Bildrechte, Preise
Hallo,
Ich habe folgender Anfrage und würde gerne mal wissen wie da die Preise aussehen, habe sowas noch nie gehabt bisher:
..........
"Wir haben mit der Konzeption unserer neuen Angebotsbroschüre begonnen und benötigen hierfür immer auch neue Fotos. In diesem Zusammenhang möchte ich anfragen, ob Sie auch Auftragsfototgrafiearbeiten übernehmen.
Wir suchen Fotografen für diverse Themen aus dem Bereich Stadt- und Architekturfotografie, Landschaftsfotografie und Portrait- und Personenfotografie.
Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst dabei das Bearbeitungsrecht, das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet), das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und von öffentlicher Zugänglichmachung sowie unbekannte Nutzungsarten. Insbesondere (jedoch nicht abschließend) umfasst die Nutzungsrechtseinräumung auch die durch den Touristikverein bezweckte Verwendung und damit folgende Rechte und Nutzungszwecke:
O Veröffentlichung auf unserem Onlineportal oder touristischen Partnerportalen
O Veröffentlichung in Printmedien u.a. im Katalog Stadt-Erlebnisse
O Nutzung in E-Mail Newslettern
O Verbreitung in Social Media Kanälen (Facebook, Twitter, Google+, Blogs etc.)
O Weiterleitung an Kooperationspartner zur Nutzung in deren eigenen Printmedien (z.B. Deutsche Zentrale für Tourismus, u.a.)
Bitte teilen Sie mir bei Interesse mit, ob Sie uns die Bilder nach der Produktion auch optimiert und in einer Bildüberarbeitung zur Verfügung stellen."
Was kann man da verlangen wenn ich dementsprechend losziehe das gewünschte Bild mache.
Übergabe in Überarbeiteter Version.
Danke
Ich habe folgender Anfrage und würde gerne mal wissen wie da die Preise aussehen, habe sowas noch nie gehabt bisher:
..........
"Wir haben mit der Konzeption unserer neuen Angebotsbroschüre begonnen und benötigen hierfür immer auch neue Fotos. In diesem Zusammenhang möchte ich anfragen, ob Sie auch Auftragsfototgrafiearbeiten übernehmen.
Wir suchen Fotografen für diverse Themen aus dem Bereich Stadt- und Architekturfotografie, Landschaftsfotografie und Portrait- und Personenfotografie.
Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst dabei das Bearbeitungsrecht, das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet), das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und von öffentlicher Zugänglichmachung sowie unbekannte Nutzungsarten. Insbesondere (jedoch nicht abschließend) umfasst die Nutzungsrechtseinräumung auch die durch den Touristikverein bezweckte Verwendung und damit folgende Rechte und Nutzungszwecke:
O Veröffentlichung auf unserem Onlineportal oder touristischen Partnerportalen
O Veröffentlichung in Printmedien u.a. im Katalog Stadt-Erlebnisse
O Nutzung in E-Mail Newslettern
O Verbreitung in Social Media Kanälen (Facebook, Twitter, Google+, Blogs etc.)
O Weiterleitung an Kooperationspartner zur Nutzung in deren eigenen Printmedien (z.B. Deutsche Zentrale für Tourismus, u.a.)
Bitte teilen Sie mir bei Interesse mit, ob Sie uns die Bilder nach der Produktion auch optimiert und in einer Bildüberarbeitung zur Verfügung stellen."
Was kann man da verlangen wenn ich dementsprechend losziehe das gewünschte Bild mache.
Übergabe in Überarbeiteter Version.
Danke
30.07.14, 15:23
Beitrag 2 von 12
was haben sie denn angeboten?
garnichts, ich soll mein angebot machen
30.07.14, 16:52
Beitrag 4 von 12
ich frage mich, was diese endlose Aufzählung von Nutzungsrechten soll. Besonders interessant sind ja die Nutzungsrechte für "unbekannte Nutzungsarten"
Ich kann mir da einfach kein seriöses und ernsthaftes Interesse vorstellen.
Ich kann mir da einfach kein seriöses und ernsthaftes Interesse vorstellen.
30.07.14, 22:39
Beitrag 5 von 12
Also sie brauchen die Bilder für Werbezwecke, in allen heute gebräuchlichen und vorsichtshalber auch in noch nicht erfundenen Medien. Dazu die Aufzählung der Nutzungsrechte. (Exklusiv oder nicht?) Was sie nicht brauchen, ist z.B. das Recht, fineprints der Bilder zu einem hohen Preis auf dem Kunstmarkt zu verkaufen.
Zum Preis kann ich nichts sagen.
Zum Preis kann ich nichts sagen.
Unbekannte Nutzungsarten sieht doch sogar das UrhG vor.
Es geht um Auftragsarbeiten. Nenn ihnen einfach einen Stundensatz oder Tagessatz und die Spesenkonditionen.
Es geht um Auftragsarbeiten. Nenn ihnen einfach einen Stundensatz oder Tagessatz und die Spesenkonditionen.
ich würde auch nach Stundenaufwand abrechnen.
Die Bilder tauchen dann anschließend in Presseinformationen des Touristikvereins auf und werden den jeweiligen Empfängern (das können auch schon mal eMail-Verteiler mit über 1000 Journalisten sein) zur kostenfreien Nutzung unter Nennung des (c) Toruistikverein angeboten.
Das würde ich unterbinden und auf mein Recht auf Kennzeichnung am Bild (§13 UrhG) ausdrücklich nicht verzichten und darauf verweisen, dass jede Verwendung mit einem Belegexemplar zu belegen ist.
Zudem würde ich darauf verweisen, dass die Metadaten der Bilddateien (IPTC-Felder) nicht verändert werden dürfen.
In den IPTC Felder hinterlasse die genaue Nutzungsvereinbarung, deinen Namen und Anschrift und deine eMail-Adresse sowie den Hinweis auf die Zustellung eines Belegexemplars.
Hintergrund der Empfehlung ist, dass wir mit FineArtReisen eine Online-Reisezeitung betreiben, die tagtäglich hunderte von eMails mit Presseinformationen und Bildmaterial zur "kostenfreien Beachtung" erhält. Bei 95% des übermittelten Materials ist der Autorenname von Text und Bild nicht genannt.
Ich persönlich empfinde dies als Diebstahl geistigen Eigentums - das wäre dann eine Straftat.
Grüße
Armin
Die Bilder tauchen dann anschließend in Presseinformationen des Touristikvereins auf und werden den jeweiligen Empfängern (das können auch schon mal eMail-Verteiler mit über 1000 Journalisten sein) zur kostenfreien Nutzung unter Nennung des (c) Toruistikverein angeboten.
Das würde ich unterbinden und auf mein Recht auf Kennzeichnung am Bild (§13 UrhG) ausdrücklich nicht verzichten und darauf verweisen, dass jede Verwendung mit einem Belegexemplar zu belegen ist.
Zudem würde ich darauf verweisen, dass die Metadaten der Bilddateien (IPTC-Felder) nicht verändert werden dürfen.
In den IPTC Felder hinterlasse die genaue Nutzungsvereinbarung, deinen Namen und Anschrift und deine eMail-Adresse sowie den Hinweis auf die Zustellung eines Belegexemplars.
Hintergrund der Empfehlung ist, dass wir mit FineArtReisen eine Online-Reisezeitung betreiben, die tagtäglich hunderte von eMails mit Presseinformationen und Bildmaterial zur "kostenfreien Beachtung" erhält. Bei 95% des übermittelten Materials ist der Autorenname von Text und Bild nicht genannt.
Ich persönlich empfinde dies als Diebstahl geistigen Eigentums - das wäre dann eine Straftat.
Grüße
Armin
Die gewünschten Nutzungsrechte wirken noch etwas unstrukturiert und sollten vielleicht etwas genaues definiert werden, bevor hier Rechte übertragen werden.
Option 1: sich an Bildagenturen zu orientieren (Getty, Corbis,..)
Option 2: sich an den MMF Bildhonoraren orientieren (wenn man etwas googled findet man vielleicht Auszüge von 2012/2013)
Option 3: sich einfach überlegen, was die Nutzung einem selbst wert ist (Stundenaufwand,...)
Grüße Ben
Option 1: sich an Bildagenturen zu orientieren (Getty, Corbis,..)
Option 2: sich an den MMF Bildhonoraren orientieren (wenn man etwas googled findet man vielleicht Auszüge von 2012/2013)
Option 3: sich einfach überlegen, was die Nutzung einem selbst wert ist (Stundenaufwand,...)
Grüße Ben
Lese ich das hier richtig, dass es hier um Auftragsarbeiten geht? Also sind die Bilder noch gar nicht gemacht, für die hier der Vertrag abgeschlossen werden soll?
LG Falko
LG Falko
Hallo, ich habe ein Bild, Foto einer Nachtaufnahme bzw. Weihnachtsbeleuchtung gemacht und jetzt bekam ich von einer Firma eine Anfrage ob sie das Foto für ihre Webseite und anderes benutzen dürfen. Was sind die normalen Honorare die ich verlangen kann, es geht auch noch um Urheberrechte...... Danke für die Antwort Max Müller
Zitat: Pflege-Betreuung 02.12.19, 21:38Zum zitierten Beitrag
Moin Max,
auch nach über 5 Jahren ist der Beitrag 8 von B. Cor. noch immer aktuell. ;-)
Und das Urheberrecht kann in Deutschland lt. § 29 Abs. 1 UrhG nicht veräußert werden.
LG Manfred
Moin Max,
auch nach über 5 Jahren ist der Beitrag 8 von B. Cor. noch immer aktuell. ;-)
Und das Urheberrecht kann in Deutschland lt. § 29 Abs. 1 UrhG nicht veräußert werden.
LG Manfred
Zitat: Ehemaliges Mitglied 30.07.14, 16:52Zum zitierten Beitrag
Einfacher wäre wahrscheinlich eine solche Formulierung im Vertrag: "Der Erwerber erhält die Erlaubnis, die im Vertrag benannten Werke zu bearbeiten. Die Nutzungsrechte werden für alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten und auch für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt."
Und wie Hermann schon sagte "Unbekannte Nutzungsarten sieht doch sogar das UrhG vor."
Was ist daran schlimm? Immerhin wird nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Das ist schon einmal sehr wichtig.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31a.html
siehe auch https://www.urheberrecht.de/nutzungsrecht/
MfG
Johannes
Einfacher wäre wahrscheinlich eine solche Formulierung im Vertrag: "Der Erwerber erhält die Erlaubnis, die im Vertrag benannten Werke zu bearbeiten. Die Nutzungsrechte werden für alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten und auch für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt."
Und wie Hermann schon sagte "Unbekannte Nutzungsarten sieht doch sogar das UrhG vor."
Was ist daran schlimm? Immerhin wird nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Das ist schon einmal sehr wichtig.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31a.html
siehe auch https://www.urheberrecht.de/nutzungsrecht/
MfG
Johannes