04.10.15, 12:08
Beitrag 16 von 30
... ja, es ist eine Zumutung, aber man wird seinen Postfach-Inhalt
persönlich per Mail-Store o. ä. langzeitlich abspeichern müssen.
Die strittige Ware ist ggf. allerdings bis zur endgültigen Klärung perdu.
persönlich per Mail-Store o. ä. langzeitlich abspeichern müssen.
Die strittige Ware ist ggf. allerdings bis zur endgültigen Klärung perdu.
Das mit der Gutgläubigkeit heißt ja nur, daß man nicht wegen Hehlerei belangt wird, aber der Gegenstand ist futsch.
Dazu kommt, daß eventuell mal das Finanzamt anfragt, ob man denn nicht gerne seine eBay-Transaktionen der letzten fünf (5) Jahre darlegen möchte, um sich vom Verdacht zu befreien, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder gar Gewerbesteuer verkürzt zu haben.
Mal angenommen man hat vor vier oder fünf Jahren in einem Kalenderjahr einiges verkauft, aber auch irgendetwas teuer gekauft, dann macht es sich sicher gut, wenn mal klar darlegen kann, daß dieser teure Kauf nicht gerade ein Geschäft unter "Schwagern" war um "Gewinn zu vermeiden".
Aber das sind alles konstruierte Beispiele, es gibt davon losgelöst einfach keinen vernünftigen Grund zwei Handelspartnern zu verweigern, die Identität des jeweils anderen Partners zu erfahren.
Dazu kommt, daß eventuell mal das Finanzamt anfragt, ob man denn nicht gerne seine eBay-Transaktionen der letzten fünf (5) Jahre darlegen möchte, um sich vom Verdacht zu befreien, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder gar Gewerbesteuer verkürzt zu haben.
Mal angenommen man hat vor vier oder fünf Jahren in einem Kalenderjahr einiges verkauft, aber auch irgendetwas teuer gekauft, dann macht es sich sicher gut, wenn mal klar darlegen kann, daß dieser teure Kauf nicht gerade ein Geschäft unter "Schwagern" war um "Gewinn zu vermeiden".
Aber das sind alles konstruierte Beispiele, es gibt davon losgelöst einfach keinen vernünftigen Grund zwei Handelspartnern zu verweigern, die Identität des jeweils anderen Partners zu erfahren.
04.10.15, 16:18
Beitrag 18 von 30
Zitat: MatthiasausK 04.10.15, 11:59Zum zitierten Beitrag
Exakt mit dem Ablauf der Auktion zwischen Anbieter und Höchstbietendem bzw. Sofort-Kaufendem.
Die Person des Vertragspartners kann dann allenfalls als Anfechtungsgrund dienen.
Exakt mit dem Ablauf der Auktion zwischen Anbieter und Höchstbietendem bzw. Sofort-Kaufendem.
Die Person des Vertragspartners kann dann allenfalls als Anfechtungsgrund dienen.
Zitat: KK Photo 04.10.15, 16:18Zum zitierten BeitragZitat: MatthiasausK 04.10.15, 11:59Zum zitierten Beitrag
Exakt mit dem Ablauf der Auktion zwischen Anbieter und Höchstbietendem bzw. Sofort-Kaufendem.
Nö, nicht wirklich. Wenn der Bindungswille fehlt, ist ja zu diesem Zeitpunkt gar kein Vertrag zustandegekommen. Da kann ebay schreiben, was es will.
Und mit der "Anfechtung eines Vertrags" würde man sich der Argumentation "fehlender Bindungswille" freiwillig berauben. Kann man machen ... aber dann kommts vielleicht ganz anders.
Warten wirs ab, das wird irgendwann mal unter Zuhilfenahme mehrerer Juristen in öffentlicher Verhandlung ausdiskutiert werden ...
Und daß es sich bei ebay nicht um Auktionen ohne Gänsefüßchen handelt, wissen wir zwischenzeitlich hoffentlich alle - außer natürlich die Unbelehrbaren, die sich in den "Auktions"texten immer wieder auf die Rechtslage bei Auktionen ohne Gänsefüßchen berufen wollen.
Exakt mit dem Ablauf der Auktion zwischen Anbieter und Höchstbietendem bzw. Sofort-Kaufendem.
Nö, nicht wirklich. Wenn der Bindungswille fehlt, ist ja zu diesem Zeitpunkt gar kein Vertrag zustandegekommen. Da kann ebay schreiben, was es will.
Und mit der "Anfechtung eines Vertrags" würde man sich der Argumentation "fehlender Bindungswille" freiwillig berauben. Kann man machen ... aber dann kommts vielleicht ganz anders.
Warten wirs ab, das wird irgendwann mal unter Zuhilfenahme mehrerer Juristen in öffentlicher Verhandlung ausdiskutiert werden ...
Und daß es sich bei ebay nicht um Auktionen ohne Gänsefüßchen handelt, wissen wir zwischenzeitlich hoffentlich alle - außer natürlich die Unbelehrbaren, die sich in den "Auktions"texten immer wieder auf die Rechtslage bei Auktionen ohne Gänsefüßchen berufen wollen.
04.10.15, 17:10
Beitrag 20 von 30
Och, nach allem, was ich so an Urteilen zu EBAY-Auktionen gelesen hab in letzter Zeit, sehen die meissten Richter das nicht so "Gänsefüsschen"-enspannt wie Du.
Na denn ... wenn Du meinst ... sagen wir so: es ist halt eine Meinung, die man auch nur solange hat, bis man im Streitfall eines Besseren belehrt wird.
Ich weiß ja nicht, auf welche Quellen Du Dich berufst (könntest sie ja mal nennen), aber
Zitat:
(wikipedia muß hier reichen)
Ich weiß ja nicht, auf welche Quellen Du Dich berufst (könntest sie ja mal nennen), aber
Zitat:
(wikipedia muß hier reichen)
04.10.15, 19:25
Beitrag 22 von 30
Auch, wenn das stimmen sollte und eine Internet-Auktion keine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB darstellen und die dort genannten Sonderregelungen nicht zutreffen sollten, so ändert das nichts am - rechtswirksamen - Zustandekommen des (Kauf-)Vertrages.
Egal.
Mal angenommen, der Kauf kommt durch Gebot und Zeitablauf oder durch Sofortkauf zustande (oder durch ein Tänzchen danach), so habe ich in dem Moment ein erhebliches Interesse, meinen Vertragspartner mit Klarname und Postanschrift kennenzulernen.
Aktuell scheint es so, als müsse man erst die Kaufabwicklung durchlaufen bevor das Anfordern der Kontaktinformation klappt, das ist natürlich blöd, wenn man aufgrund der Verkäuferadresse gerne zwischen Abholung mit Barzahlung oder Versand und Überweisung VOR Abschlußder Kaufabwicklung entscheiden möchte.
Der Verkäufer wird im Zweifelsfall schon mal mit 10% Provision aufs Porto belastet, es steigt die Neigung bei Abholung den gesamten Kauf zu stornieren (und nicht erneut abzuschließen) und unsere gesamte deutsche Leitkultur geht den Bach hinab und wir werden ein Volk von Tricksern und Täushern.
Mal angenommen, der Kauf kommt durch Gebot und Zeitablauf oder durch Sofortkauf zustande (oder durch ein Tänzchen danach), so habe ich in dem Moment ein erhebliches Interesse, meinen Vertragspartner mit Klarname und Postanschrift kennenzulernen.
Aktuell scheint es so, als müsse man erst die Kaufabwicklung durchlaufen bevor das Anfordern der Kontaktinformation klappt, das ist natürlich blöd, wenn man aufgrund der Verkäuferadresse gerne zwischen Abholung mit Barzahlung oder Versand und Überweisung VOR Abschlußder Kaufabwicklung entscheiden möchte.
Der Verkäufer wird im Zweifelsfall schon mal mit 10% Provision aufs Porto belastet, es steigt die Neigung bei Abholung den gesamten Kauf zu stornieren (und nicht erneut abzuschließen) und unsere gesamte deutsche Leitkultur geht den Bach hinab und wir werden ein Volk von Tricksern und Täushern.
Zitat: KK Photo 04.10.15, 19:25Zum zitierten Beitrag
Na denn ... wenn Du meinst ... sagen wir so: es ist halt eine Meinung, die man auch nur solange hat, bis man im Streitfall eines Besseren belehrt wird.
Ich hoffe, Du wirst uns im Streitfall dann informieren.
Na denn ... wenn Du meinst ... sagen wir so: es ist halt eine Meinung, die man auch nur solange hat, bis man im Streitfall eines Besseren belehrt wird.
Ich hoffe, Du wirst uns im Streitfall dann informieren.
irgendwie passt das zu der seit langem gepflegten Praxis von Ebay, private Verkäufer zu vergraulen - in dem Fall dadurch, daß man von denen nicht mehr kaufen will.
Für mich ist Ebay immer nur eine Notlösung beim VErkauf.
Für mich ist Ebay immer nur eine Notlösung beim VErkauf.
04.10.15, 22:16
Beitrag 26 von 30
05.10.15, 03:31
Beitrag 27 von 30
Zitat: Jochen Busch 04.10.15, 22:06Zum zitierten Beitrag
Das macht für mich keinen Unterschied, ob gewerblich oder privat. Ein Impressum haben ja auch viele gewerbliche Anbieter bei EBAY nicht. Mir kommt das eher wie ein schleichender Suizid von Ebay vor...
Das macht für mich keinen Unterschied, ob gewerblich oder privat. Ein Impressum haben ja auch viele gewerbliche Anbieter bei EBAY nicht. Mir kommt das eher wie ein schleichender Suizid von Ebay vor...
Bei den gewerblichen ist mir bisher aber noch kein Angebot ohne Adresse aufgefallen, denn das ist ein Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Rücktrittsbelehrung, die man vor dem Kauf lesen kann. Deshalb ist es in dem Fall doch auch nicht nötig, daß Ebay die Adresse mitteilt.
Zitat: Holger Scharna 04.10.15, 22:16Zum zitierten BeitragZitat: Jochen Busch 04.10.15, 22:06Zum zitierten BeitragWas bevorzugst Du?
Kalaydo und Ebay Kleinanzeigen also keine Auktionsportale. Da kommt ein Kauf oder Verkauf nur bei persönlicher Kontaktaufnahme zustande.
Das Problem bei denen ist nur, daß es ein viel kleinerer markt ist. Man findet nicht für alle Sachen Käufer.
Kalaydo und Ebay Kleinanzeigen also keine Auktionsportale. Da kommt ein Kauf oder Verkauf nur bei persönlicher Kontaktaufnahme zustande.
Das Problem bei denen ist nur, daß es ein viel kleinerer markt ist. Man findet nicht für alle Sachen Käufer.
Zitat: Jochen Busch 05.10.15, 07:11Zum zitierten Beitrag
Richtig. Das gehört dazu.
"Nötig" ist es für gewerbliche Anbieter daher nicht, aber es war bislang immer ganz praktisch für die ordentliche und schlanke Ablage.
Richtig. Das gehört dazu.
"Nötig" ist es für gewerbliche Anbieter daher nicht, aber es war bislang immer ganz praktisch für die ordentliche und schlanke Ablage.