04.03.06, 20:19
Beitrag 1 von 41
d20 vor wenigen tagen neu gekauft...auf den bildern sind sensorverunreinigungen und in der kante ein diagonaler dunkler strich auf allen bildern. anruf beim canon kundenservice -> einschicken....
dann heute zu saturn. dort einen canon mitarbeiter (!! ist jeden sa da) angesprochen. der sagt, das sei ärgerlich; es gab mal bei einer charge ein problem, dass durch den spiegelschlag öltropfen der spiegeldämpfung auf den sensor gelangten..muss selbstredend eingeschickt werden. da gibt es gar keine andere entscheidung.
bei der frage, ob er noch ganz richtig ist meint er "ja was meinen sie denn, selbstverständlich muss die eingeschickt werden !!"
wenigstens hat saturn eine andere vorstellung von service...und das gehäuse anstandslos ausgetauscht.
dann heute zu saturn. dort einen canon mitarbeiter (!! ist jeden sa da) angesprochen. der sagt, das sei ärgerlich; es gab mal bei einer charge ein problem, dass durch den spiegelschlag öltropfen der spiegeldämpfung auf den sensor gelangten..muss selbstredend eingeschickt werden. da gibt es gar keine andere entscheidung.
bei der frage, ob er noch ganz richtig ist meint er "ja was meinen sie denn, selbstverständlich muss die eingeschickt werden !!"
wenigstens hat saturn eine andere vorstellung von service...und das gehäuse anstandslos ausgetauscht.
04.03.06, 20:31
Beitrag 2 von 41
Du verwechselst hier Händler-Garantie (die ja bei Dir gezogen hat, du hast 'ne Neue bekommen) und Hersteller-Gewährleistung/Garantieabwicklung. Wenn Saturn Dir nicht geholfen hätte (wozu sie in den ersten 6 Monaten ohne Wenn und Aber verpflichtet sind, in den folgenden 18 Monaten ist es dann an Dir zu beweisen dass der Defekt schon beim Kauf vorlag und nur nicht bemerkt wurde) hättest Du Dich im 1. Jahr auf die Herstellergewährleistung (eine freiwillige Leistung) berufen können und die Kamera direkt von Canon in Ordnung bringen lassen können.
Also lag der ursprüngliche Fehler bei Dir, dich an den Canon-Mitarbeiter zu wenden, der kann nur davon ausgehen dass Du genau den Body behalten willst (hat ja nix mit Saturn zu tun) und Dir direkt die Hilfe von Canon für diesen Fall zugesagt.
mfg
Karl Günter
Also lag der ursprüngliche Fehler bei Dir, dich an den Canon-Mitarbeiter zu wenden, der kann nur davon ausgehen dass Du genau den Body behalten willst (hat ja nix mit Saturn zu tun) und Dir direkt die Hilfe von Canon für diesen Fall zugesagt.
mfg
Karl Günter
04.03.06, 20:38
Beitrag 3 von 41
HALLO !!! vielleicht hatte ich nicht eineindeutig geschrieben:
ich habe dem canon-telservice und dem canon mitarbeiter vor ort gesagt ich möchte das gehäuse ausgetauscht haben. beide haben gesagt NEIN, kommt nicht in frage !!!!!! das gehäuse MUSS eingeschickt werden. ein austausch des gehäuses sei indiskutabel.
ich habe dem canon-telservice und dem canon mitarbeiter vor ort gesagt ich möchte das gehäuse ausgetauscht haben. beide haben gesagt NEIN, kommt nicht in frage !!!!!! das gehäuse MUSS eingeschickt werden. ein austausch des gehäuses sei indiskutabel.
04.03.06, 20:41
Beitrag 4 von 41
Lutz Müller-Bohlen schrieb:
Zitat:
Hallo,
ist das nicht genau das Problem? Es ist ein Auslieferungsdefekt den der Händler abzuwickeln hat und nicht Canon. Vor allem wo Canon's einjährige Gewährleistung eine freiwillige Leistung ist, die die so abwickeln können wie sie es für richtig halten und bei einer simplen Verschmutzung kommt ein Austausch nicht in Frage. Dafür musst Du Dich schon an den Händler halten!
mfg
Karl Günter
Zitat:
Hallo,
ist das nicht genau das Problem? Es ist ein Auslieferungsdefekt den der Händler abzuwickeln hat und nicht Canon. Vor allem wo Canon's einjährige Gewährleistung eine freiwillige Leistung ist, die die so abwickeln können wie sie es für richtig halten und bei einer simplen Verschmutzung kommt ein Austausch nicht in Frage. Dafür musst Du Dich schon an den Händler halten!
mfg
Karl Günter
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht was Du willst!
Was hätte der Samstags-im-Saturn-Canon-Mitarbeiter denn anderes sagen oder machen sollen? Glaubst Du, der hat mal eben für Dich 'ne Ersatz-20D dabei? Glaubst Du, der ist überhaupt befugt, solche Entscheidungen zu treffen, ob ein Gehäuse ausgetauscht oder repariert wird (die Wahl hat laut Garantievertrag Canon, nicht Du)? Und wenn ich von jemandem gefragt werden, ob ich "noch ganz richtig" bin, werde ich in der Regel auch nicht freundlicher.
Gegenüber Saturn bist Du - auch rechtlich - in einer ganz anderen Position. Wenn man mal die Ursache, die von dem Canon-Mitarbeiter genannt worden ist, als richtig unterstellt, war die Kamera bereits zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft, so daß Dir gegenüber Saturn Gewährleistungsansprüche zustehen. Hierbei hast DU die Wahl, ob die Kamera repariert wird oder ein Umtausch erfolgt. Saturn könnte einen Umtausch allenfalls verweigern, wenn dieser gegenüber der Reparatur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre, was in diesem Fall wohl nicht in Frage kommt, da wohl ein neuer Sensor eingebaut werden muß (nehm' ich an) und im übrigen Saturn die Kamera eh an Canon zurückschickt, was auch nicht sehr aufwendig ist.
Sowohl der Canon-Mitarbeiter als auch der Saturn-Mitarbeiter haben sich völlig korrekt verhalten. Da gibt's bei beiden nix zu beanstanden.
Gruß,
Martin
Was hätte der Samstags-im-Saturn-Canon-Mitarbeiter denn anderes sagen oder machen sollen? Glaubst Du, der hat mal eben für Dich 'ne Ersatz-20D dabei? Glaubst Du, der ist überhaupt befugt, solche Entscheidungen zu treffen, ob ein Gehäuse ausgetauscht oder repariert wird (die Wahl hat laut Garantievertrag Canon, nicht Du)? Und wenn ich von jemandem gefragt werden, ob ich "noch ganz richtig" bin, werde ich in der Regel auch nicht freundlicher.
Gegenüber Saturn bist Du - auch rechtlich - in einer ganz anderen Position. Wenn man mal die Ursache, die von dem Canon-Mitarbeiter genannt worden ist, als richtig unterstellt, war die Kamera bereits zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft, so daß Dir gegenüber Saturn Gewährleistungsansprüche zustehen. Hierbei hast DU die Wahl, ob die Kamera repariert wird oder ein Umtausch erfolgt. Saturn könnte einen Umtausch allenfalls verweigern, wenn dieser gegenüber der Reparatur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre, was in diesem Fall wohl nicht in Frage kommt, da wohl ein neuer Sensor eingebaut werden muß (nehm' ich an) und im übrigen Saturn die Kamera eh an Canon zurückschickt, was auch nicht sehr aufwendig ist.
Sowohl der Canon-Mitarbeiter als auch der Saturn-Mitarbeiter haben sich völlig korrekt verhalten. Da gibt's bei beiden nix zu beanstanden.
Gruß,
Martin
04.03.06, 21:20
Beitrag 6 von 41
ok ok...
mir war nicht bewußt dass es als normal empfunden wird, nach einem mal-eben 2000 euro einkauf (body und objektiv) zu haus festzustellen, dass das teil defekt ist (nicht nur die verunreinigungen, sondern offensichtlich ein sensor-defekt) und die cam vom händler für unbestimmte zeit zu canon zur reparatur schicken zu lassen...
aber gut...wieder was gelernt. ihr habt recht, lassen wir die diskussion...
mir war nicht bewußt dass es als normal empfunden wird, nach einem mal-eben 2000 euro einkauf (body und objektiv) zu haus festzustellen, dass das teil defekt ist (nicht nur die verunreinigungen, sondern offensichtlich ein sensor-defekt) und die cam vom händler für unbestimmte zeit zu canon zur reparatur schicken zu lassen...
aber gut...wieder was gelernt. ihr habt recht, lassen wir die diskussion...
Lutz Müller-Bohlen schrieb:
Zitat:
Selbst Schuld, wenn Du die Sachen nicht vor Ort überprüfst.
Ist mir noch nie passiert, daß ich ein defektes Teil mit nach Hause genommen habe.
Ebenso ist es völlig normal, daß der Hersteller komplette Ware nicht einfach austauscht, wenn ein Garantiefall reklamiert wird.
Da wird immer erst geprüft, wie der Fehler zu Stande kam, und danach wird entschieden, was zu tun ist. Das erfolgt schon gar nicht außerhalb der Werkstatt.
Gruß,
Armin
Zitat:
Selbst Schuld, wenn Du die Sachen nicht vor Ort überprüfst.
Ist mir noch nie passiert, daß ich ein defektes Teil mit nach Hause genommen habe.
Ebenso ist es völlig normal, daß der Hersteller komplette Ware nicht einfach austauscht, wenn ein Garantiefall reklamiert wird.
Da wird immer erst geprüft, wie der Fehler zu Stande kam, und danach wird entschieden, was zu tun ist. Das erfolgt schon gar nicht außerhalb der Werkstatt.
Gruß,
Armin
Lutz Müller-Bohlen schrieb:
Zitat:
Die Reaktion ist verständlich, denn Canon baut gar keine d20 und hat nie eine gebaut. Die wollen eben sehen, was das für ein Teil ist ;-)
Zitat:
Die Reaktion ist verständlich, denn Canon baut gar keine d20 und hat nie eine gebaut. Die wollen eben sehen, was das für ein Teil ist ;-)
tja, da sieht man mal wie du dich aus kennst. bei deinem frechen ton hätte ich als saturn auf deutsches verbraucher recht bestanden und die ausbesserung angeordnet. eine neue hättest du von mir nicht bekommen da es da keine rechtsgrundlage für gibt.
Lutz Müller-Bohlen schrieb:
Zitat:
was ist denn ein canon-telservice ?????
ich kenne nur canon cps
Nachricht bearbeitet (23:03h)
Zitat:
was ist denn ein canon-telservice ?????
ich kenne nur canon cps
Nachricht bearbeitet (23:03h)
Lutz Müller-Bohlen schrieb:
Zitat:
komm mal runter, meine hatte nach 5 klicks einen totalschaden................und ich habe nach 5 tagen eine neue bekommen.
Zitat:
komm mal runter, meine hatte nach 5 klicks einen totalschaden................und ich habe nach 5 tagen eine neue bekommen.
Michael - single shot schrieb:
Zitat:
Falsch! Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§ 439 Abs. 1 BGB).
Nachricht bearbeitet (23:29h)
Zitat:
Falsch! Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§ 439 Abs. 1 BGB).
Nachricht bearbeitet (23:29h)
ist das gesetz neu? meines wissens muß man eine dreimalige nachbesserung dulden. danach hat man recht auf wandlung des kaufvertrages oder minderung des kauf preises.
ok, gelesen. man sollte aber absatz 3 nicht einfach überlesen.
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Nachricht bearbeitet (23:45h)
ok, gelesen. man sollte aber absatz 3 nicht einfach überlesen.
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Nachricht bearbeitet (23:45h)
Michael - single shot schrieb:
Zitat:
Das Gesetz gibt es seit dem 1. Januar 2002. Im Kaufrecht hat der Käufer die Wahl, ob er reparieren läßt oder gegen eine mangelfreie Sache eintauscht. Im Werkvertragsrecht steht das Wahlrecht dem Unternehmer zu. Mit dem dreimaligen Nachbesserungsrecht ist das auch so ein weit verbreiteter Irrglaube. Nochmal ein Zitat: Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (§ 440 S. 2 BGB). Den Begriff "Wandlung" gibt es übrigens nicht mehr im Gesetz. Heißt jetzt "Rücktritt", läuft aber auf 's gleiche hinaus.
Zitat:
Hab' ich oben schon was zu geschrieben.
Gruß,
Martin
Zitat:
Das Gesetz gibt es seit dem 1. Januar 2002. Im Kaufrecht hat der Käufer die Wahl, ob er reparieren läßt oder gegen eine mangelfreie Sache eintauscht. Im Werkvertragsrecht steht das Wahlrecht dem Unternehmer zu. Mit dem dreimaligen Nachbesserungsrecht ist das auch so ein weit verbreiteter Irrglaube. Nochmal ein Zitat: Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (§ 440 S. 2 BGB). Den Begriff "Wandlung" gibt es übrigens nicht mehr im Gesetz. Heißt jetzt "Rücktritt", läuft aber auf 's gleiche hinaus.
Zitat:
Hab' ich oben schon was zu geschrieben.
Gruß,
Martin
und was ist bitte jetzt der canon-telservice ???