fotografie.

Für mich ist aber noch unklar, wo dieses höhere Interesse der Kunst anfängt, und wo es aufhört. Für mich persönlich hat die (Street) Fotografie schon etwas mit Kunst zu tun, eine Szene so zu arrangieren (nicht zu stellen), dass der Bildaufbau, Licht-Schatten, Geometrie, etc. passen, auch dass eine tiefere Aussage deutlich wird - ich behaupte nicht, dass mir das schon gelingt, es ist ja nur Hobby für mich, ich betreibe es nicht professionell. Es ist für mich dennoch viel mehr als nur Schnappschussfotografie, weswegen ich die Kamerafunktion meines Handys geflissentlich ignoriere, und lieber meine Canon (Powershot) benutze.
(Natürlich gibt es auch schon gute Handykameras).

Würde mich über sachliche Antworten freuen.

Gruß,Felix
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 42
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Inntriguing schrieb:

Zitat:§ 23 Abs. 1 Nr. 1- 4 KUG:

Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet
und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer
Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen,
an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern
die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der
Kunst dient.

*****

Was ist dieses höhere Interesse der Kunst? Ab wann ist das
definiert? Wann ist es das nicht?


Da ist gar nichts definiert. Entscheidend ist, daß Du vor Gericht plausibel machen kannst daß Du nicht im Auftrag gearbeitet hast, ein Fotokünstler bist und Deine Bilder Kunst sind. Also schön anstrengen! .-))
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 42
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Kennt da jemand Gerichtsentscheidungen?
H.Till.W H.Till.W Beitrag 4 von 42
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in der (sehr geilen) Fotozeitschrift, Photo News heft Juli / August 2011 hat Wolfgang Maßen einen sehr ausführlichen Artikel über das Juristische Problem geschrieben. (leider finde ich den nicht Online sonst hätte ich ihn verlinkt)

ich fasse es mal zusammen,
die ausnahmen 1-3 lassen sich normalerweise nicht für die Stereophotographie anwenden.

bei 4 geht das wenn man ein paar Bedingungen einhält.

zum einen muss eine schöpferische Gestaltungsleistung vorhanden sein und dann muss das ganze in einer Kunst üblichen Form Veröffentlicht werden und das wirtschaftliche Zwecke nicht im Vordergrund stehen.

das heißt für mich, es ist OK Street Bilder Auszustellen, in Photobücher zu packen, in Kunst und oder Photography Foren zu zeigen usw, aber nicht sie für eine Werbung zu verwenden, als Stock hochzuladen usw.

Wichtig ist aber auch noch
§23 Abs. 2 KUG

Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


das heißt für mich das ich keine Bilder mache und Zeige die Menschen Lächerlich macht, oder sie in Notlagen Zeigt (keine Bettler Obdachlosen, Verletzte usw.)
xxx xxx Beitrag 5 von 42
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hier mal ein Urteil

""""
http://www.artefacti.de/abstrakte-kunst ... hlen-.html

Donnerstag, 17. November 2011 um 05:05 Uhr

Düsseldorf (dpa) - Das Düsseldorfer Museum Kunstpalast muss einem Aktmodell 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Museum hatte ein Nacktfoto der 37-Jährigen ohne deren Einwilligung in einem Programmheft veröffentlicht. Das habe die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzt, urteilte das Düsseldorfer Landgericht und untersagte dem Museum auch jede weitere Nutzung des Fotos.

Die Frau hatte sich 2008 im Rahmen der Ausstellung «Der verbotene Blick auf die Nacktheit» bei einer Performance mit dem Titel «Diana und der Akt» ablichten lassen. Dafür hatte sie 250 Euro erhalten. Von einer geplanten Veröffentlichung in der Broschüre sei keine Rede gewesen, hatte der Anwalt der Frau betont. Der Organisator der Ausstellung sagte als Zeuge aus, die Nacktfotos seien ohne Freigabe der Frau weitergegeben worden (Az.: 12 O 438/10).
"""""

"Das wird immer heiß diskutiert, aber ihnen ist kein Fall >bekannt, wo jemand verklagt wurde. Maximal wurde auf >Unterlassung bestanden, also das Bild zu entfernen. Wenn >überhaupt, ging es um sehr geringe Entschädigungsbeträge."

wer wenig hat, oder unbekannt ist, der muss wohl auch wenig Strafe zahlen.Es ist ne Privatklage, da muss das Opfer erstmal gerichtskosten vorstrecken und wenn der Täter nix hat, dann bleibt das Opfer auf den Kosten sitzen.

das ganze hängt wohl vom einkommen ab und dann von den Tagessätzen die zumutbar sind.

die meisten spekulieren halt darauf, dass die streetshots eh kaum jemand ausserhalb der Szene anschaut, und es dem abgelichteten nicht auffällt, oder der abgelichtete sich nicht die Mühe macht zu klagen.

aber trotzdem wird es nicht anständiger dadurch, wenn man Leute ungefragt zeigt, vorallem in komischen Posen.Ist ja einfach, dass jemand in einem Foto komisch rüberkommt.



Nachricht bearbeitet (18:38)
H.Till.W H.Till.W Beitrag 6 von 42
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Bernd das ist keine Street Photography, in deinem Urteil geht es um was ganz anders.
Inntriguing Inntriguing Beitrag 7 von 42
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Hallo Bernd,

das ist natürlich ein extremer Fall, der direkt in die Intimsphäre eingreift. In der Streetfotografie wohl eher nicht alltäglich, Nackte zu fotografieren und in Zeitschriften zu veröffentlichen ;)

Gruß,Felix
xxx xxx Beitrag 8 von 42
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H.Till.W schrieb:

Zitat:Bernd das ist keine Street Photography, in deinem Urteil geht
es um was ganz anders.


aber trotzdem konnte die Kunsthalle nicht sagen, dass es im höheren Interesse der Kunst geschieht.und es gibt Millionen belanglose streetshots, wie will man denn da dem Gericht weismachen, dass es sich um Kunst handelt.

als die Gesetze gemacht wurden galt Kunst als etwas besonderes, dass nicht jeder machen kann.Aber streetshots bekommt man als Massenware ausn Handy.

Ich denke nicht, dass sich ein streetshoter darauf berufen kann, er mache Kunst und kann somit das recht am eigenen Bild umgehen.dass war vielleicht mal zu der Zeit so, als noch nicht jeder fotografieren konnte.wahrscheinlich meinen die damit eher das malen von Menschen.da gibts ja einige Fälle in denen es als Kunst durchkam.

Der Kunsthalle müsste es einfacher fallen sich auf höheres Interesse der Kunst zu berufen.vielleicht gibts da ja noch ne Revision, ist ja kein BGH Urteil.

Die Dame hat halt geklagt, weil die Kunsthalle Geld hat und es sich da lohnt.
aber davon, dass es nur strafbar ist, wenn man nackt veröffentlicht wird, stand nix.

sie hätte dann aber sicher weniger Schmerzensgeld bekommen.



Nachricht bearbeitet (18:57)
Inntriguing Inntriguing Beitrag 9 von 42
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Bernd Roesch schrieb:

Zitat:Ich denke nicht, dass sich ein streetshoter darauf berufen >kann, er mache Kunst und kann somit das recht am eigenen >Bild umgehen.dass war vielleicht mal zu der Zeit so, als >noch nicht jeder fotografieren konnte.


*****************************************

Auch heute kann nicht jeder fotografieren.

Zwar hat inzwischen fast ausnahmslos jeder eine Knipse, manchmal auch unfreiwillig (ich wollte ein Handy ohne Kamera, aber das gibt es ja nicht mehr), aber 90 % der Knipser macht nur die üblichen Touristenfotos fürs private Fotoalbum oder die Partyfotos, die einfach nur Leute in mehr oder weniger peinlichen Situationen zeigen.

Wieviele Leute sind das, die sich freiwillig in Menschenmassen begeben, um zu streeteln, oder die sich für einen Tag ein Thema aussuchen und stundenlang herumknipsen, nur um 95 % davon später wieder zu löschen?
H.Till.W H.Till.W Beitrag 10 von 42
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Bernd Roesch schrieb:

Zitat:H.Till.W schrieb:

Zitat:Bernd das ist keine Street Photography, in deinem Urteil

geht
Zitat:es um was ganz anders.


aber trotzdem konnte die Kunsthalle nicht sagen, dass es im
höheren Interesse der Kunst geschieht.und es gibt Millionen
belanglose streetshots, wie will man denn da dem Gericht
weismachen, dass es sich um Kunst handelt.

als die Gesetze gemacht wurden galt Kunst als etwas besonderes,
dass nicht jeder machen kann.Aber streetshots bekommt man als
Massenware ausn Handy.


Bernd, ich will mich nicht wiederholen, lies doch bitte mal was ich um 18:25 geschrieben habe, danke.
nur noch mal kurz, um sich auf die Ausnahme zu berufen zu können muss man einige Voraussetzungen erfüllen


Zitat:
Ich denke nicht, dass sich ein streetshoter darauf berufen
kann, er mache Kunst und kann somit das recht am eigenen Bild
umgehen.dass war vielleicht mal zu der Zeit so, als noch nicht
jeder fotografieren konnte.wahrscheinlich meinen die damit eher
das malen von Menschen.da gibts ja einige Fälle in denen es als
Kunst durchkam.

Der Kunsthalle müsste es einfacher fallen sich auf höheres
Interesse der Kunst zu berufen.vielleicht gibts da ja noch ne
Revision, ist ja kein BGH Urteil.

Die Dame hat halt geklagt, weil die Kunsthalle Geld hat und es
sich da lohnt.
aber davon, dass es nur strafbar ist, wenn man nackt
veröffentlicht wird, stand nix.

sie hätte dann aber sicher weniger Schmerzensgeld bekommen.



das Model hat geklagt weil sie mit der Kunsthalle einen Vertrag hatte sinngemäß so

das Model macht sich auf dem Event Nackig und jemand von der Kunsthalle macht Bilder von ihr dabei die dann in der Kunsthalle gezeigt werden also in einen bestimmten Ramen.

das Model denkt sich, das ist OK für mich in der Kunsthalle sehen mich nur die Leute die sich für Kunst bzw diese Ausstellung interessiere, meine Oma und meine Nachbarin interessiert so etwas nicht also werden die mich nicht nackig sehen.

nun begeht die Kunsthalle einen Vertragsbruch und packt das Bild von dem nackten Model auf einen Flyer und nun können die Nachbarin, die Oma und so weiter sie Nackig sehen dem Model ist das extrem Peinlich und deswegen Klagt sie dagegen. Das ist ihr gutes Recht und deswegen hat sie gewonnen. Ich gehe davon aus das sie die Kunsthalle nicht nur Abzocken wollte, so etwas machen ja nur böse Menschen.


so aber nun

was hat das mit Street zu tun? war das Model auf der Straße? war es in der Öffentlichkeit? Wurde es Fotografiert ohne das sie gefragt worden ist?
xxx xxx Beitrag 11 von 42
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H.Till.W schrieb:


Zitat:so aber nun

was hat das mit Street zu tun? war das Model auf der Straße?
war es in der Öffentlichkeit? Wurde es Fotografiert ohne das
sie gefragt worden ist?


nochmal, es zeigt, dass es nicht einfach ist sich auf Kunst zu berufen um das Recht am eigenen Bild zu umgehen.

Das Bild wurde in einer Kunsthalle gemacht in einem künstlerischen Event.

trotzdem konnte sich die Kunsthalle nicht darauf berufen es ist Kunst und darf gezeigt werden, obwohl die sogar dem Model 250 Eur bezahlt hatten.

Und wenn das Model nicht nackt gewesen wäre, dann hätte sie genausogut auf Unterlassung klagen können oder meinst du nicht ?.

vergleich wäre es wenn du in einer Kunstausstellung währende eines Events fotografierst, der Person Geld gibst damit du sie fotografieren darfst, aber keinen Vertrag über veröffentlichung. und dann das Bild der Person veröffentlichst.

da könnte man ja noch auf den Gedanken kommen es gilt als kunst, weil es während einem Kunstevent passiert ist.

Und wenn du nur so auf der Strasse fotografierst und das veröffentlichst, ist das dann sehr unwahrscheinlich, dass das dann als höhere Kunst gilt aber das Foto in der Kunsthalle während eines Kunsteevents nicht.

Der Fotograf war ja anscheinend ein angestellter der Kunsthalle, vielleicht selber ein Künstler oder Berufsfotograf.

Und wenn dann irgendjemand der weder ne fotografische künstlerische Karriere vorweisen kann, einfach hergeht und sagt, dass darf man zeigen, weil es kunst ist, auf die Ausrede Idee käme jeder.

dann könnten die das recht am eigenen Bild auch ganz abschaffen.

heutzutage gilt in der Kunstszene sowieso jeder als Künstler und jeder streetshoter hält sich für einen Künstler



Nachricht bearbeitet (20:00)
H.Till.W H.Till.W Beitrag 12 von 42
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noch mal Bernd, das hat mit dem Thema nix zu tun,
das Model wurde ja nicht nicht gefragt sondern es wurde gefragt und es gesagt, So und So dürft ihr das.

dann hat sich die Kunsthalle nicht dran gehalten.
das ist der Punkt.

das Urteil hat mit Street Photography genau so viel zu tun wie ein Urteil wegen überhöhter Geschwindigkeit.
rot kohl rot kohl Beitrag 13 von 42
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ich will hier mal die lanze brechen - für leute, die das alltägliche leben einfangen und sich das zeigen der fotos nicht verbieten lassen. diese fotos sind alle von fremden menschen, ich habe niemanden gefragt.
falls sich jemand erkennt und die bilder gelöscht haben möchte, kann man natürlich drüber reden! ^^

http://www.flickr.com/photos/martin_jaeger/6542398871/
http://www.flickr.com/photos/martin_jaeger/6305360513/
http://www.flickr.com/photos/martin_jaeger/6145383658/
http://www.flickr.com/photos/martin_jaeger/5787575448/
http://www.flickr.com/photos/martin_jaeger/5549887760/

ich habe das gefühl, manche gesetze sollte man nicht zu ernst nehmen. die menschen können solche lappalien oft auch in nem gespräch klären - dann wird das bild halt gelöscht - fertig.
rot kohl rot kohl Beitrag 14 von 42
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aber an sich - die frage nach dem höheren interesse der kunst - das ist wohl auslegungssache.. schwierig!
Old Shutterhand Old Shutterhand Beitrag 15 von 42
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Hier wird u.a. ein Fall beschrieben:
http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... 6ad803.pdf
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