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Matthias Rüger


kostenloses Benutzerkonto, Obersontheim

La tour Eiffel

Canon EOS 450d, April 2009

Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau

Kommentare 2

  • Christian Knospe 1. Juli 2009, 13:21

    Die Illumination des Eiffelturms gilt als zeitweilige Kunstaktion - und wäre somit auch nach deutschem Recht vor unerlaubter Veröffentlichung geschützt....
    ... Ähnlich wie der Wrapped Reichstag von Christo.
    Laut http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/faq/index.html

    darf man zwar Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der Dämmerung wird die Beleuchtung, auf welche ein Copyright besteht, eingeschaltet - die Veröffentlichung ist dann nur mehr unter folgenden Bedingungen möglich:
    Keine kommerzielle Nutzung und Bilder müssen folgenden Urheberrechtsvermerk unter dem Bild haben:
    "Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau"

    Siehe auch Sektionsbeschreibung !
    Bitte setzte den entsprechenden Hinweis unter Dein Bild.

    Lieben Gruß
    Christian Knospe
    Adminteam
  • Hermann Bu. 23. Juni 2009, 22:44

    Intersannter Blick nach oben!