Garantiegebaren bei Sony Schweiz - kennt sich jemand aus?

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Frank Herberg Frank Herberg Beitrag 1 von 11
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Hallo Leute

vielleicht hat von Euch einer einen Tipp bezüglich der rechtlichen Lage in der Schweiz:

Die Sony Alpha 37 von meiner Freundin ist kurz vor Ablauf der Garantie kaputt gegangen: AF geht nur noch manchmal. Der Händler, bei dem wir die Kamera gekauft haben, bestätigte den Fehler, bestätigte auch, dass noch Garantie drauf ist, aber meinte, wir müssten damit rechnen, dass die Kamera nicht mehr auf Garantie repariert wird, sondern wir aber 129 CHF für einen Kostenvoranschlag bezahlen müssen. Wir haben gedacht, wir hören nicht recht. Man erklärte uns, das wäre eben ein Dienstleister, der mit Sony in der Schweiz zusammenarbeitet und der würde eben so agieren, im übrigen auch bei Canon.

Nach dem wir nicht nachgelassen haben, holte man den Chef des Ladens und der meinte, das wäre nur selten der Fall - ein paar mal im Monat - und nur wenn die einen Fall- oder Wasserschaden finden (was offensichtlich in unsere Fall nicht das Problem ist) und wir könnten ja auch direkt zum Dienstleister gehen und schauen, ob der uns besser bedient.

Wir haben die Kamera wieder mitgenommen und werden in dem Laden keinen Rappen mehr lassen. Die Frage ist aber: Kann Sony oder deren Dienstleister faktisch in der Garantiezeit die Garantiereparatur verweigern und stattdessen 129 CHF kassieren? (So blöd das klingt.)

Wenn jemand bescheid weiss, bin ich um Hinweise froh.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 11
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Ja, genau dann, wenn die Garantiebedingungen für eine Reparatur/Ersatz nicht erfüllt sind. Also zum Beispiel bei sachfremde und zweckfremder Nutzung, Wasserschaden, Nutzung von nicht originalem Zubehör (z.B. Akku oder Batteriegriff) , wenn der Schaden von diesem ausgeht. Also im Grunde bei allem, wo schon von einfacher Draufsicht klar ist, dass der Besitzer den Effekt zu verantworten hat und nicht der Hersteller.
Wende dich einfach direkt an Sony.
Frank Herberg Frank Herberg Beitrag 3 von 11
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Danke Bernd. Interessant ist aber dann, dass ein Händler, der die Kamera anschaut und sieht, dass sie aussieht wie neu, gleich als erstes sagt, das wird wohl schwierig werden mit einer Garantiereparatur. Und interessant ist auch, dass man für "eine einfache Draufsicht" pauschal mal 129 CHF verrechnen möchte. Das sieht doch nach systematischer organisierter Garantieleistungsvermeidung aus. Ich habe mich jetzt direkt an den Dienstleister und noch an Sony gewandt. Mal sehen, wie es weiter geht.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 11
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Geht es denn nun um Gewährleistung oder um Garantie? Du widersprichst Dich da etwas.
Frank Herberg Frank Herberg Beitrag 5 von 11
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Wieso, ich hab nie von Gewährleistung gesprochen, aber 7 x von Garantie?
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 6 von 11
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Kann es sein, dass es in der Schweiz nur Garantie gibt? In D unterscheidet man zwischen Gewährleistung und Garantie. Zwei Jahre hat man auf alle Fälle eine gesetzliche Gewährleistung. Die Garantie macht der Hersteller freiwillig und kann über die Zeit der Gewährleistung hinaus gehen. Sprechen wir also vom gleichen Sachverhalt? Im lezteren Falle wird es schwieriger und ich würde mich immer direkt an den Hersteller halten. Der nennt dann auch die geeignete Werkstatt, bzw man schickt es direkt an den Hersteller.
Frank Herberg Frank Herberg Beitrag 7 von 11
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Hallo Alice,
es geht um die Herstellergarantie von Sony Schweiz. An die habe ich mich nun direkt gewendet und nun scheint's zu laufen. Ich berichte weiter.
Beste Grüsse
Frank Herberg Frank Herberg Beitrag 8 von 11
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So, Update: Ich habe mich mit meinem Anliegen sowohl an Sony Schweiz gewandt als auch an den Reparaturdienstleister. Sony Schweiz hat geschrieben "Innerhalb der Garantie wird Ihr Gerät selbstverständlich kostenfrei für Sie überprüft und repariert." Und der Dienstleister schrieb "Falls das Gerät nicht in Garantie repariert wird, werden wir Sie umgehend informieren. "

Heute kam nun ein Schreiben von Sertronics mit folgenden Optionen:
A. Reparatur ca. 240 Franken
B. Rücksendung ohne Reparatur ca. 120 Franken (für Kostenvoranschlag)
C. oder keine Kosten wenn ich Sertronics die Kamera überlasse

Wie gesagt für einen Defekt innerhalb der Garantiezeit und ohne Selbstverschulden!
Anscheinend gibt es in der Schweiz keine Garantie für Sony-Kameras, nur Garantiezusagen?!

Also wende ich mich nun wieder an Sony und werde weiter berichten.
Lord Zinker Lord Zinker Beitrag 9 von 11
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Hast Du mal einen Blick in die Garantiebestimmungen geworfen?

Da steht unter anderem:

"Mit dieser Garantie gewährt Sony für den Zeitraum von 2 Jahren*, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Ersterwerbs keine Material-und/oder Verarbeitungsfehler aufweist."

"Diese Garantie deckt nicht: ... die regelmässige Wartung und Reparatur oder Ersatz von Teilen bedingt durch normalen Verschleiss..."

Von einer Funktionsgarantie über die 2 Jahre und kostenlosen Reparaturen lese ich da nix...
Xais Xais Beitrag 10 von 11
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Naja, den AF zähle ich aber nicht wie Bremsen beim Auto als Verschleißteil innerhalb der ersten 2 jahre an... Nach meinem persönlichem Empfinden sollte der AF bedeutend länger mitmachen!
Frank Herberg Frank Herberg Beitrag 11 von 11
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Ich habe die Garantiebedingungen gelesen und da die Kamera im normalen privaten Gebrauch ohne irgendwelche besonderen Einwirkungen wie Sturz, Feuchtigkeit, etc. defekt gegangen ist, sollte es ein Garantiefall sein. Ausserdem interessiert mich weniger das Kleingedruckte, sondern das Gebahren in einem Garantiefall, daher auch der Titel des Threads.

Ich kann ja auch schlecht Sony nachweisen, dass der AF deshalb nicht mehr geht, weil sie vor 2 Jahren in der Produktion eine Unregelmässigkeit hatten. Mich als Kunde und Käufer der Produkte interessiert das Endergebnis, also was passiert, wenn das Ding was ich kaufe, bei normalem Gebrauch innerhalb der Garantiezeit den Geist aufgibt.

Und ja, ich sehe den AF auch nicht einem Verschleiss ausgesetzt, der daher innerhalb einer regelmässigen Wartung, instandgehalten werden muss.
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